Filmen im Gerichtssaal – Sitzungspolizeiliche Erlaubnis Landgericht Kiel am 21.12.2023

Anfrage an: NDR
Verwendetes Gesetz: NDR-Staatsvertrag

* Sitzungspolizeiliche Erlaubnis des Landgericht Kiel am 21.12.2023
Vor der Urteilsverkündigung zu Aktenzeichen 2 KLs 590 Js 56426/20 jug.

im Gerichtssaal anwesend zu sein und zu filmen.

* Verwendung, Verbleib und Veröffentlichung des Film-Materials

* Verhaltensstandards, zur Beachtung des Persönlichkeitsrechte der Zuschauer,
insbesondere möglicher Zeugen im Zuschauerraum (analog Presse-Kodex Richtlinie 8.1 Nr. (4))

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem NDR-Staatsvertrag Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: * Sitzungspolize…
An NDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Filmen im Gerichtssaal – Sitzungspolizeiliche Erlaubnis Landgericht Kiel am 21.12.2023 [#297773]
Datum
19. Januar 2024 13:59
An
NDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem NDR-Staatsvertrag Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
* Sitzungspolizeiliche Erlaubnis des Landgericht Kiel am 21.12.2023 Vor der Urteilsverkündigung zu Aktenzeichen 2 KLs 590 Js 56426/20 jug.
 im Gerichtssaal anwesend zu sein und zu filmen. * Verwendung, Verbleib und Veröffentlichung des Film-Materials * Verhaltensstandards, zur Beachtung des Persönlichkeitsrechte der Zuschauer, insbesondere möglicher Zeugen im Zuschauerraum (analog Presse-Kodex Richtlinie 8.1 Nr. (4))
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 47 NDR-Staatsvertrag. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 47 Abs. 5 NDR-Staatsvertrag und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen zeitnah und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297773/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Januar 2024, die uns erfolgreich err…
Von
NDR
Betreff
AW: Filmen im Gerichtssaal – Sitzungspolizeiliche Erlaubnis Landgericht Kiel am 21.12.2023 [#297773]
Datum
22. Januar 2024 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Januar 2024, die uns erfolgreich erreicht hat. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Nachricht. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 47 Abs. 10 des NDR-Staatsvertrags für diese Anfrage Gebühren anfallen können. Die entstehenden Kosten belaufen sich maximal auf 500 € zuzüglich 0,15 € je gedruckter Seite, abhängig vom Aufwand, der mit der Bearbeitung verbunden sein wird. Sie können die Kostensatzung unter dem folgenden Link abrufen: https://www.ndr.de/der_ndr/zahlen_und_daten/kostensatzung100.pdf. Sollten Gebühren für Ihre Anfrage anfallen oder wir zusätzliche Informationen benötigen oder Rückfragen zu Ihrem Anliegen haben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine einfache, kostenfreie …
An NDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Filmen im Gerichtssaal – Sitzungspolizeiliche Erlaubnis Landgericht Kiel am 21.12.2023 [#297773]
Datum
22. Januar 2024 10:00
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine einfache, kostenfreie Anfrage handelt, weil diese in kurzer Zeit zu erledigen ist, sollten Sie das in diesem konkreten Einzelfall anders sehen, bitte ich Sie um Hinweis, durch welche Umstellung des Antrags der Aufwand deutlich verringert werden kann. Meine Frage "Verwendung, Verbleib und Veröffentlichung des Film-Materials" ist nicht auf Reproduktion und Zugänglichmachung allen verbliebenen Rohmaterials gerichtet, noch auf Sichtung desselben, ob es noch irgendwo Zuschauer zeigt, sondern nur auf die Frage, ob es über die in dem einen Beitrag veröffentlichten Sequenzen hinaus, noch gespeichertes Material gibt, und wie lange dieses gespeichert/verfügbar bleibt; sollte das für diesen konkreten Fall nur aufwändig zu ermitteln sein, dann reicht mir völlig, zu wissen, wie sie generell damit umgehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297773/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 19. Januar 2024 benötigen wir zur Bearb…
Von
NDR
Betreff
AW: Filmen im Gerichtssaal – Sitzungspolizeiliche Erlaubnis Landgericht Kiel am 21.12.2023 [#297773]
Datum
24. Januar 2024 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 19. Januar 2024 benötigen wir zur Bearbeitung zusätzliche Informationen. Unsere Kolleg*innen sind häufig für Dreharbeiten am Gericht in Kiel tätig, teilweise sogar mehrmals täglich. Da die Kolleg*innen das Aktenzeichen der jeweiligen Verhandlung nicht, im Zusammenhang mit dem aufgenommenen Material, speichern, sondern lediglich das Thema der Verhandlung, möchten wir Sie höflich darum bitten, uns weitere Informationen zu dieser spezifischen Verhandlung zur Verfügung zu stellen. Welches Thema wurde verhandelt, und können Sie uns weitere Stichworte zur gesuchten Verhandlung nennen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ihre Nachfrage, um welches Verfahren es sich inhaltlich handelte, möchte ich gerne wie folgt beantwor…
An NDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Filmen im Gerichtssaal – Sitzungspolizeiliche Erlaubnis Landgericht Kiel am 21.12.2023 [#297773]
Datum
24. Januar 2024 11:36
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Nachfrage, um welches Verfahren es sich inhaltlich handelte, möchte ich gerne wie folgt beantworten: Der Täter wurde in diesem Verfahren zu 3 Jahren Jugendstrafe verurteilt, wegen 4 Fällen der gefährlichen Körperverletzung am Tatort Henstedt-Ulzburg in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Die 4 Nebenkläger erhielten Schmerzensgelder in Höhe von 2000 €, 2000 €, 1000 € und 500 € zugesprochen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297773/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Sehr geehrte..., der Vorsitzende des NDR-Landesrundfunkrates, ..., hat mich gebeten auf Ihre Zuschrift vom 19.01.2…
Von
NDR
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte..., der Vorsitzende des NDR-Landesrundfunkrates, ..., hat mich gebeten auf Ihre Zuschrift vom 19.01.2024 zu antworten. Das mache ich sehr gerne. Wie ich Ihnen bereits Ende Dezember in einer Mail mitgeteilt habe, waren zum Auftakt des Prozesses in Henstedt-Ulzburg Filmaufnahmen grundsätzlich erlaubt. Es handelte sich um einen Prozess von großem öffentlichem Interesse. Sie haben an diesem Prozess als Teil des Publikums teilgenommen. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit erstreckt sich auf die Visualisierung der Berichterstattung über das Geschehen im Ganzen. Dabei kann es für die Öffentlichkeit auch interessant sein, wie viele Personen sich das Verfahren anschauen wollten, um deutlich zu machen, dass es sich um einen Aufsehen erregenden Prozess handelt. Dementsprechend kann auch das Publikum, soweit nicht ein Einzelner konkret in den Fokus gerückt wird, gezeigt werden. Wer im Publikumssaal eines solchen Strafverfahrens sitzt, sollte, wie auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen, etwa Demonstrationen, davon ausgehen, dass möglicherweise gefilmt wird. Juristisch gibt es aus unserer Sicht keine grundsätzliche Notwendigkeit, das Publikum nicht zu zeigen. In Ihrem Fall haben wir als Entgegenkommen Teile des Publikums im Nachhinein verpixelt. Außerdem gilt: wenn Reporterinnen oder Reporter von anwesenden Personen darauf hingewiesen werden, dass sie nicht gezeigt werden wollen, kommen wir dem Wunsch selbstverständlich und in jedem Fall nach.“ Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen

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... vielen Dank für Ihre Rückmeldung.  Diese bezieht sich wahrscheinlich auf meine Eingabe,  die ich unter der fol…
An NDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Februar 2024
An
NDR
Status
... vielen Dank für Ihre Rückmeldung.  Diese bezieht sich wahrscheinlich auf meine Eingabe,  die ich unter der folgenden URL getätigt habe, https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/Programmbeschwerden,kritik124.html die den folgenden Text enthielt:  "Insbesondere ist bei jedem Gerichtsverfahren anzunehmen, dass sich Zeugen im Zuschauersaal aufhalten, weil diese ein besonderes Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. Für Zeugen gilt ein besonderer Schutz. (analog Presse-Kodex Richtlinie 8.1 Nr. (4)) Diese Personen im Publikum sind keine Personen der Zeitgeschichte und sie befanden sich an einem Ort, an dem sie aufgrund von § 169 GVG auch nicht damit zu rechnen hatten, gefilmt zu werden. Es war bei Eintritt nicht bekannt gegeben worden, dass gefilmt wird. Es ist stark zu bezweifeln, dass es eine sitzungspolizeiliche Erlaubnis zum Filmen des Publikums gab. Es ist dem Publikum, das nicht gefilmt werden möchte, nicht zuzumuten, zum einen vorab zu erahnen, dass gefilmt werden wird, und zum anderen vor dem Saal zu warten, bis die Kameras den Saal verlassen haben. Dies würde zu erheblichen Störungen des Ablaufs führen." Ich denke entgegen Ihrem Schreiben, dass eine Demonstration,  bei der explizit keine Einwilligung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 KUG benötigt wird, juristisch etwas ganz anders ist als ein Ort,  an dem nach § 169 GVG das Filmen verboten ist und der Zeugen-Schutz analog Presse-Kodex Richtlinie 8.1 Nr. (4) dagegen spricht. Insbesondere herrscht im ganzen Gerichtsgebäude Fotografier- und Filmverbot, was aus meiner Sicht auch einschließt,  dass ich auch nicht damit rechnen muss,  fotografiert und gefilmt zu werden. Ich habe schon im Dezember verstanden,  dass Sie persönlich hier anderer Meinung sind, daher hatte ich mich ja auch an den Landesrundfunkrat gewendet, – Ich möchte Ihnen noch einmal herzlich danken, dass Sie einige Personen im Publikum in dem Video verpixelt haben. – nichtsdestotrotz finde ich persönlich es weder juristisch sauber noch Presse-Kodex-konform das Publikum eines Gerichtsverfahrens zu fotografieren oder zu filmen, deswegen habe ich mich beim Landesrundfunkrat beschwert, weil es mir so war, dass dieser für entsprechende Beschwerden zuständig ist. ...