Finanzierung von privaten Ersatzschulen

Anfrage an: Landtag Niedersachsen

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

lt. einem Artikel in der HAZ v. 7.5.2018 "Land will 500 neue Ausbildungsplätze schaffen" wollen Sie das Schulgeld an privaten Erzieherschulen abschaffen.

Auszug: "An Privatschulen ist in der Regel ein Schulgeld zu zahlen, das will die Landesregierung bis Ende des Jahres abschaffen. Ob das Land die Kosten dann direkt an die Fachschulen oder an die Schüler zahlt, ist noch offen." Quelle: http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Land-will-Erzieherausbildung-reformieren

Bitte informieren Sie transparent, welche Kosten bisher und künftig übernommen werden und damit auf die Allgemeinheit/die Steuerzahler zukommen werden?

Bisher wurde die Feststellung der Kölner Richter, dass die Bundesländer das Verbot, eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen zu fördern, "nicht ernst nehmen", von niemandem widerlegt. (s.a. FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47).

Vielmehr wurde die Feststellung des FG Köln, durch die Untersuchungen der Wissenschaftler (Wrase/Helbig) des WZB zum Umgang mit dem GG Art. 7 IV 3 bestätigt.*
(zuletzt siehe August 2017 https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-004.pdf )

Werden die Behörden auch künftig Privatschulen als Ersatzschulen genehmigen, obwohl Vorgaben, Vorschriften, Quoten o.ä. und Kontrollen fehlen, mit denen die Behörden belegen könnten, dass sie eine Sonderung der Schüler nicht fördern?

Werden die Behörden die Allgemeinheit also auch künftig verpflichten, die Kosten der Ersatzschulen zu übernehmen, die es lt. GG Art. 7 IV 3 eigentlich gar nicht geben dürfte, da die Behörden bisher nicht widerlegen können, dass sie eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen fördern?

(Wie viele Privatschulen diese Förderung nutzen, um Schüler tatsächlich auch nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern auszuwählen, z.B. um hohe Schulgeldeinnahmen zu erzielen oder um die Nachfrage nach einer bestimmten sozialen Zusammensetzung der Schüler-/Elternschaft anzubieten, ist dabei unerheblich.)

Der "Übersicht über die Finanzierung der Privatschulen
in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland
Zusammenstellung des Sekretariates der Kultusministerkonferenz
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2004 i.d.F. vom 25.02.2016)"* sind die aktuellen konkreten Finanzhilfen nicht entnehmen.
* https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_03_12_Privatschulfinanzierung.pdf

Von welchen Schülerkosten gehen Sie an privaten und staatlichen Schulen aus?

Das Interesse an einer Ausbildung zum Erzieher wird wahrscheinlich eher durch die späteren Berufsaussichten (späteres Gehalt) beeinflusst, als durch die Aussicht auf eine kostenlose Ausbildung.
Für wie viele Privatschüler (60 % oder 80 %, 90 % ..?) werden die Schülerkosten derzeit durch die staatlichen Finanzhilfen gedeckt?

Gehen Sie davon aus, dass für die Ausbildung von Privatschülern, höhere Schülerkosten anzuerkennen sind, als für Schüler staatlicher Schulen?

