Finanzierung Social-Media-Werbung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30. Oktober wurde ein Beitrag mit der Aufschrift „O-Wochen Partys in Verbindungshäusern“ des AStAs auf Social Media beworben. Ich bitte um folgende Auskünfte:

1. Wer hat den Text des Beitrages verfasst?
2. Wurde den Adressaten, namhaft der „Fachschaft WiWi“ und der „Saxonia Münster“ zuvor die Gelegenheit der Stellungnahme eingeräumt? Wenn ja, was waren die Reaktionen?
3. Mit welchem Geldbetrag wurde der Beitrag finanziert?
4. Welche juristische oder natürliche Person hat die Bewerbung des Beitrages finanziert?
5. Wie lange wurde der Beitrag beworben?
6. Wieviele Interaktionen wurden durch die Bewerbung des Beitrages generiert?
7. Wurde eine zielgruppenorientierte Bewerbung vorgenommen? Wenn ja, wie sah diese Zielgruppe aus?
8. Welche weiteren Beiträge wurden in den letzten 12 Monaten durch den AStA beworben und nach welchen Kriterien wird eine solche Bewerbung entschieden?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 30. Oktober wur…
An AStA der Universität Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung Social-Media-Werbung [#262689]
Datum
7. November 2022 22:57
An
AStA der Universität Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 30. Oktober wurde ein Beitrag mit der Aufschrift „O-Wochen Partys in Verbindungshäusern“ des AStAs auf Social Media beworben. Ich bitte um folgende Auskünfte: 1. Wer hat den Text des Beitrages verfasst? 2. Wurde den Adressaten, namhaft der „Fachschaft WiWi“ und der „Saxonia Münster“ zuvor die Gelegenheit der Stellungnahme eingeräumt? Wenn ja, was waren die Reaktionen? 3. Mit welchem Geldbetrag wurde der Beitrag finanziert? 4. Welche juristische oder natürliche Person hat die Bewerbung des Beitrages finanziert? 5. Wie lange wurde der Beitrag beworben? 6. Wieviele Interaktionen wurden durch die Bewerbung des Beitrages generiert? 7. Wurde eine zielgruppenorientierte Bewerbung vorgenommen? Wenn ja, wie sah diese Zielgruppe aus? 8. Welche weiteren Beiträge wurden in den letzten 12 Monaten durch den AStA beworben und nach welchen Kriterien wird eine solche Bewerbung entschieden? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262689/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
AStA der Universität Münster
Hallo << Antragsteller:in >> Vielen Dank für deine Anfrage, deren Empfang wir hiermit bestätigen. Die…
Von
AStA der Universität Münster
Betreff
AW: Finanzierung Social-Media-Werbung [#262689]
Datum
8. November 2022 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo << Antragsteller:in >> Vielen Dank für deine Anfrage, deren Empfang wir hiermit bestätigen. Die gewissenhafte Beantwortung wird etwas Zeit in Anspruch nehmen, wird aber selbstverständlich innerhalb der genannten Frist erfolgen. Grüße

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AStA der Universität Münster
Hallo << Antragsteller:in >> Hier nun die Antworten zu deiner Anfrage: 1. Wer hat den Text des Beit…
Von
AStA der Universität Münster
Betreff
AW: Finanzierung Social-Media-Werbung [#262689]
Datum
21. November 2022 12:17
Status
Hallo << Antragsteller:in >> Hier nun die Antworten zu deiner Anfrage: 1. Wer hat den Text des Beitrages verfasst? Der Text des Beitrags wurde vom Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Münster verfasst. 2. Wurde den Adressaten, namhaft der „Fachschaft WiWi“ und der „Saxonia Münster“ zuvor die Gelegenheit der Stellungnahme eingeräumt? Wenn ja, was waren die Reaktionen? Da sich diese Frage auf den Prozess der Willensbildung innerhalb des AStAs bezieht müssen wir diese nicht beantworten. Wir bitten um Verständnis. 3. Mit welchem Geldbetrag wurde der Beitrag finanziert? Der Beitrag wurde mit 3,39€ beworben. 4. Welche juristische oder natürliche Person hat die Bewerbung des Beitrages finanziert? Die Bewerbung des Beitrags wurde nicht von Geldern des AStA finanziert. Die Kosten hat eine Person aus unserem Referat für Öffentlichkeitsarbeit privat getragen. 5. Wie lange wurde der Beitrag beworben? Inserate müssen vor ihrer Veröffentlichung erst durch Facebook bestätigt werden, dies geschah am 30. Oktober 2022. Die Bewerbung wurde nach weniger als 24 Stunden beendet. 6. Wieviele Interaktionen wurden durch die Bewerbung des Beitrages generiert? Nach Angaben der Meta Business Suite wurden durch die Bewerbung 542 Personen erreicht. 7. Wurde eine zielgruppenorientierte Bewerbung vorgenommen? Wenn ja, wie sah diese Zielgruppe aus? Ja, für die Bewerbung von Beiträgen muss eine Zielgruppe ausgewählt werden. In diesem Fall orientierte sich diese an Studierenden aus dem Raum Münster, genauere Angaben lässt die Meta Business Suite, über die die Bewerbung geplant wurde, nicht zu. 8. Welche weiteren Beiträge wurden in den letzten 12 Monaten durch den AStA beworben und nach welchen Kriterien wird eine solche Bewerbung entschieden? Der genannte Beitrag ist der einzige Beitrag, der in den vergangenen 12 Monaten beworben wurde. "Durch den AStA" im Sinne einer Finanzieurng wurden in den vergangen 12 Monaten keinerlei Beiträge beworben. Wir hoffen, dass wir mit unseren Schilderung weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen