Finanzierung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Neumünster und Höhe der Verwaltungskostenpauschale städtischer Kitas

Anfrage an: Stadt Neumünster

1. Informationen hinsichtlich der Verwaltungspraxis bei der Finanzierung freier Träger der Jugendhilfe. Konkret möchte ich wissen, ob ein Standardvertrag verwendet wird, seit wann dies in Neumünster der Fall ist und welche Punkte im Rahmend er Finanzierung individuell vereinbart werden.

2. Wie hoch ist die Verwaltungskostenpauschale städtischer Kitas in Neumünster? Liegt diese bei 10 % der Kosten für pädagogisches Personal oder darüber?

3. Gibt es eine zentrale Beitragsausfallstelle für städtische Kitas, die die Elternbeiträge verwaltet und das Geld eintreibt?

Vielen Dank!

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Warte auf Antwort
  • Datum
    12. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
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Irma Kilic
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen …
An Stadt Neumünster Details
Von
Irma Kilic
Betreff
Finanzierung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Neumünster und Höhe der Verwaltungskostenpauschale städtischer Kitas [#197002]
Datum
12. September 2020 10:06
An
Stadt Neumünster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen hinsichtlich der Verwaltungspraxis bei der Finanzierung freier Träger der Jugendhilfe. Konkret möchte ich wissen, ob ein Standardvertrag verwendet wird, seit wann dies in Neumünster der Fall ist und welche Punkte im Rahmend er Finanzierung individuell vereinbart werden. 2. Wie hoch ist die Verwaltungskostenpauschale städtischer Kitas in Neumünster? Liegt diese bei 10 % der Kosten für pädagogisches Personal oder darüber? 3. Gibt es eine zentrale Beitragsausfallstelle für städtische Kitas, die die Elternbeiträge verwaltet und das Geld eintreibt? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Irma Kilic Anfragenr: 197002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197002/ Postanschrift Irma Kilic << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Irma Kilic

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