Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltstitel / Terminvergabe

Wie viele Fiktionsbescheinigungen werden im Jahr für wie viele Personen ausgestellt? Wie viele davon zum Zwecke eines Studiums und um wie viele Monate werden diese im Regelfall und im Durchschnitt verlängert / ausgestellt? Wie lange müssen Ausländer derzeit auf einen Termin warten?

Das hessische Ministerium [1] gibt eine Gültigkeitsdauer von 1-2 Jahren zu Studienzwecken an. Mir sind mehrere Fälle bekannt in denen diese dauer deutlich unterschritten wurde. Wie kommt es, dass die Ausländerbehörde Darmstadt diese Entscheidung zum Nachteil der Ausländer trifft obwohl die Aufenthaltserlaubnis ohnehin an einen Studiengang gekoppelt ist? Betroffene werden zusätzlich gestresst und müssen für die zusätzlichen Kosten aufkommen. Darüber hinaus muss die Ausländerbehörde pro Ausländer mehr Zeit investieren, da die Aufenthaltstitel mehrmals jährlich verlängert werden müssen.

[1] https://service.hessen.de/html/Aufenthaltserlaubnis-fuer-Studierende-aus-Staaten-ausserhalb-EU-EWR-6381.htm

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Fiktio…
An Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltstitel / Terminvergabe [#201298]
Datum
20. Oktober 2020 16:06
An
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Fiktionsbescheinigungen werden im Jahr für wie viele Personen ausgestellt? Wie viele davon zum Zwecke eines Studiums und um wie viele Monate werden diese im Regelfall und im Durchschnitt verlängert / ausgestellt? Wie lange müssen Ausländer derzeit auf einen Termin warten? Das hessische Ministerium [1] gibt eine Gültigkeitsdauer von 1-2 Jahren zu Studienzwecken an. Mir sind mehrere Fälle bekannt in denen diese dauer deutlich unterschritten wurde. Wie kommt es, dass die Ausländerbehörde Darmstadt diese Entscheidung zum Nachteil der Ausländer trifft obwohl die Aufenthaltserlaubnis ohnehin an einen Studiengang gekoppelt ist? Betroffene werden zusätzlich gestresst und müssen für die zusätzlichen Kosten aufkommen. Darüber hinaus muss die Ausländerbehörde pro Ausländer mehr Zeit investieren, da die Aufenthaltstitel mehrmals jährlich verlängert werden müssen. [1] https://service.hessen.de/html/Aufenthaltserlaubnis-fuer-Studierende-aus-Staaten-ausserhalb-EU-EWR-6381.htm
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201298/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser automatisierten Antwort wird Ihnen der Eingang Ihrer E-Mail bei der Aus…
Von
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltstitel / Terminvergabe [#201298]
Datum
20. Oktober 2020 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser automatisierten Antwort wird Ihnen der Eingang Ihrer E-Mail bei der Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestätigt. Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den Publikumsverkehr wieder geöffnet. Flexible Vorsprachen können allerdings nicht stattfinden. Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der Wissenschafts- stadt Darmstadt, Bereich Rathaus-Bürgerservice, Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Sachgebiet Ausländerbehörde, über das Verfahren der Terminvergabe. Es wird versucht nach Möglichkeit Ihr Anliegen zeitnah zu klären und Ihnen weiterzuhelfen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre E-Mail auf Grund der Vielzahl der eingehenden E-Mails nicht sofort beantwortet werden kann. Sehen Sie bitte von Erinnerungen ab. Allgemeine Hinweise: Sollte Ihr Aufenthaltstitel ablaufen, so beantragen Sie bitte vor Ablauf formlos schriftlich die Verlängerung des Aufenthaltstitels per Email, Fax oder auf dem Postweg. Zur zeitlichen Überbrückung erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, die Ihren fortbestehenden rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet belegt, auf dem Postweg zugesandt. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Bürger- und Ordnungsamt - Ausländerbehörde - Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Oberbürgermeister Bürger- und Ordnungsamt -Ausländerbehörde- Grafenstraße 30 64283 Darmstadt Tel.: 06151 - 13 2189 Tel.: 06151 - 13 2218 Fax: 06151 - 13 3589 Email: auslaenderbehoerde@darmstadt.de Internet: http://www.darmstadt.de
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Fragen teile ich Ihnen folgendes mit: Im Jahr 2020 (Stand: 12.11.2020) wurde…
Von
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltstitel / Terminvergabe [#201298]
Datum
