Filmförderung in RLP - Planungen vor 2002

alle Unterlagen, die mit folgendem Abschnitt in Zusammenhang stehen:
"Es gab eine Zeit, da gehörte die Filmförderung zum
Bereich von Herrn Bauckhage. Er hat seine Mitarbeiter
nach Nordrhein-Westfalen und nach Bayern geschickt,
und sie haben sich angeschaut, wie Filmförderung dort
gemacht wird. Die Mitarbeiter haben gute Ideen mitgebracht.
Alles liegt in der Schublade. Alles ist schon vorbereitet.
Die Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums haben hervorragend
gearbeitet und haben Gesellschaftsverträge
für Filmförderungsgesellschaften des Landes erarbeitet.
Es gab Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt, und
man hätte loslegen können.
Dann kommt eine Landtagswahl mit neuen Mehrheiten,
und die Filmförderung wandert von Herrn Bauckhage zu
Herrn Zöllner mit dem Ergebnis, dass völlig neu begonnen
wird."
Gerd Schreiner, PlenarProtokoll Landtag RLP 14/20 14.03.2002 S. 1356f.
Insbesondere Konzept, Gesellschaftsverträge und des Nachweises der Verpflichtigungsermächtigungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2015
  • Frist
    1. September 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterla…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Filmförderung in RLP - Planungen vor 2002 [#10904]
Datum
31. Juli 2015 23:57
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen, die mit folgendem Abschnitt in Zusammenhang stehen: "Es gab eine Zeit, da gehörte die Filmförderung zum Bereich von Herrn Bauckhage. Er hat seine Mitarbeiter nach Nordrhein-Westfalen und nach Bayern geschickt, und sie haben sich angeschaut, wie Filmförderung dort gemacht wird. Die Mitarbeiter haben gute Ideen mitgebracht. Alles liegt in der Schublade. Alles ist schon vorbereitet. Die Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums haben hervorragend gearbeitet und haben Gesellschaftsverträge für Filmförderungsgesellschaften des Landes erarbeitet. Es gab Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt, und man hätte loslegen können. Dann kommt eine Landtagswahl mit neuen Mehrheiten, und die Filmförderung wandert von Herrn Bauckhage zu Herrn Zöllner mit dem Ergebnis, dass völlig neu begonnen wird." Gerd Schreiner, PlenarProtokoll Landtag RLP 14/20 14.03.2002 S. 1356f. Insbesondere Konzept, Gesellschaftsverträge und des Nachweises der Verpflichtigungsermächtigungen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrte, wie Sie dem von Ihnen zitierten Protokoll des Landtagsplenum entnommen haben, plante die Landesregie…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
WG: Filmförderung in RLP - Planungen vor 2002 [#10904]
Datum
20. August 2015 11:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
814,1 KB
geschwärzt
799,5 KB
Sehr geehrte, wie Sie dem von Ihnen zitierten Protokoll des Landtagsplenum entnommen haben, plante die Landesregierung die Etablierung einer Filmförderung und traf die dazu erforderlichen Vorarbeiten. Mit der Landtagswahl und den sich daraus ergebenden neuen Zuordnungen von Aufgaben wurde dieser Aufgabenbereich an das damalige Wissenschafts- und Kultusressort übertragen. Im Zuge der Evaluierung der Aufgabe wurde dort entschieden, die Förderung auf den bereits abgeschlossenen Bestandteil der Nachwuchsförderung zu begrenzen und von einer weitergehenden Filmproduktionsförderung abzusehen. Solche Neubewertungen von Aufgabenstellungen infolge von Wahlen und Regierungsneu- oder -umbildungen sind regulärer Bestandteil der politischen Willensbildung. Wie Ihnen bereits im Zusammenhang mit Unterlagen zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung Film mitgeteilt wurde, sind Unterlagen im Wirtschaftsministerium nicht mehr vorhanden. Ich weise auch darauf hin, dass die Aufbewahrungsfristen für diese Akten abgelaufen sind. Vorhanden ist der Haushaltsplan 2000/2001 sowie 2002/2003, den ich Ihnen in 2 Auszügen als Anlage übersende. Dort können Sie entnehmen, dass für die Förderung der Film- und Medienwirtschaft in den Jahren 2000 und 2001 jeweils 400.000,- DM angesetzt waren, verbunden mit einer Verpflichtungsermächtigung in 2001 fällig in 2002 mit bis zu 10 Mio. DM. Diese Verpflichtungsermächtigung hätte nur mit Einwilligung des Ministers der Finanzen in Anspruch genommen werden können. Die Ansätze sowie die Verpflichtungsermächtigung sind im Haushalt 2002/2003 aufgrund der Umressortierung entfallen. Die von Ihnen zitierte Darstellung kann also im Grundsatz bestätigt werden. Vorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 2 Satz 3 LIFG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, sofern ein Antrag nach dem LIFG ganz oder teilweise abgelehnt wurde. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.“ Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Gestatten Sie mir bitte folgende Nachfrage, um…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Filmförderung in RLP - Planungen vor 2002 [#10904]
Datum
20. August 2015 12:34
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Gestatten Sie mir bitte folgende Nachfrage, um den Sachverhalt verstehen zu können. Sie schreiben: "Im Zuge der Evaluierung der Aufgabe wurde dort entschieden, die Förderung auf den bereits abgeschlossenen Bestandteil der Nachwuchsförderung zu begrenzen und von einer weitergehenden Filmproduktionsförderung abzusehen." Von welcher Evaluierung sprechen Sie hier? Schließlich wurden 10.000.000 DM veranschlagt. Diese sollten nur für eine Nachwuchsförderung sein, wenn ich Sie richtig verstehe? Auch kann ich nicht nachvollziehen, dass von einer "weitergehenden Filmproduktionsförderung abzusehen" sei bzw. dies so beschlossen wurde. Die SPD wollte derzeit das Konzept ändern und hielt wohl bis zur Absage in 2003 fest. Dies nicht nur für eine Nachwuchsförderung, sondern auch für eine Film- und Medienförderung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 10904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>