Filme des ZDF bei Netflix und Amazon Prime

Bei Netflix und Amazon finde ich immer mehr ZDF Filme, zum Teil kostenpflichtig. Da diese Produktionen ja wohl nicht kostenlos diesen Firmen überlassen werden, interessiert mich:
Erhält das ZDF Gelder für die Überlassung der Filme? Fließen die Verkaufserlöse in die Berechnung der Rundfunkgebühren mit ein?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
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Ilse Müntz
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei Netflix und Amazon finde ich i…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
Ilse Müntz
Betreff
Filme des ZDF bei Netflix und Amazon Prime [#278860]
Datum
14. Mai 2023 14:30
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei Netflix und Amazon finde ich immer mehr ZDF Filme, zum Teil kostenpflichtig. Da diese Produktionen ja wohl nicht kostenlos diesen Firmen überlassen werden, interessiert mich: Erhält das ZDF Gelder für die Überlassung der Filme? Fließen die Verkaufserlöse in die Berechnung der Rundfunkgebühren mit ein?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ilse Müntz Anfragenr: 278860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278860/ Postanschrift Ilse Müntz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ilse Müntz

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Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrte Frau Müntz, vielen Dank für Ihre E-Mail. Drittanbieter bzw. Streamingdienste können ZDF-Produktio…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
Filme des ZDF bei Netflix und Amazon Prime [#278860] (Ticket: DE02-3362760)
Datum
15. Mai 2023 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Müntz, vielen Dank für Ihre E-Mail. Drittanbieter bzw. Streamingdienste können ZDF-Produktionen für ihre Kanäle erwerben und dann entsprechend bereitstellen. Für diesen Vertrieb ist die Firma ZDF Studios verantwortlich: https://www.zdf-studios.com/de Bitte richten Sie Ihr Anliegen direkt an ZDF Studios. Mit freundlichen Grüßen