(D.h. sind die Einnahmen aus den Eigenleistungen der Schulträger und deren Nutzer zuzüglich den derzeitigen Finanzhilfen u. Zuschüssen höher als die Schülerkosten, die Sie für Schüler staatlicher Schulen anerkennen? Wenn ja, lässt sich das mit GG Art. 3 vereinbaren?
Können Sie dazu ggf. keine Auskunft machen, da sie die Höhe der Eigenleistungen, die der Finanzierung des normalen anzubietenden gleichwertigen Pflichtschulbetriebes dienen, nicht abfragen?
(Zusatzangebote oder eine bessere Ausstattung sind weder mit staatlichen Finanzhilfen, noch mit Schulgeldern, sondern mit Spenden o.ä. zu finanzieren.
Wenn sie auf Abfragen und Kontrollen verzichten, reicht diese Schulaufsicht aus, um Bürger vor unzulässigen Forderungen zu schützen?)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Mai 2018
  • Frist
    14. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, lt. einem Artikel in der HAZ v. 7.5.2018 "Land will 500…
An Landtag Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung von privaten Ersatzschulen [#29809]
Datum
15. Mai 2018 16:37
An
Landtag Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, lt. einem Artikel in der HAZ v. 7.5.2018 "Land will 500 neue Ausbildungsplätze schaffen" wollen Sie das Schulgeld an privaten Erzieherschulen abschaffen. Auszug: "An Privatschulen ist in der Regel ein Schulgeld zu zahlen, das will die Landesregierung bis Ende des Jahres abschaffen. Ob das Land die Kosten dann direkt an die Fachschulen oder an die Schüler zahlt, ist noch offen." Quelle: http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Land-will-Erzieherausbildung-reformieren Bitte informieren Sie transparent, welche Kosten bisher und künftig übernommen werden und damit auf die Allgemeinheit/die Steuerzahler zukommen werden? Bisher wurde die Feststellung der Kölner Richter, dass die Bundesländer das Verbot, eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen zu fördern, "nicht ernst nehmen", von niemandem widerlegt. (s.a. FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47). Vielmehr wurde die Feststellung des FG Köln, durch die Untersuchungen der Wissenschaftler (Wrase/Helbig) des WZB zum Umgang mit dem GG Art. 7 IV 3 bestätigt.* (zuletzt siehe August 2017 https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-004.pdf ) Werden die Behörden auch künftig Privatschulen als Ersatzschulen genehmigen, obwohl Vorgaben, Vorschriften, Quoten o.ä. und Kontrollen fehlen, mit denen die Behörden belegen könnten, dass sie eine Sonderung der Schüler nicht fördern? Werden die Behörden die Allgemeinheit also auch künftig verpflichten, die Kosten der Ersatzschulen zu übernehmen, die es lt. GG Art. 7 IV 3 eigentlich gar nicht geben dürfte, da die Behörden bisher nicht widerlegen können, dass sie eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen fördern? (Wie viele Privatschulen diese Förderung nutzen, um Schüler tatsächlich auch nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern auszuwählen, z.B. um hohe Schulgeldeinnahmen zu erzielen oder um die Nachfrage nach einer bestimmten sozialen Zusammensetzung der Schüler-/Elternschaft anzubieten, ist dabei unerheblich.) Der "Übersicht über die Finanzierung der Privatschulen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland Zusammenstellung des Sekretariates der Kultusministerkonferenz (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2004 i.d.F. vom 25.02.2016)"* sind die aktuellen konkreten Finanzhilfen nicht entnehmen. * https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_03_12_Privatschulfinanzierung.pdf Von welchen Schülerkosten gehen Sie an privaten und staatlichen Schulen aus? Das Interesse an einer Ausbildung zum Erzieher wird wahrscheinlich eher durch die späteren Berufsaussichten (späteres Gehalt) beeinflusst, als durch die Aussicht auf eine kostenlose Ausbildung. Für wie viele Privatschüler (60 % oder 80 %, 90 % ..?) werden die Schülerkosten derzeit durch die staatlichen Finanzhilfen gedeckt? Gehen Sie davon aus, dass für die Ausbildung von Privatschülern, höhere Schülerkosten anzuerkennen sind, als für Schüler staatlicher Schulen? (D.h. sind die Einnahmen aus den Eigenleistungen der Schulträger und deren Nutzer zuzüglich den derzeitigen Finanzhilfen u. Zuschüssen höher als die Schülerkosten, die Sie für Schüler staatlicher Schulen anerkennen? Wenn ja, lässt sich das mit GG Art. 3 vereinbaren? Können Sie dazu ggf. keine Auskunft machen, da sie die Höhe der Eigenleistungen, die der Finanzierung des normalen anzubietenden gleichwertigen Pflichtschulbetriebes dienen, nicht abfragen? (Zusatzangebote oder eine bessere Ausstattung sind weder mit staatlichen Finanzhilfen, noch mit Schulgeldern, sondern mit Spenden o.ä. zu finanzieren. Wenn sie auf Abfragen und Kontrollen verzichten, reicht diese Schulaufsicht aus, um Bürger vor unzulässigen Forderungen zu schützen?) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzierung von privaten Ersatzschulen“ vom 1…
An Landtag Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Finanzierung von privaten Ersatzschulen [#29809]
Datum
15. Juni 2018 13:45
An
Landtag Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzierung von privaten Ersatzschulen“ vom 15.05.2018 (#29809) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Landtag Niedersachsen
Zuschrift über "fragdenstaat.de" Sehr geehrte Antragsteller/ sehr geehrte Antragstellerin, wunschgemäß …
Von
Landtag Niedersachsen
Betreff
Zuschrift über "fragdenstaat.de"
Datum
24. Juli 2018 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragsteller/ sehr geehrte Antragstellerin, wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 15. Mai 2018, mit der Sie einen Antrag bzw. hilfsweise eine "Bürgeranfrage" im Hinblick auf die "Finanzierung privater Ersatzschulen" stellen. Ich nehme dazu wie folgt Stellung: Es gibt in Niedersachsen - wie Ihnen bekannt sein wird - keine mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vergleichbare Rechtsgrundlage für einen allgemeinen anlassunabhängigen Zugang zu behördlichen Informationen. Vielmehr gilt für niedersächsische Behörden, wie von Ihnen zutreffend ausgeführt, nur das Niedersächsische Umwelt Informationsgesetz (NUIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Mangels Bezug der Anfrage zu Umweltinformationen oder Verbraucherinformationen werden beide Gesetze - unabhängig von der Frage der Auskunftspflicht der Landtagsverwaltung, deren Zuständigkeitsbereich im Übrigen von Ihren Fragen auch nicht betroffen ist, - nicht als einschlägig angesehen. Eine Zuständigkeit des Landtags wäre grundsätzlich gegeben, wenn es sich bei Ihrer Anfrage um eine Eingabe handeln würde. Unabhängig davon, ob dies Ihrem Begehren entspricht, unterfällt eine anonyme oder pseudonymisierte Zuschrift, sofern das Pseudonym nicht entschlüsselt werden kann, nicht dem Schutzbereich des Art. 17 Abs. 1 GG. Dies gilt u.a. im Hinblick darauf, dass eine anonyme Grundrechtsgewährung begriffswidrig ist und eine im Petitionsverfahren intendierte Verbescheidung nicht erreichbar ist. Zudem würde nach einem Petitionseingang per E-Mail noch einen eigenhändige Unterschrift eingeholt werden müssen, um dem Schriftformgebot des Art. 17 GG zu genügen. Dies ist bei einer anonymen bzw. nicht entschlüsselbaren pseuodnymisierten Zuschrift nicht möglich. Es steht Ihnen selbst verständlich frei, Ihr Anliegen in rechtlich zulässiger Form als Eingabe an den Niedersächsischen Landtag zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zuschrift über "fragdenstaat.de" [#29809] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht hat mich nich…
An Landtag Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuschrift über "fragdenstaat.de" [#29809]
Datum
14. Oktober 2019 22:12
An
Landtag Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht hat mich nicht überrascht. Der Umgang mit dem GG Art. 3 II, 7 I, IV und V ist in allen Bundesländern ähnlich, genauso verhält es sich mit der berechtigten Kritik. Auch die Zustände, die aktuell für NRW festgestellt werden, kann man sicherlich auf Niedersachsen und auch alle anderen Bundesländer übertragen. Zitat: "... Eigentlich müsste die Landesregierung umsteuern, auch bei der Ersatzschulfinanzierung. Doch bisher will dieses heiße Eisen offenbar niemand anpacken. ...." (WDR-Westpol am 6.10.2019, S.a. Anhang.) Und aufgrund der Summe der zu Unrecht geforderten und gezahlten Finanzhilfen und zu Unrecht geduldeten Schulgelder müssen "aufmüpfige Eltern" und andere Kritiker mit Drohungen des Schulträgers rechnen. (S.a. Ksta-Artikel v. 27.9.2019). Auch dieses Problem wird Ihnen bekannt sein. Solange Sie dies wohlwissend, dennoch auf Vorgaben u. Kontrollen verzichten, mit denen sie der Bevorzugung von Privatschulen und deren Schülern begegnen könnten, werden Sie weiterhin eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördern. Denn Schulträger können damit viele Ziele erreichen. Im Interesse des GG bitte ich daher um eine Überprüfung Ihrer letzten Antwort. Vielen Dank. Die Angelegenheit liegt im öffentlichen Interesse, da es sich bei den benachteiligten Schülern um die ca. 90 % handelt, die staatliche Schulen besuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 2792019-geschichte-eines-skandals_-wie-eine-privatschule-millionen-steuergelder-kassierte-_-kolner-stadt-anzeiger.pdf Anfragenr: 29809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zuschrift über "fragdenstaat.de" [#29809] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die weitere Anlage zum…
An Landtag Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuschrift über "fragdenstaat.de" [#29809]
Datum
14. Oktober 2019 22:16
An
Landtag Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die weitere Anlage zum TV-Bericht: "Bevorzugte Waldorfschulen .... https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-bevorzugte-waldorfschulen-100.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - wdr-6102019-bevorzugte-waldorfschulen-westpol-sendungen-a-z-video-mediathek-wdr.pdf Anfragenr: 29809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landtag Niedersachsen
Ihre E-Mail vom 14. Oktober 2019 über "FragDenStaat" Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre …
Von
Landtag Niedersachsen
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Oktober 2019 über "FragDenStaat"
Datum
20. Dezember 2019 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
6,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Oktober 2019, die Sie über die Internetplattform "FragDenStaat" an den Niedersächsischen Landtag gerichtet haben. Meine verzögerte Antwort bitte ich zu entschuldigen. In Ihrer E-Mail beziehen Sie sich auf meine Antwort vom 24. Juli 2018, die ich Ihnen bezüglich Ihrer "Bürgeranfrage" im Hinblick auf die "Finanzierung privater Ersatzschulen" gegeben hatte. Den Umfang des Petitionsrechtes und die hieran anknüpfenden Voraussetzungen hatte ich Ihnen bereits erläutert. Es steht Ihnen nach wie vor frei, Ihr Anliegen in rechtlich zulässiger Form als Eingabe an den Niedersächsischen Landtag zu richten. Mit freundlichen Grüßen