Finanzetat der Staatsministerin für Digitales

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Staatsministerin für Digitales wollte sich in der TV-Talkshow "Markus Lanz" nicht darauf festlegen, wie hoch die geplanten Mittel im Bundeshauhalt 2021 sind, auf die sie als Staatsministerin unmittelbar Zugriff hat. Ich bitte um die Offenlegung dieses Angaben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Staatsminist…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzetat der Staatsministerin für Digitales [#204788]
Datum
2. Dezember 2020 00:26
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Staatsministerin für Digitales wollte sich in der TV-Talkshow "Markus Lanz" nicht darauf festlegen, wie hoch die geplanten Mittel im Bundeshauhalt 2021 sind, auf die sie als Staatsministerin unmittelbar Zugriff hat. Ich bitte um die Offenlegung dieses Angaben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 204788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/204788/upload/f4e11f494dcb04e8f7c8359221ed9dc42e9756d2/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> An der Wende 3 << Adresse entfernt >> (Deister)
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
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Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
595,0 KB