Finanzielle Unterstützung der sudanesischen Polizei- und Militärkräfte, der Rapid Support Forces und der Dschandschawid Miliz durch die EU und Deutschland

Auskünfte zu Ihren Kooperationspartner:innen im Sudan

Das sudanesische Militär führt Krieg gegen die eigene Bevölkerung. Zentrale Akteure im Konflikt sind neben der sudanesischen Polizei und dem Militär die sogenannten Rapid Support Forces (RSF) und die Dschandschawid Miliz. Seit 2013 ist Mohamed Hamdan Dagalo, genannt Hemeti, Chef der RSF und Schlüsselfigur im Militärputsch sowie bei der Begehung von Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung. Menschenrechtsorganisationen haben zahlreiche Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.

Gleichzeitig fließen im Rahmen des sogenannten Migrationsmanagements sowie der Entwicklungspolitik (siehe BT-Drs. 19/17118) große Geldsummen von der EU an antidemokratische Kräfte im Sudan.

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

1. In welchen Bereichen haben BMZ, GIZ und Co-Akteur:innen in der Vergangenheit mit sudanesischer Polizei, Militär, RSF und Dschandschawid Miliz kooperiert und in welchen kooperieren sie derzeit? (Ausbildungsmissionen, Finanzierung, Training, Ausstattung)

2. Welche Gruppen haben BMZ, GIZ und Co-Akteur:innen im Rahmen des Better Migration Management Projekts im Sudan unterstützt und welche unterstützen sie derzeit? Bitte übersenden Sie eine Übersicht der jeweiligen Empfänger und finanziellen Posten mit jeweiliger Zielsetzung der Finanzierung.

3. Wieviel dieser Finanzierung ist direkt oder indirekt den RSF und der Dschandschawid Miliz zugeflossen?

4. Können Sie ausschließen, dass BMZ, GIZ oder Ihre Co-Akteur:innen nicht weiterhin direkt oder indirekt die Dschandschawid Miliz oder die RSF, an deren Spitze der für schwerste Menschenrechtsverletzungen verantwortliche Hemeti steht, finanzieren?

Gerne können Sie, soweit es unbedingt notwendig ist und das öffentliche Informationsinteresse nicht überwiegt, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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Yolanda Scheytt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskünfte zu Ihre…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Yolanda Scheytt
Betreff
Finanzielle Unterstützung der sudanesischen Polizei- und Militärkräfte, der Rapid Support Forces und der Dschandschawid Miliz durch die EU und Deutschland [#244384]
Datum
23. März 2022 09:25
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte zu Ihren Kooperationspartner:innen im Sudan Das sudanesische Militär führt Krieg gegen die eigene Bevölkerung. Zentrale Akteure im Konflikt sind neben der sudanesischen Polizei und dem Militär die sogenannten Rapid Support Forces (RSF) und die Dschandschawid Miliz. Seit 2013 ist Mohamed Hamdan Dagalo, genannt Hemeti, Chef der RSF und Schlüsselfigur im Militärputsch sowie bei der Begehung von Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung. Menschenrechtsorganisationen haben zahlreiche Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. Gleichzeitig fließen im Rahmen des sogenannten Migrationsmanagements sowie der Entwicklungspolitik (siehe BT-Drs. 19/17118) große Geldsummen von der EU an antidemokratische Kräfte im Sudan. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen: 1. In welchen Bereichen haben BMZ, GIZ und Co-Akteur:innen in der Vergangenheit mit sudanesischer Polizei, Militär, RSF und Dschandschawid Miliz kooperiert und in welchen kooperieren sie derzeit? (Ausbildungsmissionen, Finanzierung, Training, Ausstattung) 2. Welche Gruppen haben BMZ, GIZ und Co-Akteur:innen im Rahmen des Better Migration Management Projekts im Sudan unterstützt und welche unterstützen sie derzeit? Bitte übersenden Sie eine Übersicht der jeweiligen Empfänger und finanziellen Posten mit jeweiliger Zielsetzung der Finanzierung. 3. Wieviel dieser Finanzierung ist direkt oder indirekt den RSF und der Dschandschawid Miliz zugeflossen? 4. Können Sie ausschließen, dass BMZ, GIZ oder Ihre Co-Akteur:innen nicht weiterhin direkt oder indirekt die Dschandschawid Miliz oder die RSF, an deren Spitze der für schwerste Menschenrechtsverletzungen verantwortliche Hemeti steht, finanzieren? Gerne können Sie, soweit es unbedingt notwendig ist und das öffentliche Informationsinteresse nicht überwiegt, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Yolanda Scheytt Anfragenr: 244384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244384/ Postanschrift Yolanda Scheytt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Yolanda Scheytt
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0292/028 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Scheytt, ich bestätige den E…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0292/028 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
24. März 2022 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Scheytt, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23. März 2022, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Gz: Z14 O4010 0292/028 - hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrte Frau Scheytt, ich nehme Bez…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Gz: Z14 O4010 0292/028 - hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
31. März 2022 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Scheytt, ich nehme Bezug auf Ihren IFG – Antrag zum Thema „Finanzielle Unterstützung der sudanesischen Polizei- und Militärkräfte, der Rapid Support Force und der Dschandschawid Miliz durch die EU und Deutschland“ vom 23. März 2022. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihrem Antrag zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 120 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, erklären Sie sich bitte bis zum 6. April 2022 schriftlich bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder –ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen
Yolanda Scheytt
AW: Ihr IFG Antrag - Gz: Z14 O4010 0292/028 - hier: Gebührenkonkretisierung [#244384] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Yolanda Scheytt
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - Gz: Z14 O4010 0292/028 - hier: Gebührenkonkretisierung [#244384]
Datum
31. März 2022 16:26
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort! In diesem Fall würde ich gerne den Umfang meiner Anfrage reduzieren und Sie bitten, mir bloß eine Übersicht der jeweiligen Empfänger, Höhe der Zahlungen und Zielsetzung der Projekte im Sudan zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Yolanda Scheytt Anfragenr: 244384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244384/

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - GZ: Z14 O4010 0292/029 - hier: Bescheid Sehr geehrte Frau Scheytt, mit Bezug auf Ihren Antrag na…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - GZ: Z14 O4010 0292/029 - hier: Bescheid
Datum
12. April 2022 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrte Frau Scheytt, mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 30. März 2022, konkretisiert mit Email vom 31. März 2022 übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 12. April 2022. Mit freundlichen Grüßen