Finanzierung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Neumünster und Höhe der Verwaltungskostenpauschale städtischer Kitas
1. Informationen hinsichtlich der Verwaltungspraxis bei der Finanzierung freier Träger der Jugendhilfe. Konkret möchte ich wissen, ob ein Standardvertrag verwendet wird, seit wann dies in Neumünster der Fall ist und welche Punkte im Rahmend er Finanzierung individuell vereinbart werden.
2. Wie hoch ist die Verwaltungskostenpauschale städtischer Kitas in Neumünster? Liegt diese bei 10 % der Kosten für pädagogisches Personal oder darüber?
3. Gibt es eine zentrale Beitragsausfallstelle für städtische Kitas, die die Elternbeiträge verwaltet und das Geld eintreibt?
Vielen Dank!
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. September 2020
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16. Oktober 2020
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