Finanzierung schulische Leih-iPads

viele Schüler im Kreis Mainz-Bingen haben zurzeit noch Leih-iPads, die für 7 EUR im Monat genutzt werden können (je nach Schule auch genutzt werden müssen.) Gemäß Pkt. 13 der FAQ unter https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schul-IT.php können diese Geräte nach Ablauf der Laufzeit nicht in den persönlichen Besitz übergehen, weil das ein Verstoß gegen §85 GemO wäre. Wohl aber ist es möglich, die Geräte auch weiterhin für 7 EUR im Monat zu mieten. Das scheint aus verschiedenen Gründen nicht schlüssig. Bitte legen Sie deshalb Unterlage hervor, aus denen klar wird
- wie Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass eine Überlassung der (abbezahlten) Geräte ein Rechtsverstoß wird,
- wie Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass eine entgeltliche Vermietung keinen entsprechenden Verstoß darstellt,
- aus welchen Mitteln die Beschaffung dieser Geräte - und ggf. zu welchen Förderbedingungen - finanziert wurde,
- wofür die bisherigen und künftig avisierten Mieteinnahmen verwendet werden,
- was mit zurückgegebenen Leihgeräten passiert.

Ergebnis der Anfrage

Die Auskünfte sind beliebig vage und tragen auch nicht dazu bei, den Eindruck vollständig willkürlicher Entscheidungen seitens der Kreisverwaltung zu mindern. Das Rechtsamt sei zwar zu irgendeinem Zeitpunkt eingebunden gewesen, eine nachvollziehbare Darlegung der Rechtsposition des Rechtsamts fehlt aber auch nach Nachfrage. Das fügt sich nahtlos in die "Digitalisierungsentscheidungen" der KV und deren wechselnden, aber selten fundierten Begründungen. Ein weiteres Nachfragen über dieses Instrument wird aber offenbar ertraglos bleiben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: viele Schüler im Kreis Mainz-Binge…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung schulische Leih-iPads [#300572]
Datum
19. Februar 2024 20:30
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
viele Schüler im Kreis Mainz-Bingen haben zurzeit noch Leih-iPads, die für 7 EUR im Monat genutzt werden können (je nach Schule auch genutzt werden müssen.) Gemäß Pkt. 13 der FAQ unter https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schul-IT.php können diese Geräte nach Ablauf der Laufzeit nicht in den persönlichen Besitz übergehen, weil das ein Verstoß gegen §85 GemO wäre. Wohl aber ist es möglich, die Geräte auch weiterhin für 7 EUR im Monat zu mieten. Das scheint aus verschiedenen Gründen nicht schlüssig. Bitte legen Sie deshalb Unterlage hervor, aus denen klar wird - wie Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass eine Überlassung der (abbezahlten) Geräte ein Rechtsverstoß wird, - wie Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass eine entgeltliche Vermietung keinen entsprechenden Verstoß darstellt, - aus welchen Mitteln die Beschaffung dieser Geräte - und ggf. zu welchen Förderbedingungen - finanziert wurde, - wofür die bisherigen und künftig avisierten Mieteinnahmen verwendet werden, - was mit zurückgegebenen Leihgeräten passiert.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300572/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Email. Mit freundlichen G…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
AW: Extern: Finanzierung schulische Leih-iPads [#300572]
Datum
28. Februar 2024 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Email. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzierung schulische Leih-iPads“ vom 19.02.2024 (#300572) wurde…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Extern: Finanzierung schulische Leih-iPads [#300572]
Datum
21. März 2024 07:42
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzierung schulische Leih-iPads“ vom 19.02.2024 (#300572) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Finanzierung schulische Leih-iPads“ [#300572]
Datum
25. März 2024 09:26
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/300572/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht bisher nicht beantwortet. Die Aussagen der adressierten Kreisverwaltung zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit verschiedener Modalitäten für die Überlassung schulischer IT stehen seit mehreren Monaten auf deren Webseiten. Ich darf wohl davon ausgehen, dass einer öffentlichen Bekanntgabe eine sorgfältige Prüfung vorausgegangen ist, deren Ergebnis dann auch einfach zugänglich gemacht werden kann. Sollte das nicht so sein, wäre die Aussage, dass eine solche Prüfung bisher nicht erfolgt ist, ebenfalls ohne großen Zeitverzug zu übermitteln. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 300572.pdf Anfragenr: 300572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300572/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0005#2024/0089-0104 LfDI - Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn << Antragsteller:in &…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0005#2024/0089-0104 LfDI - Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Datum
28. März 2024 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend finden Sie unsere Antworten in dem von Ihnen gesendeten Text g…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
WG: AW: Extern: Finanzierung schulische Leih-iPads [#300572]
Datum
4. April 2024 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend finden Sie unsere Antworten in dem von Ihnen gesendeten Text gelb hinterlegt. Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], danke für die Beantwortung meiner Fragen. Weil Ihre Antwort nicht vollständig unmissverständli…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Extern: Finanzierung schulische Leih-iPads [#300572]
Datum
9. April 2024 07:53
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], danke für die Beantwortung meiner Fragen. Weil Ihre Antwort nicht vollständig unmissverständlich war, in der Sache weiterhin überraschend bleibt und auch von der Handhabung derselben Sachlage in anderen Landkreisein in RLP abweicht, erlaube ich mir noch wenige Nachfragen, um sicherzustellen, dass ich Ihre Antwort richtig verstehe. a) In Anbetracht der Größenordnung und der Komplexität hätte ich mir erhofft, dass Sie ein Gutachten, eine Stellungnahme o.ä. zur Verfügung stellen, mit dem Ihre Darlegungen untermauert werden. Da Sie das nicht getan haben, gehe ich davon aus, dass ein solches Gutachten von einem entsprechend spezialisierten Juristen in diesem Kontext nicht beauftragt wurde, in der KV nicht vorliegt und deshalb von Ihnen auch nicht bereitgestellt werden kann. Ist das richtig? b) An der dauerhaften, dann auch unentgeltlichen Überlassung der abbezahlten und abgeschriebenen iPads an die Familien, die diese Geräte finanziert haben, werden Sie lediglich durch (die juristisch ungeprüfte) Lesart von § 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO gehindert, dernach Sie wirtschaftlich nur tätig werden dürfen, wenn der öffentliche Zweck "nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann." Diesen Umstand sehen Sie zwar gegeben, wenn Sie in einem ordentlichen Verfahren beschaffte Geräte nach Bezahlung und Abschreibung ohne weitere Entgelte überlassen würden, nicht aber, wenn Sie dieselben Geräte mit Gewinnabsicht weiterhin vermieten. Habe ich das richtig verstanden? c) Da Sie in der Vermietung keinen Verstoß gegen § 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO sehen, halten Sie eine weitere Vermietung zum Preis von 7,- EUR / mtl. gem. § 58 Abs. 2 der Landkreisordnung für "vertretbar und geboten", da ihre "sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen", um die bereits finanzierten und abgeschriebenen Geräte denen, die sie bezahlt haben, zu überlassen. Sie haben aber dennoch keinen Anlass gesehen, die vom Land und vom Bund für derartige Anschaffungen bereitgestellten Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Habe ich auch das richtig verstanden? Mit einer unmissverständlichen Beantwortung dieser Fragen wäre mein hiesiges Infomationsbegehren befriedigt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 300572 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Mit freundlichen…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
AW: Extern: AW: WG: AW: Extern: Finanzierung schulische Leih-iPads [#300572]
Datum
9. April 2024 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen