Finanziellen Zuwendungen an den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Düngenheim in den Jahren 2022 und 2023

1. Die Gesamthöhe der dem Ortsbürgermeister in den Jahren 2022 und 2023 zugewendeten Gelder.

2. Eine detaillierte Aufschlüsselung dieser finanziellen Mittel, inklusive, aber nicht beschränkt auf, Ehrenamtsvergütungen, Reisekosten, und sonstige Zuschüsse oder Auslagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2024
  • Frist
    7. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Gesamthöhe der dem Ortsbürg…
An Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanziellen Zuwendungen an den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Düngenheim in den Jahren 2022 und 2023 [#296358]
Datum
5. Januar 2024 17:33
An
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Gesamthöhe der dem Ortsbürgermeister in den Jahren 2022 und 2023 zugewendeten Gelder. 2. Eine detaillierte Aufschlüsselung dieser finanziellen Mittel, inklusive, aber nicht beschränkt auf, Ehrenamtsvergütungen, Reisekosten, und sonstige Zuschüsse oder Auslagen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296358/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Genehmigung des Informationszugangsantrags bezüglich Entschädigungen des Ortsbürgermeisters Düngenheim 2022/2023 M…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Via
Briefpost
Betreff
Genehmigung des Informationszugangsantrags bezüglich Entschädigungen des Ortsbürgermeisters Düngenheim 2022/2023
Datum
1. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz bezüglich der Gesamthöhe der dem Ortsbürgermeister von Düngenheim in 2022 und 2023 zugewendeten Gelder wurde genehmigt. Die Verbandsgemeinde Kaisersesch teilte mit, dass der Ortsbürgermeister eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.174,00 € in 2022 und 1.245,00 € in 2023 erhielt. Zudem wurden ihm, basierend auf einem 2019 gestellten Antrag, eine Dienstzimmerentschädigung von monatlich 40,00 € und eine Telefonkostenpauschale von monatlich 50,00 € gewährt. Insgesamt beliefen sich die Entschädigungen auf 15.168,00 € für 2022 und 16.020,00 € für 2023.