13. November 2020 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Fragen teile ich Ihnen folgendes mit: Im Jahr 2020 (Stand: 12.11.2020) wurden bisher 13.998 Fiktionsbescheinigungen ausgestellt. Die große Anzahl hängt natürlich mit der Corona-Pandemie zusammen und der dadurch bedingten teilweisen Schließung der Ausländerbehörde. Auch nach Wiedereröffnung der Behörde ist eine Vorsprache nur mit einem Termin möglich. Vorsprachen konnten nicht stattfinden bzw. die Terminvergabe und Antragsbearbeitung kann nur mit einer zeitlichen Verzögerung erfolgen. Die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger erhielten bzw. erhalten zur zeitlichen Überbrückung eine Fiktionsbescheinigung, die den fortbestehenden rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet belegt. An wie viele Personen diese ausgestellt worden sind, lässt sich leider nicht beziffern. Auch die Anzahl, die zum Zwecke des Studiums ausgestellt worden sind, kann nicht festgestellt werden. Hierüber gibt es keine statistischen Auswertungen. Die Fiktionsbescheinigungen werden in der Regel mit einer Gültigkeit zwischen drei und sechs Monaten ausgestellt. Die Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen ergibt sich aus § 81 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Die Regelungen in § 81 ( https://www.neuer-medienverlag.com/htk2…) Abs. 3 und 4 AufenthG regeln die Konsequenzen eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels. In dem Zeitraum zwischen Antragstellung und Entscheidung der Ausländerbehörde soll der Aufenthalt des Ausländers grundsätzlich legalisiert werden. Damit wird erreicht, dass sich der Ausländer trotz Ablaufs seines Aufenthaltstitels, bzw. des Zeitraums während dessen er von der Titelpflicht befreit ist, legal und damit in nicht strafbarer Weise in Deutschland aufhält. Die Fiktionsbescheinigung ermöglicht es dem Ausländer seinen Status auch im Falle einer polizeilichen Kontrolle belegen zu können. Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. In § 16b Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes ist geregelt, dass die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Studierende bei der Ersterteilung und bei der Verlängerung mindestens ein Jahr beträgt und soll zwei Jahre nicht überschreiten. Sie beträgt mindestens zwei Jahre, wenn der Ausländer an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teilnimmt oder wenn für ihn eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt. Dauert das Studium weniger als zwei Jahre, so wird die Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer des Studiums erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis wird verlängert, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann. Zur Beurteilung der Frage, ob der Aufenthaltszweck noch erreicht werden kann, kann die aufnehmende Bildungseinrichtung beteiligt werden. An diese gesetzlichen Vorgaben ist meine Ausländerbehörde gebunden und diese werden natürlich beachtet. Es kommt vor, dass Aufenthaltstitel für Studierende mit einer kürzeren Geltungsdauer erteilt bzw. verlängert werden. Dies erfolgt dann, wenn z.B. der Pass eine kürzere Gültigkeit besitzt, die Finanzierung des Lebensunterhaltes für einen kürzeren Zeitraum nachgewiesen wird oder die Beendigung des Studiums bald ansteht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre umfassende Rückmeldung. Aus dieser geht leider noch nicht hervo…
An Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltstitel / Terminvergabe [#201298]
Datum
13. November 2020 15:10
An
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre umfassende Rückmeldung. Aus dieser geht leider noch nicht hervor, wie lange man auf einen Termin warten muss. Ich bitte darum, dass Sie diese Information nachreichen. Falls es zu aufwändig ist die durchschnittliche Wartezeit zu ermitteln, würde es ausreichen die ungefähre Wartezeit bei einer Terminanfrage im September, im Oktober und Stand heute zu benennen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201298/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Sehr [geschwärzt], bitte entschuldigen Sie, dass Ihre Frage zur Wartezeit für einen Termin vergessen worden ist z…
Von
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltstitel / Terminvergabe [#201298]
Datum
16. November 2020 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], bitte entschuldigen Sie, dass Ihre Frage zur Wartezeit für einen Termin vergessen worden ist zu beantworten. Nach derzeitigem Stand beträgt die Wartezeit für einen Termin im Aufgabenbereich allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten ca. drei Monate. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] >>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt] >>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]