Finanzierung staatlicher Hochschulen

Wo ist gesetzlich festgelegt, wann eine Hochschule staatlich finanziert wird? Was sind die Unterschiede zu privaten Ausbildungsstätten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wo ist gesetzlic…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung staatlicher Hochschulen [#16378]
Datum
14. April 2016 12:56
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo ist gesetzlich festgelegt, wann eine Hochschule staatlich finanziert wird? Was sind die Unterschiede zu privaten Ausbildungsstätten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Finanzierung staatlicher Hochschulen [#16378]
Datum
26. April 2016 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung für Ihren Antrag auf Informationszugang nicht der richtige Adressat ist. Die Zuständigkeiten für das Hochschulwesen liegen dem Grundgesetz zufolge im Wesentlichen bei den Ländern. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich hinsichtlich Ihres Informationsbegehrens an die jeweiligen Landeswissenschaftsministerien zu wenden. Ergänzend möchte ich Sie auf die Veröffentlichung des Wissenschaftsrates mit dem Titel "Private und Kirchliche Hochschulen aus Sicht der Institutionellen Akkreditierung" aus dem Jahr 2012 aufmerksam machen (verfügbar unter http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2264-12.pdf). Das Papier enthält auf den Seiten 13 und 14 hilfreiche Begriffsbestimmungen und weitere Erläuterungen zur Gattung der "privaten Hochschule". Mit freundlichen Grüßen