Finanzierung Krankenhäuser in der Pandemie

In der Pressekonferenz zum Abschluss der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder informierte der Gesundheitsminister Prof. Lauterbach, dass die Krankenhäuser während der Pandemiezeit leistungslose Finanzmittel bezogen haben.
Wie hoch waren die Finanzmittel von Beginn der Pandemie bis 31.12.2022? Welche Verwendungszwecke waren vorgesehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2023
  • Frist
    8. Februar 2023
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Lutz Henze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Pressekonferenz zum Abschluss …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Lutz Henze
Betreff
Finanzierung Krankenhäuser in der Pandemie [#267116]
Datum
6. Januar 2023 07:23
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Pressekonferenz zum Abschluss der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder informierte der Gesundheitsminister Prof. Lauterbach, dass die Krankenhäuser während der Pandemiezeit leistungslose Finanzmittel bezogen haben. Wie hoch waren die Finanzmittel von Beginn der Pandemie bis 31.12.2022? Welche Verwendungszwecke waren vorgesehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lutz Henze Anfragenr: 267116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267116/ Postanschrift Lutz Henze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lutz Henze
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Henze, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen üb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Finanzierung Krankenhäuser in der Pandemie [#267116]
Datum
6. Januar 2023 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henze, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Henze, auf Ihren untenstehenden IFG-Antrag erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Aufgrund der …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Finanzierung Krankenhäuser in der Pandemie [#267116]
Datum
31. Januar 2023 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Henze, auf Ihren untenstehenden IFG-Antrag erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den zeitweise exponentiell ansteigenden Fallzahlen mussten insbesondere intensivmedizinische Behandlungskapazitäten für schwer erkrankte COVID-19-Patientinnen und Patienten ab Frühjahr 2020 freigehalten werden. Die Freihaltung von Bettenkapazitäten war mit Erlösverlusten verbunden, weshalb den Krankenhäusern Bundesmittel zum Ausgleich dieser Verluste zur Verfügung gestellt worden sind, soweit diese zur Erhöhung der Bettenkapazitäten zur Versorgung von Patienten und Patientinnen mit dem neuartigen Coronavirus planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben oder aussetzten. Insgesamt wurden bis zum 31. Dezember 2022 ca. 18,5 Milliarden Euro an Zahlungen für Krankenhäuser zum Ausgleich von Einnahmeverlusten geleistet. Eine detaillierte Unterteilung nach Bundesländern, Auszahlungsgrund und Auszahlungsterminen kann unter regelmäßiger Aktualisierung auf den Seiten des Bundesamtes für Soziale Sicherung unter: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/covid-19-krankenhausentlastungsgesetz/auszahlungsbetraege/ abgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen