Finanzierung Hochschulambulanz

die Fatigue-Ambulanz der Klinik für Immunologie an der Charité Berlin ist die einzige Anlaufstelle für erwachsene Patienten mit MECFS in Deutschland.
Diese muss nun massiv ihr Angebot einschränken und kann der Versorgung nicht nachkommen, da sie sich ausschließlich über Spendengelder finanzieren muss.
Was ist der Grund dafür, dass die Finanzierung nicht wie üblich über die KV/Krankenkassen erfolgt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Susanne Bodemann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Fa…
An Kassenärztliche Vereinigung Berlin Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
Finanzierung Hochschulambulanz [#275068]
Datum
6. April 2023 20:02
An
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Fatigue-Ambulanz der Klinik für Immunologie an der Charité Berlin ist die einzige Anlaufstelle für erwachsene Patienten mit MECFS in Deutschland. Diese muss nun massiv ihr Angebot einschränken und kann der Versorgung nicht nachkommen, da sie sich ausschließlich über Spendengelder finanzieren muss. Was ist der Grund dafür, dass die Finanzierung nicht wie üblich über die KV/Krankenkassen erfolgt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann Anfragenr: 275068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275068/
Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Sehr geehrte Frau Bodemann, die KV Berlin ist für Ihre Anfrage nicht zuständig. Nach § 120 Abs. 2 Satz 1 SGB V w…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Betreff
AW: Finanzierung Hochschulambulanz [#275068]
Datum
12. April 2023 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Bodemann, die KV Berlin ist für Ihre Anfrage nicht zuständig. Nach § 120 Abs. 2 Satz 1 SGB V werden die Leistungen der Hochschulambulanzen unmittelbar von den Krankenkassen vergütet. § 120 Absatz 2 Satz 2 SGB V regelt, dass die Vergütung zwischen den Krankenkassen und Hochschulen bzw. Hochschulkliniken zu vereinbaren ist. Die Gründe für die Finanzierung sind bei den zuständigen Vertragspartnern zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen