Finanzielle Zuwendungen für Vereine / Organisationen

Wieviele finanzielle Mittel erhielten die im folgenden Genannten im Jahr 2021 und in den Jahren 2016-2020 von ihrem Ministerium oder nachgeordneten Behörden?

1. Bundesärztekammer
2. Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie e.V.
3. Helmholtz-Zentrum für Infektionlogie G.m.b.H.
4. Gesellschaft für Virologie e.V.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2022
  • Frist
    15. März 2022
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Zacharias Fögen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele finanzie…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Zacharias Fögen
Betreff
Finanzielle Zuwendungen für Vereine / Organisationen [#240621]
Datum
11. Februar 2022 19:26
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele finanzielle Mittel erhielten die im folgenden Genannten im Jahr 2021 und in den Jahren 2016-2020 von ihrem Ministerium oder nachgeordneten Behörden? 1. Bundesärztekammer 2. Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie e.V. 3. Helmholtz-Zentrum für Infektionlogie G.m.b.H. 4. Gesellschaft für Virologie e.V.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen Anfragenr: 240621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240621/ Postanschrift Zacharias Fögen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11. Februar 2022 Sehr geehrter Herr Fögen, vielen Dank für Ihren …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11. Februar 2022
Datum
18. Februar 2022 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fögen, vielen Dank für Ihren Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11. Februar 2022. Die Beantwortung Ihrer Anfrage entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument in der Anlage. Die Zustellung erfolgt wunschgemäß ausschließlich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen