Finanzierung

gemäß Informationsfreiheitsgesetz erbitte ich die Angaben des Justizhaushaltes pro Bundesland gegliedert in :

Einnahmen aus
a) Steuern
b) Gebühren inkl. des zu erreichenden Budgets / Budgetplans

Ausgaben gegliedert:
Gehälter (untergliedert in Staatsanwälte , Richter, Justizangestellte
Gebäude
Betriebsmittel

für die Jahre 2013 bis 2023

Sollte dies bereits öffentlich zugänglich sein, erbitte ich mir den entsprechenden Link zukommen zu lassen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäß Informationsfreiheitsgesetz erb…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung [#294108]
Datum
3. Dezember 2023 21:53
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß Informationsfreiheitsgesetz erbitte ich die Angaben des Justizhaushaltes pro Bundesland gegliedert in : Einnahmen aus a) Steuern b) Gebühren inkl. des zu erreichenden Budgets / Budgetplans Ausgaben gegliedert: Gehälter (untergliedert in Staatsanwälte , Richter, Justizangestellte Gebäude Betriebsmittel für die Jahre 2013 bis 2023 Sollte dies bereits öffentlich zugänglich sein, erbitte ich mir den entsprechenden Link zukommen zu lassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294108/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0383 Sehr << Antragsteller:in >> nach § 1 Abs…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 3. Dezember 2023 - Finanzierung [#294108]
Datum
6. Dezember 2023 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0383 Sehr << Antragsteller:in >> nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Eine Voraussetzung für den Zugangsanspruch ist das Vorhandensein der Information bei der Behörde (Schoch, IFG, 2. Aufl., § 1 Rn. 398, § 2 Rn. 35 ff.). Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) verfügt danach nicht über die von Ihnen angefragten Informationen. Für die von Ihnen erbetenen statistischen Auswertungen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Landesjustizministerien. Mit freundlichen Grüßen