Finanzierung Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin

Alle Verträge, Briefe, E-Mails und Sitzungsprotokolle zur Finanzierung der Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
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Janik Besendorf
Janik Besendorf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle V…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Finanzierung Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin [#277576]
Datum
28. April 2023 20:12
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge, Briefe, E-Mails und Sitzungsprotokolle zur Finanzierung der Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 277576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277576/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Besendorf, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 28. April 2023. Wir weisen darauf hin, das…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Finanzierung Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin [#277576]
Datum
15. Mai 2023 07:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Besendorf, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 28. April 2023. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Frage derzeit unbestimmt ist und daher nicht beantwortet werden kann. Sie lässt offen, wer Partner der von Ihnen abgefragten Kommunikation oder Verträge ist, bzw. nach Protokollen welcher Gremien Sie fragen. Soweit Sie vorab um Informationen über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Aktenauskunft bitten, weisen wir darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer präzisierten Fragen voraussichtlich einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern wird und daher unter Vorbehalt der Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des Aufwands gestellt werden muss. Vorbehaltlich der Prüfung eines IFG-Auskunftsanspruchs bezüglich der gegebenenfalls konkret angefragten Informationen wird die Auskunftserteilung neben der Durchsicht der Unterlagen voraussichtlich auch die Durchführung eines Anhörungs- sowie Beteiligungsverfahrens erforderlich machen, weil durch die Informationsgewährung Rechte Dritter betroffen sind, vgl. § 14 IGG Berlin. Weiterer erheblicher Aufwand dürfte mit Schwärzungen einhergehen, die wegen der Informationsausschlussgründe erforderlich werden. Bei der Gebührenerhebung sind Stundensätze zwischen 64,07 € und 95,57 € anzusetzen. Für nähere Angaben dazu verweisen wir auf die Informationen der Berliner Datenschutzbeauftragten unter: https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/gebuehren/ Die Höhe der festzusetzenden Kosten kann dabei gemäß § 16 IFG Bln i.V.m Tarifstellennummer 1004 VGebO Bln folgende Beiträge umfassen: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche a) Aktenauskunft 1. mündliche Auskunft 5 – 10 € 2. einfache schriftliche Auskunft 5 – 100 € 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 – 250 € 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 – 500 € b) Akteneinsicht 1. einfache Akteneinsicht 5 – 100 € 2. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 100 – 250 € 3. Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 250 – 500 € c) Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft 10 – 50 € d) Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 € Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Sie schrieben meine Anfrage sei unbestimmt und könne d…
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Janik Besendorf
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AW: [ext] Finanzierung Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin [#277576]
Datum
15. Mai 2023 19:06
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Sie schrieben meine Anfrage sei unbestimmt und könne deshalb nicht beantwortet werden. Laut IFG Berlin hat jeder Mensch das Recht Akten von Behörden des Landes zu erfragen. Eine "Bestimmtheit" der Anfrage ist nicht erforderlich. Lediglich die Ausschlussgründe des IFG Berlin rechtfertigen eine Ablehnung eines Antrags. Auch inhaltlich ist ihre Antwort unschlüssig. Meine Anfrage bezieht sich auf "Alle Verträge, Briefe, E-Mails und Sitzungsprotokolle zur Finanzierung der Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin" Es ist daher klar definiert, dass die Anfrage sich auf alle Verträge mit externen bezieht die die Professur finanzieren. Genauso auf alle Protokolle, E-Mails und Briefe die die Finanzierung der Professur betreffen und alle Gremien die sich mit der Professur befassen. Mit wem ein Vertrag geschlossen, oder an wen oder von wem eine Email oder Brief gesendet wurde kann ich als Antragsteller nicht vor der Beantwortung der Anfrage wissen. Es ist eben genau Zweck der Anfrage den Kooperationspartner zu ermitteln. Im vorliegenden Fall kann ich aber konkretisieren, dass ich insbesondere an Verträgen, Email und Briefen mit der Software-AG-Stiftung interessiert bin. Diese finanziert laut Presseberichten die besagte Professur. https://taz.de/Anthroposophische-Medizin-an-der-Charite/!5930859/ Sollte es weitere Dritte geben mit denen Verträge zur Finanzierung der Professur geben betrifft meine Anfrage diese ebenfalls. Bezüglich der Kosten teile ich mit dass ich den Antrag im Auftrag und als Mitglied des Allgemeinen Studierendenausschuss der FU stelle. Dieser ist nach §18 Abs. 1 Satz 1 rechtsfähige Teilkörperschaft und damit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 IFG (Berlin) antragsberechtigt. Nach VGebO §2 Abs. 1 Satz 2 entfällt somit die Gebühr. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 277576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277576/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Herr Besendorf, wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht vom 16. Mai 2023. Soweit Sie uns auf die Gebü…
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Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
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AW: [ext] Finanzierung Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin [#277576]
Datum
2. Juni 2023 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Besendorf, wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht vom 16. Mai 2023. Soweit Sie uns auf die Gebührenfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 VGebO hinweisen, ist bereits fraglich inwiefern IFG- Anträge zu Durchführung der Amtsgeschäfte des Allgemeinen Studierendenausschuss der FU gehören. Jedenfalls besteht ein IFG-Auskunftsanspruch der Studierendenschaft als Teilkörperschaft öffentlichen Rechts nicht. Vgl. dazu insbesondere die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/4493, 7), die Anspruch für juristische Personen des öffentlichen Rechts verneint. Ob mit Ihrer Mail vom 16. Mai 2023 eine hinreichende Präzisierung Ihrer Frage erfolgte bedarf angesichts des fehlenden Auskunftsanspruch keiner Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, In Ihrer Antwort verweisen sie auf die Gesetzesbegründung des Bundes IFG. Dieses ist offensichtlich fü…
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Janik Besendorf
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AW: [ext] Finanzierung Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin [#277576]
Datum
2. Juni 2023 11:40
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
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Guten Tag, In Ihrer Antwort verweisen sie auf die Gesetzesbegründung des Bundes IFG. Dieses ist offensichtlich für Die Charite als Landesbehörde nicht einschlägig. In meiner Mail vom 15. Mai weise ich explizit darauf hin, dass der AStA gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 IFG Berlin(!) antragsberechtigt ist. Mir drängt sich im Übrigen der Eindruck auf, dass Ihnen nicht an einer korrekten Prüfung meines Antrags gelegen ist und sie vielmehr versuchen den Informationszugang zu behindern. Schließlich hat die taz bereits Informationen erhalten und auch im Falle des folgenden Antrag haben Sie zugestanden dass der Antrag bestimmt genug sei auch wenn eine "Bestimmtheit" des Antrags keine Erfordernis nach dem IFG Berlin ist. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-unterlagen-ueber-die-einrichtung-und-verlaengerung-der-stiftungsprofessur-fuer-integrative-und-anthroposophische-medizin/#nachricht-801410 Das IFG Berlin können Sie hier einsehen: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-InfFrGBErahmen Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 277576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277576/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Herr Besendorf, die fehlende IFG-Anspruchsberechtigung juristischer Personen des öffentlichen Rech…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Finanzierung Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin [#277576]
Datum
13. Juni 2023 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Besendorf, die fehlende IFG-Anspruchsberechtigung juristischer Personen des öffentlichen Rechts folgt aus dem in § 1 IFG Berlin niedergelegten Gesetzeszweck, für eine weitergehende Begründung verweisen wir auf den gestrigen Postausgang. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, Ihre Auffassung bleibt unschlüssig § 3 Abs. 1 Satz 2 IFG Berlin beschreibt ganz klar "Die Rechte …
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Janik Besendorf
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AW: [ext] Finanzierung Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin [#277576]
Datum
18. Juli 2023 21:26
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
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Guten Tag, Ihre Auffassung bleibt unschlüssig § 3 Abs. 1 Satz 2 IFG Berlin beschreibt ganz klar "Die Rechte nach Satz 1 können auch von juristischen Personen geltend gemacht werden." Ihre Ausführung wonach sie die Gesetzesbegründung des IFG Bund heranziehen widerspricht dem Föderalismusprinzip. Für Berliner Behörden wie die Charte gilt das IFG Berlin und nicht das IFG Bund. Bezüglich Ihrer hilfweisen Ausführung dazu dass die Gebührenbefreiung nicht in Frage käme da nicht erkennbar sei warum die IFG Anfrage für die Amtsgeschäfte des AStA FU relevant ist führe ich folgendes aus: Die Aufgaben des AStA sind in § 18 Abs. 2 geregelt. Sie umfassen u.A. Nr. 2-4: 2. die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden zu ermöglichen, 3. an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen, insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen, mitzuwirken. 4. auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern, diese Aufgaben gedenkt der AStA FU mit der IFG Anfrage zu erfüllen. Die Ergebnisse der Anfrage sollen die Meinungsbildung der Studierenden zum Thema Anthroposophie und Einfluss von Stiftungen und Firmen durch Drittmittel an Hochschulen (Nr. 2) fördern. Außerdem geedenkt der AStA FU auf Grundlage der Ergebnisse der Anfrage zu dieser Stiftungsprofessur hochschulpolitisch Stellung zu nehmen. Dies ist auch möglich wenn sich die Professur nicht direkt an der FU befindet. Dies schließt Nr. 3 nicht aus. Außerdem ergibt sich ein Bezug zur FU auch dadurch dass die Charite eine Gliedkörperschaft von FU und HU ist. Ähnlich wie zu Nr.2 soll außerdem die Debatte die bereits zu dieser Professur stattfindet, gestärkt werden und dadurch die politische Bildung der Studierenden gefördert werden. (Nr. 4) Ich werde diese Ausführungen außerdem der BlnBDI senden und sie um Vermittlung bei der Anfrage bitten. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Finanzierung Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin“ [#277576]
