Fiktionbescheinigung

Mein Studienvisum endet heute und ich habe meine Aufenthaltserlaubnis bereits am 7. Juli auf dem Nürnberger Portal beantragt, weil es lange gedauert hat, bis ich meine Meldebescheinigung erhalten habe. Gibt es eine Möglichkeit, meine Aufenthaltserlaubnis (Fiktionsbescheinigung) zu bekommen, weil ich einen Job gefunden habe und sie nach einem Nachweis einer Erlaubnis fragen, damit ich anfangen kann? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Danke im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
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Nour Fahmi
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Studienvi…
An Stadtverwaltung Nürnberg Ausländerbehörde Details
Von
Nour Fahmi
Betreff
Fiktionbescheinigung [#225241]
Datum
20. Juli 2021 12:49
An
Stadtverwaltung Nürnberg Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mein Studienvisum endet heute und ich habe meine Aufenthaltserlaubnis bereits am 7. Juli auf dem Nürnberger Portal beantragt, weil es lange gedauert hat, bis ich meine Meldebescheinigung erhalten habe. Gibt es eine Möglichkeit, meine Aufenthaltserlaubnis (Fiktionsbescheinigung) zu bekommen, weil ich einen Job gefunden habe und sie nach einem Nachweis einer Erlaubnis fragen, damit ich anfangen kann? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Danke im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Nour Fahmi Anfragenr: 225241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225241/ Postanschrift Nour Fahmi << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nour Fahmi

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