Finanzierung versicherungsfremder Leistungen

a) Eine Aufstellung über die aus dem Etat der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlten versicherungsfremden Leistungen ausgeschlüsselt nach Bezeichnung der Leistung (z.B. Ersatzzeiten, "Mütterrente", etc.)

b) Eine Aufstellung der Kosten für jede dieser unter lit. a) genannten Leistungen

c) Eine Aufstellung über die Bundeszuschüsse zur Refinanzierung dieser unter lit. a) genannten Leistungen

Alternativ reicht mir auch die Feststellung, ob die Bundeszuschüsse die Kosten der versicherungsfremden Leistungen abdecken, oder ob Finanzierungsdefizite existieren (wenn ja, in welcher Höhe und für welche Leistungen?), die somit rechtswidrig zulasten der Versicherten gehen und die Nachhaltigkeit der GRV gefährden könnten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2018
  • Frist
    17. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag auf Zugänglichmachung zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund Sehr geehrtAntragste…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Zugänglichmachung zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund
Datum
16. Januar 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 16.01.2018 ist im Referat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Es gilt das o.g. Aktenzeichen. Wir sind um eine zeitnahe Erledigung Ihres Anliegens bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach §10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. Sofern es sich nicht um gebührenfreie, einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich eine Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber vorab informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationbegehren entweder zu präzisieren, oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie dann in diesem Fall die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist dies für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Eine Aufstell…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung versicherungsfremder Leistungen [#26158]
Datum
16. Januar 2018 01:43
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Eine Aufstellung über die aus dem Etat der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlten versicherungsfremden Leistungen ausgeschlüsselt nach Bezeichnung der Leistung (z.B. Ersatzzeiten, "Mütterrente", etc.) b) Eine Aufstellung der Kosten für jede dieser unter lit. a) genannten Leistungen c) Eine Aufstellung über die Bundeszuschüsse zur Refinanzierung dieser unter lit. a) genannten Leistungen Alternativ reicht mir auch die Feststellung, ob die Bundeszuschüsse die Kosten der versicherungsfremden Leistungen abdecken, oder ob Finanzierungsdefizite existieren (wenn ja, in welcher Höhe und für welche Leistungen?), die somit rechtswidrig zulasten der Versicherten gehen und die Nachhaltigkeit der GRV gefährden könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bes…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
16. Januar 2018 01:51
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen