Finanzielle Unterstützung für Haushalte, die privat Geflüchtete aufnehmen

Es wurden in den vergangenen Wochen viele ukrainische Menschen und Familien in privaten Haushalten aufgenommen. Die Geflüchteten haben die Möglichkeit für ihren notwendigen Lebensunterhalt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen. Leider entstehen in den aufnehmenden Haushalten erhöhte Unkosten durch z.B. mehr Verbrauch von Wasser, höhere Heizkosten und Stromverbrauch oder höhere Abfallkosten.

Bitte teilen Sie mir mit, ob die Stadt finanzielle Hilfen für diese Haushalte auszahlt. Falls Hilfen ausgezahlt werden, teilen Sie mir bitte mit, nach welcher Berechnungsgrundlage und welcher Gesetzesgrundlage diese Gelder gezahlt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzielle Unterstützung für Haushalte, die privat Geflüchtete aufnehmen [#247191]
Datum
25. April 2022 11:45
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wurden in den vergangenen Wochen viele ukrainische Menschen und Familien in privaten Haushalten aufgenommen. Die Geflüchteten haben die Möglichkeit für ihren notwendigen Lebensunterhalt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen. Leider entstehen in den aufnehmenden Haushalten erhöhte Unkosten durch z.B. mehr Verbrauch von Wasser, höhere Heizkosten und Stromverbrauch oder höhere Abfallkosten. Bitte teilen Sie mir mit, ob die Stadt finanzielle Hilfen für diese Haushalte auszahlt. Falls Hilfen ausgezahlt werden, teilen Sie mir bitte mit, nach welcher Berechnungsgrundlage und welcher Gesetzesgrundlage diese Gelder gezahlt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247191/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Erkelenz
Beteiligung an den Wohnungskosten für ukrainische Kriegsflüchtlinge | hier: Ihre Anfrage über <<E-Mail-Adres…
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Via
Briefpost
Betreff
Beteiligung an den Wohnungskosten für ukrainische Kriegsflüchtlinge | hier: Ihre Anfrage über <<E-Mail-Adresse>> vom 25.04.2022
Datum
2. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
370,7 KB
Knappe Antwort: ja die Stadt Erkelenz beteiligt sich an den Mehraufwendungen. Mittlerweile ist auch ein Schreiben eingetroffen, in dem eine Beteiligung von 75€ pro Person und Monat angeboten wird (alternativ eine "Spitzabrechnung", die jedoch nur für die wenigsten, die eine Privatunterkunft anbieten, sinnvoll zu leisten sein sollte). Das ist immerhin die Hälfte von dem, was in umliegenden Kommunen oft geleistet wird (z.B. 150€/Person/Monat oder 5€/Person/Tag, was dem tatsächlichen Bedarf viel eher entspricht). In Erkelenz machen seit jeher schwarze Nullen das Programm, wie es aussieht. Soziales Engagement und solidarische Hilfe von privater Seite werden aber zum Glück ungestraft geduldet. Im Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass die Anfrage keine nach dem IFG NRW ist. Ein Blick in das Gesetz lässt aber das Gegenteil vermuten. Auch die Stadt Aachen hatte bei einer sehr ähnlich lautenden Anfrage keine Bedenken diesbezüglich.