Finanzierungsbedarf der Goethe-Institute und deren Deckung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

-die letzten bekannten Zahlen zum Finanzierungsbedarf der Goethe-Institute
--wie dieser Finanzierungsbedarf gedeckt wurde
--bzw. woher diese Mittel stammen
---mit Zahlen oder Angaben in Prozent

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Daniel Lautenbacher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -die letzten bekannten Zahlen zum Fin…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
Finanzierungsbedarf der Goethe-Institute und deren Deckung [#276651]
Datum
19. April 2023 06:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-die letzten bekannten Zahlen zum Finanzierungsbedarf der Goethe-Institute --wie dieser Finanzierungsbedarf gedeckt wurde --bzw. woher diese Mittel stammen ---mit Zahlen oder Angaben in Prozent
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 276651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276651/ Postanschrift Daniel Lautenbacher <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher
Goethe-Institut e.V.
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2023 (Finanzierungsbedarf der Goethe-Institute);…
Von
Goethe-Institut e.V.
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2023 (Finanzierungsbedarf der Goethe-Institute); Vg. 162-2023
Datum
19. April 2023 10:00
Status
Warte auf Antwort
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2,2 KB


Sehr geehrter Herr Lautenbacher, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite ,FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lautenbacher
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2023 (Finanzierungsbedarf der Goethe-Institu…
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2023 (Finanzierungsbedarf der Goethe-Institute); Vg. 162-2023 [#276651]
Datum
13. Mai 2023 08:46
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe auf meine Anfrage noch keine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 276651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276651/ Postanschrift << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Daniel Lautenbacher
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2023 (Finanzierungsbedarf der Goethe-Institu…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2023 (Finanzierungsbedarf der Goethe-Institute); Vg. 162-2023 [#276651]
Datum
25. Mai 2023 14:30
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzierungsbedarf der Goethe-Institute und deren Deckung“ vom 19.04.2023 (#276651) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie können den Bescheid auch an meine untenstehende Faxnummer senden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2023 (Finanzierungsbedarf der Goethe-Institu…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2023 (Finanzierungsbedarf der Goethe-Institute); Vg. 162-2023
Datum
1. Juni 2023 13:36
Status
Warte auf Antwort
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2,2 KB


Sehr geehrter Herr Lautenbacher, Ihre Anfrage wurde mit Bescheid vom 08.05.2023 beantwortet. Das Schreiben wurde am 09.05.2023 auf dem Postwege an die von Ihnen angegebene Anschrift übersandt. Ein Rücklauf wegen Unzustellbarkeit o. ä. ist bisher nicht erfolgt, weshalb ich zunächst von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgehe. Ich empfehle daher, die von Ihnen angegebene Postanschrift zu prüfen. Grundsätzlich können Anträge nach dem IFG nur bearbeitet werden, wenn eine zustellungsfähige Postanschrift vorliegt und an der Identität des Antragstellers keine Zweifel bestehen. Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass eine elektronische Übersendung des Bescheids nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen

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Daniel Lautenbacher
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2023 (Finanzierungsbedarf der Goethe-Institu…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2023 (Finanzierungsbedarf der Goethe-Institute); Vg. 162-2023 [#276651]
Datum
1. Juni 2023 14:02
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Adresse ist zustellbar. Versenden Sie den Bescheid mit der Deutschen Post und nicht anderen Dienstleistern. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 276651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276651/ Postanschrift << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>