Finanzierung Social-Media-Werbung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30. Oktober wurde ein Beitrag mit der Aufschrift „O-Wochen Partys in Verbindungshäusern“ des AStAs auf Social Media beworben. Ich bitte um folgende Auskünfte:
1. Wer hat den Text des Beitrages verfasst?
2. Wurde den Adressaten, namhaft der „Fachschaft WiWi“ und der „Saxonia Münster“ zuvor die Gelegenheit der Stellungnahme eingeräumt? Wenn ja, was waren die Reaktionen?
3. Mit welchem Geldbetrag wurde der Beitrag finanziert?
4. Welche juristische oder natürliche Person hat die Bewerbung des Beitrages finanziert?
5. Wie lange wurde der Beitrag beworben?
6. Wieviele Interaktionen wurden durch die Bewerbung des Beitrages generiert?
7. Wurde eine zielgruppenorientierte Bewerbung vorgenommen? Wenn ja, wie sah diese Zielgruppe aus?
8. Welche weiteren Beiträge wurden in den letzten 12 Monaten durch den AStA beworben und nach welchen Kriterien wird eine solche Bewerbung entschieden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum7. November 2022
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10. Dezember 2022
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