Finanzierung PTBS-Therapien in Deutschland

Informationen über die Finanzierung von PTBS-Traumatherapien.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Wilfried Jonas
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die Finanzierung v…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Wilfried Jonas
Betreff
Finanzierung PTBS-Therapien in Deutschland [#278650]
Datum
11. Mai 2023 14:44
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Finanzierung von PTBS-Traumatherapien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wilfried Jonas Anfragenr: 278650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278650/ Postanschrift Wilfried Jonas << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wilfried Jonas
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Jonas, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen üb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Finanzierung PTBS-Therapien in Deutschland [#278650]
Datum
12. Mai 2023 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jonas, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Jonas, wir nehmen Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Inwieweit bestimmte psychotherapeut…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Finanzierung PTBS-Therapien in Deutschland [#278650]
Datum
5. Juni 2023 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jonas, wir nehmen Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Inwieweit bestimmte psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der ambulanten Regelversorgung gesetzlich Versicherter im Einzelfall erbracht und vergütet werden können, entscheidet nicht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Dies gilt unter anderem für die Therapie zur Behandlung einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß § 92 Absatz 6a des Fünftes Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossene Psychotherapie-Richtlinie regelt das Nähere über die psychotherapeutisch behandlungsbedürftigen Krankheiten, die zur Krankenbehandlung geeigneten Verfahren, das Antrags- und Gutachterverfahren, die probatorischen Sitzungen sowie über Art, Umfang und Durchführung der Behandlung. PTBS wäre als seelische Krankheit gemäß § 2 der Psychotherapie-Richtlinie zu verstehen und unter die in § 27 Absatz 1 Nummer 4 der Psychotherapie-Richtlinie genannte Indikation zur Anwendung von Psychotherapie zu subsumieren. Die unter Abschnitt B. der Psychotherapie-Richtlinie genannten psychotherapeutischen Behandlungs- und Anwendungsformen können bei Vorliegen einer PTBS grundsätzlich zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchgeführt werden. Der Gesetzgeber hat die Vergütung der Leistungen gemäß der Psychotherapie-Richtlinie dem vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu bildenden Bewertungsausschuss (BA) übertragen, der die ambulant erbringbaren psychotherapeutischen Leistungen und ihr wertmäßiges Verhältnis zueinander im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in eigener Verantwortung beschließt. Der EBM sieht die abrechnungsfähigen Leistungen gemäß der Psychotherapie-Richtlinie in Kapitel 35 vor, wie zum Beispiel psychoanalytisch begründete Verfahren gemäß § 16 bis § 16b der Psychotherapie-Richtlinie. Beschlüsse des BA und die hierzu entscheidungserheblichen Gründe sind öffentlich zugänglich (s.u.). Weitere Informationen, unter anderem zum konkreten Leistungsumfang der ambulant erbringbaren psychotherapeutischen Leistungen und deren Finanzierung zu Lasten der GKV, sind unter folgenden Internetadressen abrufbar: Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Verfügbar unter https://www.g-ba.de/richtlinien/20/ Themenseite des Gemeinsamen Bundesausschusses Psychotherapie und psychiatrische Versorgung: https://www.g-ba.de/themen/psychotherapie/ Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung) des GKV-SV und der KBV: Verfügbar unter https://www.kbv.de/media/sp/2021_09_15_Psycho_Vereinbarung_in_Kraft_01_10_2021.pdf Beschlüsse des Bewertungsausschusses: Verfügbar unter https://institut-ba.de/ba/beschluesse.html EBM-Katalog: Verfügbar unter https://www.kbv.de/html/online-ebm.php KBV-Themenseite Psychotherapie: Verfügbar unter https://www.kbv.de/html/psychotherapie.php Patienteninformationen zu PTBS des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ): Verfügbar unter https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/ptbs Mit freundlichen Grüßen