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FFP2—Maskenzwang

ich schreibe Ihnen bezüglich des neuen Zwanges zum Tragen einer FFP2 Maske in gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens. Meine Fragen beziehen sich auf die Informationen, die auf der Seite des RKI bezüglich FFP2 Masken zu finden sind.

Ich habe folgenden Fragen an Sie:

1. Wo kann ich die medizinische Vorsorgeuntersuchung machen, die vor dem Tragen einer FFP2 Maske erfolgen muss?
Von wem werden die Kosten übernommen?
Wie soll ich ab Montag den 18.01.21 meine Nahrungsmittel beschaffen, falls bis dahin noch keine Untersuchung stattfinden konnte?
2. Was ist der konkrete Anlass für diese Entscheidung? Laut RKI sollen FFP2 Masken bei erhöhtem Übertragungsrisiko getragen werden. Liegt das denn in den Ladengeschäften vor? Geht das aus den Lageberichten des RKI so hervor? Wie sind die jetzigen Infektionsraten im Lebensmittelladen und wie waren diese die Monate zuvor?
3. Wie könnte eine mögliche ärztliche Begleitung aller Personen die FFP2 Masken tragen müssen aussehen?
4. Wie stellen Sie sicher, dass Angestellte im öffentlichen Raum, die diese FFP2 Masken länger tragen müssen, im Rahmen des Arbeitsschutzes die Tragezeiten nicht überschreiten? Wie gehen Sie mit dem damit verbundenen erhöhten Personalbedarf um?
5. In Bayern waren zum 11.01.21 99.59% der Bürger nicht von Corona betroffen. Wie sind in diesem Zusammenhang die zu erwartenden Nebenwirkungen durch das Tragen von FFP2 Masken (Atembeschwerden, Ohnmacht, Unfälle durch Ohnmacht, Hautdermatitis usw.) zu rechtfertigen? Beziehungsweise wurde ein potentieller Nutzen den zu erwarteten Schaden gegenübergestellt?
6. Wie wurde der potentielle Nutzen eingeschätzt und in welcher Größenordnung liegt dieser?
7. Wurde diese Abwägung auch für Ältere und vulnerable Gruppen extra erstellt, da diese von den zu erwartenden Nebenwirkunken am stärksten betroffen sein werden.
8. Von wem werden die FFP2 Masken gestellt? Wer bezahlt das? Bei einem vorliegenden Zwang, der die Bevölkerung komplett betrifft muss nach einem Verständnis von der verordneten Stelle bezahlt werden.
9. Wie schätzen Sie Gefahr ein, dass durch den massenhaften Gebrauch ein Engpass dort entsteht, wo die Masken wirklich gebraucht werden und sinnvoll sind? Wurden die Kontingente der Firmen daraufhin geprüft?
10. Bedeutet dies Anordnung, dass die bisher verwendeten MNS und Schaals keine Schutzwirkung haben?
11. Wie gehen Sie mit der erhöhten Umweltbelastung durch die FFP2 Masken um? Dies Frage war natürlich auch bereits für die anderen MNB zu stellen.

Ich bitte um schnellste Beantwortung aufgrund der kurzfristigen Anordnung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich schreibe Ihne…
An Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FFP2—Maskenzwang [#209418]
Datum
23. Januar 2021 22:49
An
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich schreibe Ihnen bezüglich des neuen Zwanges zum Tragen einer FFP2 Maske in gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens. Meine Fragen beziehen sich auf die Informationen, die auf der Seite des RKI bezüglich FFP2 Masken zu finden sind. Ich habe folgenden Fragen an Sie: 1. Wo kann ich die medizinische Vorsorgeuntersuchung machen, die vor dem Tragen einer FFP2 Maske erfolgen muss? Von wem werden die Kosten übernommen? Wie soll ich ab Montag den 18.01.21 meine Nahrungsmittel beschaffen, falls bis dahin noch keine Untersuchung stattfinden konnte? 2. Was ist der konkrete Anlass für diese Entscheidung? Laut RKI sollen FFP2 Masken bei erhöhtem Übertragungsrisiko getragen werden. Liegt das denn in den Ladengeschäften vor? Geht das aus den Lageberichten des RKI so hervor? Wie sind die jetzigen Infektionsraten im Lebensmittelladen und wie waren diese die Monate zuvor? 3. Wie könnte eine mögliche ärztliche Begleitung aller Personen die FFP2 Masken tragen müssen aussehen? 4. Wie stellen Sie sicher, dass Angestellte im öffentlichen Raum, die diese FFP2 Masken länger tragen müssen, im Rahmen des Arbeitsschutzes die Tragezeiten nicht überschreiten? Wie gehen Sie mit dem damit verbundenen erhöhten Personalbedarf um? 5. In Bayern waren zum 11.01.21 99.59% der Bürger nicht von Corona betroffen. Wie sind in diesem Zusammenhang die zu erwartenden Nebenwirkungen durch das Tragen von FFP2 Masken (Atembeschwerden, Ohnmacht, Unfälle durch Ohnmacht, Hautdermatitis usw.) zu rechtfertigen? Beziehungsweise wurde ein potentieller Nutzen den zu erwarteten Schaden gegenübergestellt? 6. Wie wurde der potentielle Nutzen eingeschätzt und in welcher Größenordnung liegt dieser? 7. Wurde diese Abwägung auch für Ältere und vulnerable Gruppen extra erstellt, da diese von den zu erwartenden Nebenwirkunken am stärksten betroffen sein werden. 8. Von wem werden die FFP2 Masken gestellt? Wer bezahlt das? Bei einem vorliegenden Zwang, der die Bevölkerung komplett betrifft muss nach einem Verständnis von der verordneten Stelle bezahlt werden. 9. Wie schätzen Sie Gefahr ein, dass durch den massenhaften Gebrauch ein Engpass dort entsteht, wo die Masken wirklich gebraucht werden und sinnvoll sind? Wurden die Kontingente der Firmen daraufhin geprüft? 10. Bedeutet dies Anordnung, dass die bisher verwendeten MNS und Schaals keine Schutzwirkung haben? 11. Wie gehen Sie mit der erhöhten Umweltbelastung durch die FFP2 Masken um? Dies Frage war natürlich auch bereits für die anderen MNB zu stellen. Ich bitte um schnellste Beantwortung aufgrund der kurzfristigen Anordnung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209418/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsi…
Von
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Ihre Anfrage: FFP2—Maskenzwang [#209418]
Datum
17. Februar 2021 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Die verzögerte Rückmeldung bitten wir zu entschuldigen, das Anfrageaufkommen ist derzeit enorm hoch. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht individuell auf jedes Detail eingehen können. Gern übermitteln wir Ihnen jedoch folgende Informationen: Im Kern geht es bei der FFP2-Maskenpflicht darum, an Orten, an denen Menschen über längere Zeit in geschlossen Räumen zusammen sind, Ansteckungsgefahren zu minimieren, insbesondere auch im Hinblick auf die Gefahr der nun bekannten Virusmutationen. Hier bieten FFP2-Masken, die nun marktmäßig gut verfügbar sind, einen höheren Schutz als herkömmliche Mund-Nasen-Bedeckungen. Hierbei möchten wir explizit darauf hinweisen, dass gesonderte Regelungen für die Zulassung als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Arbeitsschutz gelten. Einsatz von FFP2-Masken im Arbeitskontext: Im Rahmen des Arbeitsschutzes wird der Dichtsitz der Maske durch den sogenannten FIT-Test sichergestellt. Beim korrekten Einsatz von FFP2-Masken besteht ein erhöhter Atemwiderstand, der die Atmung erschwert. Deswegen sollte vor dem Tragen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung angeboten werden, um Risiken für den Anwender individuell medizinisch zu bewerten. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19<https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html> (vgl. insbesondere die Frage: „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes?“) Einsatz von FFP2-Masken bei Laien: Bei der Anwendung von FFP2-Masken durch Laien als „medizinische Maske“ muss sichergestellt sein, dass der Dichtsitz und die korrekte Handhabung gewährleistet ist. Nur so können Sie das Risiko deutlich verringern, sich und andere mit dem Coronavirus anzustecken. Folgendes sollten Sie deshalb beachten: - Wenn möglich, waschen Sie sich vor Gebrauch der Maske gründlich die Hände mit Seife. - Fassen Sie die Maske immer nur an den Bändern an. - Ziehen Sie die Bänder über beide Ohren. - Die Maske muss über Mund, Nase und Wangen gut passen. - Die Maskenränder sollten eng am Gesicht anliegen, sodass keine Luft mehr an der Maske vorbei ein- oder ausgeatmet werden kann. - Wenn die Maske durchfeuchtet oder nass geworden ist, zum Beispiel durch Speichelauswurf oder auch Regen, sollte sie abgenommen und ausgetauscht werden. - Benutzen Sie beim Abnehmen der Maske nur die Bänder und berühren Sie möglichst nicht den Vliesstoff. FFP2-Masken sind eigentlich zur einmaligen Verwendung gedacht. Für den Fall, dass FFP2-Masken nur kurzzeitig getragen werden, wie etwa beim Einkaufen oder im ÖPNV, gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte Hinweise zur Wiederverwendung<https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html>. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: Coronavirus: Häufig gestellte Fragen - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (bayern.de)<https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-ffp2-masken-pflicht> (vgl. insbesondere die Frage: „Welche Handlungsempfehlungen zum richtigen Gebrauch der FFP2-Masken gibt es?“) Für die Beschäftigten im Einzelhandel gilt – zur Wahrung der Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung des Bundes - dass anstelle einer (einfachen) Mund-Nasen-Bedeckung („Community-Maske“) zukünftig ein zertifizierter Mund-Nasen-Schutz (CE-zertifiziert) verwendet werden muss. Hierzu genügt eine sog. OP-Maske, eine FFP2-Maske ist nicht vorgeschrieben (§ 3 Abs. 1 Corona-ArbSchV). Dort, wo auch bislang keine Maske erforderlich war (z. B. weil in Kassen- und Thekenbereichen durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist), muss das Personal auch zukünftig keine Maske tragen. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: Coronavirus: Häufig gestellte Fragen - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (bayern.de)<https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-ffp2-masken-pflicht> (vgl. insbesondere die Frage: „Müssen Verkäufer auch FFP2-Masken tragen?“) Die Bayerische Staatsregierung hat die kostenlose Verteilung von 2,5 Millionen FFP2-Masken bekannt gegeben, die über die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte Menschen in Grundsicherung und in ähnlichen Einkommenssituationen zur Verfügung gestellt wurden. Dieser Gruppe werden zunächst je Person fünf FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: Coronavirus: Häufig gestellte Fragen - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (bayern.de)<https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-ffp2-masken-pflicht> (vgl. insbesondere die Frage: „Wie wird sichergestellt, dass auch Bedürftige in Bayern FFP2-Masken erhalten?“) Weitere Fragen zu Veröffentlichungen des RKI wären ggf. direkt an das RKI zu richten. Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.