Filmen im Gerichtssaal – Sitzungspolizeiliche Erlaubnis Landgericht Kiel am 21.12.2023

Anfrage an: Landgericht Kiel

Wem wurde unter welchen Auflagen erlaubt,
im Landgericht Kiel am 21.12.2023 zu filmen?
(insbesondere im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung zu Aktenzeichen 2 KLs 590 Js 56426/20 jug.)

Bitte beachten Sie dazu auch den Anhang in der Folge-E-Mail gleichen Betreffs,
der Ihnen bereits per Schriftform-ersetzender De-Mail zugegangen ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wem wurde unter welchen Auflagen erla…
An Landgericht Kiel Details
Von
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Betreff
Filmen im Gerichtssaal – Sitzungspolizeiliche Erlaubnis Landgericht Kiel am 21.12.2023 [#297775]
Datum
19. Januar 2024 14:30
An
Landgericht Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wem wurde unter welchen Auflagen erlaubt, im Landgericht Kiel am 21.12.2023 zu filmen? (insbesondere im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung zu Aktenzeichen 2 KLs 590 Js 56426/20 jug.) Bitte beachten Sie dazu auch den Anhang in der Folge-E-Mail gleichen Betreffs, der Ihnen bereits per Schriftform-ersetzender De-Mail zugegangen ist.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297775/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, Bitte beachten Sie zu o.g Betreff auch den Anhang, der Ihnen bereits per Schriftform-ersetzender De-Ma…
An Landgericht Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Filmen im Gerichtssaal – Sitzungspolizeiliche Erlaubnis Landgericht Kiel am 21.12.2023 [#297775]
Datum
19. Januar 2024 14:31
An
Landgericht Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bitte beachten Sie zu o.g Betreff auch den Anhang, der Ihnen bereits per Schriftform-ersetzender De-Mail zugegangen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20240119-film-erlaubnis.pdf Anfragenr: 297775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297775/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Landgericht Kiel
Sehr geehrte ..., die Vorsitzende der 2. großen Strafkammer hat in dem von Ihnen genannten Verfahren keine sitz…
Von
Landgericht Kiel
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte ..., die Vorsitzende der 2. großen Strafkammer hat in dem von Ihnen genannten Verfahren keine sitzungspolizeiliche Anordnung getroffen, die die Rechte und Pflichten der Medien gegenüber den allgemeinen Vorgaben verändert hätten. Die Medien haben grundsätzlich Zugang zu den öffentlichen Hauptverhandlungen (§ 169 Abs. 1 S. 1 GVG). Das umfasst – sofern nicht im Einzelfall besondere Gründe dagegenstehen – den Anspruch, außerhalb der Hauptverhandlung (§ 169 Abs. 1 S. 2 GVG) Filmaufnahmen zu fertigen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 – 1 BvR 620/07). Die Pressestelle des Landgerichts hat in dem von Ihnen genannten Verfahren deshalb die Fertigung von Filmaufnahmen erlaubt. Werden Filmaufnahmen gefertigt, gilt Folgendes: Die Medien haben die Wahrung von Persönlichkeitsrechten i n eigener Verantwortung sicherzustellen (vgl. § 5 Landespressegesetz); bei etwaigen Verletzungen sind die jeweiligen Medien der richtige Ansprechpartner. Soweit sich Zuschauer nicht dem Risiko aussetzen möchten, unverpixelt abgebildet zu werden, steht es ihnen frei, den Saal zu verlassen oder etwa vorübergehend ihr Gesicht zu verbergen. Der Umstand, dass für einen kurzen Zeitraum vor Beginn der Hauptverhandlung Filmaufnahmen gemacht werden, ist regelmäßig für alle im Saal ohne weiteres zu erkennen. Mit freundlichen Grüßen ... Vorsitzender Richter am Landgericht Pressestelle des Landgerichts Kiel und der Amtsgerichte seines Bezirks Pressesprecher Pressestelle@LG-Kiel.LandSH.de