Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Das für IFG-Anträge zuständige Referat hat uns gebeten die Beantwortung zu übernehmen.
Die Bundesregierung informiert zentral über
www.bundesregierung.de<
http://www.bundesregierung.de> über die Unterstützungsmaßnahmen der Bundesrepublik für die Ukraine. Für Ihre Frage ist ist das Bundesministerium der Finanzen nicht zuständig. Das Bundesministerium weist den Ressorts im Rahmen der Haushaltsaufstellung die nötigen Mittel zu. Für deren Verwendung sind jedoch die jeweiligen Bundesministerien eigenverantwortlich zuständig.
Wir möchten Sie daher bitten, sich an den Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung zu wenden. Diesen erreichen Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/kontakt.
Im Auftrag
Ihr Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
[cid:image001.png@01DA6969.DBE85550]<
https://www.bundesfinanzministerium.de/>
Bundesministerium der Finanzen
Referat LB3 / Zi | Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Internet:
www.bundesfinanzministerium.de<
https://www.bundesfinanzministerium.de/en/>
[cid:image002.png@01DA6969.DBE85550]<
https://twitter.com/bmf_bund>
[cid:image003.png@01DA6969.DBE85550]<
https://www.instagram.com/bundesfinanzministerium>
[cid:image004.png@01DA6969.DBE85550]<
https://www.linkedin.com/organization-guest/company/bundesministerium-der-finanzen>
Hinweis:
Über den datenschutzkonformen Umgang mit den von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten finden Sie weitere Erläuterungen auf der Webseite des BMF unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Meta/datenschutz.html
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir leisten erhebliche finanzielle Unterstützung für die Ukraine. Welche Kontrollmechanismen existieren, um deren Verwendung zu verfolgen. Welche Sicherheiten sind gewährleistet, um Fehlverwendungen zu verhindern. Zeigt man die moralische Strenge, wie sie im Lieferkettengesetz beinhaltet ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen