Finanzierung – Erinnerungsorte für die Opfer Katyn

2012 hat die Bundesstiftung Aufarbeitung SED-Diktatur das Buch „Erinnerungsorte für die Opfer von Katyn“ herausgebracht.

Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten? Bitte aufteilen in Finanz- und Sachkosten.

Frage 2: Wie hoch war die Vergütung dieser 7 Autoren, die in diesem Buch aufgeführt sind?
Es genügt die Gesamtsumme. Somit kein Problem mit der Datenschutz-Grundverordnung.

Frage 3: Wie viele Exemplare erschienen in der BRD, in Polen und in Russland?

Frage 4: Ist eine Neuauflage geplant?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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Johann Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 2012 hat die Bundesstiftung Aufarbeit…
An Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Details
Von
Johann Weber
Betreff
Finanzierung – Erinnerungsorte für die Opfer Katyn [#289525]
Datum
4. Oktober 2023 11:43
An
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2012 hat die Bundesstiftung Aufarbeitung SED-Diktatur das Buch „Erinnerungsorte für die Opfer von Katyn“ herausgebracht. Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten? Bitte aufteilen in Finanz- und Sachkosten. Frage 2: Wie hoch war die Vergütung dieser 7 Autoren, die in diesem Buch aufgeführt sind? Es genügt die Gesamtsumme. Somit kein Problem mit der Datenschutz-Grundverordnung. Frage 3: Wie viele Exemplare erschienen in der BRD, in Polen und in Russland? Frage 4: Ist eine Neuauflage geplant?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 289525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289525/ Postanschrift Johann Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Weber
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Sehr geehrter Herr Weber, ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ich h…
Von
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Betreff
AW: Finanzierung – Erinnerungsorte für die Opfer Katyn [#289525]
Datum
5. Oktober 2023 17:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weber, ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ich habe Ihr Anliegen im Haus entsprechend weitergeleitet und bitte Sie um Geduld bis Ihre Fragen beantwortet sind. Herzlichen Dank! Für weitere Fragen und Informationen stehe ich Ihnen gern und jederzeit zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Sehr geehrter Herr Weber, Ihre an uns gerichtete Anfrage nach dem IFG, die uns am 04.10.2023 in Textform erreicht …
Von
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Betreff
Finanzierung – Erinnerungsorte für die Opfer Katyn [#289525]
Datum
3. November 2023 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weber, Ihre an uns gerichtete Anfrage nach dem IFG, die uns am 04.10.2023 in Textform erreicht hat, möchten wir wie folgt beantworten. Zu Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten? Bitte aufteilen in Finanz- und Sachkosten. Ausweislich unseres Buchhaltungssystems sind Gesamtkosten in Höhe von rund 19.500 EUR für das Projekt abgerechnet worden. Bei der von Ihnen vorgenommenen Aufteilung in Finanz- und Sachkosten ist uns unklar, was Sie darunter verstehen, so dass dazu keine Auskunft erteilt werden kann. Zu Frage 2: Wie hoch war die Vergütung dieser 7 Autoren, die in diesem Buch aufgeführt sind? Von den sieben Autoren hat lediglich einer ein Honorar erhalten, um die Recherche zum Buch und seinen Fachbeitrag zu verfassen. Weitere Kosten in Höhe von etwa 5.000,- EUR sind für die Einholung und Lizenzierung des Fotomaterials, das Korrektorat und Lektorat des Manuskriptes bezahlt worden. Zu Frage 3: Wie viele Exemplare erschienen in der BRD, in Polen und in Russland? Die deutsche Ausgabe ist in einer Auflage von 1.500 Stück gedruckt worden. Über das Internet kann es im Buchhandel von überall bestellt werden. Was die anderen Versionen betrifft, liegen uns keine Angaben vor. Zu Frage 4: Derzeit bestehen dazu keine Planungen. Mit freundlichen Grüßen