Finanzierung schulische Leih-iPads
viele Schüler im Kreis Mainz-Bingen haben zurzeit noch Leih-iPads, die für 7 EUR im Monat genutzt werden können (je nach Schule auch genutzt werden müssen.) Gemäß Pkt. 13 der FAQ unter https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schul-IT.php können diese Geräte nach Ablauf der Laufzeit nicht in den persönlichen Besitz übergehen, weil das ein Verstoß gegen §85 GemO wäre. Wohl aber ist es möglich, die Geräte auch weiterhin für 7 EUR im Monat zu mieten. Das scheint aus verschiedenen Gründen nicht schlüssig. Bitte legen Sie deshalb Unterlage hervor, aus denen klar wird
- wie Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass eine Überlassung der (abbezahlten) Geräte ein Rechtsverstoß wird,
- wie Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass eine entgeltliche Vermietung keinen entsprechenden Verstoß darstellt,
- aus welchen Mitteln die Beschaffung dieser Geräte - und ggf. zu welchen Förderbedingungen - finanziert wurde,
- wofür die bisherigen und künftig avisierten Mieteinnahmen verwendet werden,
- was mit zurückgegebenen Leihgeräten passiert.
Ergebnis der Anfrage
Die Auskünfte sind beliebig vage und tragen auch nicht dazu bei, den Eindruck vollständig willkürlicher Entscheidungen seitens der Kreisverwaltung zu mindern. Das Rechtsamt sei zwar zu irgendeinem Zeitpunkt eingebunden gewesen, eine nachvollziehbare Darlegung der Rechtsposition des Rechtsamts fehlt aber auch nach Nachfrage. Das fügt sich nahtlos in die "Digitalisierungsentscheidungen" der KV und deren wechselnden, aber selten fundierten Begründungen. Ein weiteres Nachfragen über dieses Instrument wird aber offenbar ertraglos bleiben.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum19. Februar 2024
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21. März 2024
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