Datum
18. Juli 2023 21:27
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/277576/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie einen Anspruch jurisitscher Personen auf IFG Anfragen trotz wiederholter Erklärung der Rechtsgrundlage verneint. Bitte sehen sie dazu den bisherigen Schriftwechsel. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf für den AStA FU Anhänge: - 277576.pdf - 2023-06-12_1-ablehnung.pdf - 2023-06-12_2-ifg.pdf Anfragenr: 277576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277576/
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, anbei noch die gewünschte Vollmacht Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
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Janik Besendorf
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Finanzierung Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin“ [#277576]
Datum
19. Juli 2023 11:34
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
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Guten Tag, anbei noch die gewünschte Vollmacht Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, anbei noch die gewünschte Vollmacht Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
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Janik Besendorf
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Finanzierung Stiftungungsprofessur für Integrative und Anthroposophische Medizin“ [#277576]
Datum
19. Juli 2023 11:34
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
vollmacht-asta-ifg.pdf
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Guten Tag, anbei noch die gewünschte Vollmacht Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
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AW: Zuletzt meine Nachricht vom 9. August 2023 [#277576] Guten Tag, Ich habe von Ihnen bisher keine Weiteren Antw…
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Janik Besendorf
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AW: Zuletzt meine Nachricht vom 9. August 2023 [#277576]
Datum
21. August 2023 16:57
An
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Guten Tag, Ich habe von Ihnen bisher keine Weiteren Antworten erhalten. Ich teile mit, dass ich meine Erwiderung vom 18. Juli als Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 12. Juni begreife und entsprechend um Bearbeitung des Widerspruchs bitte. Entsprechend werde ich ab 3 Monate Verzug, also am 18.10. Untätigkeitsklage prüfen. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 277576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277576/
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AW: [ext] AW: Zuletzt meine Nachricht vom 9. August 2023 [#277576] Sehr geehrter Herr Besendorf, nach erneuter Ü…
Sehr geehrter Herr Besendorf, nach erneuter Überprüfung Ihrer Anfrage werden wir die Informationsherausgabe vorbereiten. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die zuvor erforderlichen Drittbeteiligungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Vor der Informationsherausgabe ist neben einer Anhörung gemäß § 14 Abs. 2 IFG Bln auch eine rechtsbehelfsfähige Informationsentscheidung gegenüber den Dritten zu treffen. Eine Informationsherausgabe kann nach dieser Norm erst nach Eintritt der Bestandskraft dieser Entscheidung gegenüber den Betroffenen erfolgen. Zur Vorbereitung der Informationsherausgabe Ihrerseits bitten wir um Vorlage der zu Durchführung der IFG-Anfragen bevollmächtigenden Beschlüsse des Studierendenparlaments. Aus der bislang vorgelegten und durch den AStA-Vorsitzenden gezeichneten Bestätigung der Berechtigung zur IFG Anfragen ist bereits nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage der Vorsitzende allein zu der Bevollmächtigung berechtigt sei. Jedenfalls ist der AStA als Organ der Studierendenschaft gemäß § 19 Abs. 4 BerlHG bei der Vertretung insgesamt an Beschlüsse des Studierendenparlaments gebunden. Vor diesem Hintergrund müsste Ihre IFG-Antragsberechtigung auf einen entsprechenden Beschluss rückführbar sein können. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
AW: [ext] AW: Zuletzt meine Nachricht vom 9. August 2023 [#277576] Guten Tag, §19 Abs 4 BerlHG besagt: " Der…
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Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: [ext] AW: Zuletzt meine Nachricht vom 9. August 2023 [#277576]
Datum
3. November 2023 21:27
An
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Guten Tag, §19 Abs 4 BerlHG besagt: " Der Allgemeine Studierendenausschuss vertritt die Studierendenschaft. Er ist an die Beschlüsse des Studierendenparlaments gebunden und erledigt die laufenden Geschäfte der Studierendenschaft. Seine Mitglieder sind dem Studierendenparlament und der studentischen Vollversammlung der Studierenden rechenschaftspflichtig." Beim Stellen von Anfragen an andere Behörden handelt es sich um laufende Geschäfte der Studierendenschaft. Diese werden vom AStA erledigt. Dieser wird durch den Vorsitzenden vertreten, der die Vollmacht ausgefüllt hat. Entsprechend ist diese ausreichen. Ich bitte Sie zeitnah um eine Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf

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