Finanzierungszuschüsse von Pflegeheimen und Flüchtlingsheimen

Im Februar 2023 meldeten "FOCUS", "Welt", "Berliner Zeitung" und die "Neue Züricher Zeitung", dass den Bewohnern des Pflegeheims "Wohnen & Pflege Schillerpark" in Berlin gekündigt worden war und dann im Zuge einer Umnutzung dort Flüchtlinge einzogen.
Laut Pfarrer von Essen, dem Verantwortlichen des Pflegeheims, war eine Anfrage des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten der Grund für den Rauswurf der pflegebdürftigen Betagten. Sascha Langenbach, der Sprecher des LFA, sagte, die kirchliche Einrichtung sei von sich aus auf das LFA zugekommen. Welche Aussage stimmt nun, die von Herrn von Essen, oder die von Herrn Langenbach.
Die Medien meldeten, aus Kirchengremien sei allgemein bekannt, dass Flüchtlingsheime wegen solider Landeszuschüsse deutlich lukrativer seien, als extrem kostenintensive Pflegeheime.
Aus welchen unterschiedlichen Töpfen kommen die Zuschüsse für die Pflegeheim und woher die für Flüchtlingsheime - und in welcher Höhe fließen sie jeweils?
Diese Fragen hatte ich an das "Johannesstift Diakonie", das "Paul-Gerhardt-Stift" und an den SPD-Ortsverband Berlin Lichterfelde gerichtet, jedoch von keiner Seite eine Antwort erhalten

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  • Datum
    15. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Februar 2023 meldeten "FOCUS&…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Finanzierungszuschüsse von Pflegeheimen und Flüchtlingsheimen [#275873]
Datum
15. April 2023 15:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Februar 2023 meldeten "FOCUS", "Welt", "Berliner Zeitung" und die "Neue Züricher Zeitung", dass den Bewohnern des Pflegeheims "Wohnen & Pflege Schillerpark" in Berlin gekündigt worden war und dann im Zuge einer Umnutzung dort Flüchtlinge einzogen. Laut Pfarrer von Essen, dem Verantwortlichen des Pflegeheims, war eine Anfrage des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten der Grund für den Rauswurf der pflegebdürftigen Betagten. Sascha Langenbach, der Sprecher des LFA, sagte, die kirchliche Einrichtung sei von sich aus auf das LFA zugekommen. Welche Aussage stimmt nun, die von Herrn von Essen, oder die von Herrn Langenbach. Die Medien meldeten, aus Kirchengremien sei allgemein bekannt, dass Flüchtlingsheime wegen solider Landeszuschüsse deutlich lukrativer seien, als extrem kostenintensive Pflegeheime. Aus welchen unterschiedlichen Töpfen kommen die Zuschüsse für die Pflegeheim und woher die für Flüchtlingsheime - und in welcher Höhe fließen sie jeweils? Diese Fragen hatte ich an das "Johannesstift Diakonie", das "Paul-Gerhardt-Stift" und an den SPD-Ortsverband Berlin Lichterfelde gerichtet, jedoch von keiner Seite eine Antwort erhalten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275873/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antrag…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
230417, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Frag den Staat , Finanzierungszuschüsse von Pflegeheimen und Flüchtlingsheimen - Umwidmung von Pflegeheim Schillerpark Berlin in zu Flüchtingsunterkunft
Datum
5. Mai 2023 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuständig für Fragen der Unterbringung sind nach § 44 Abs. 1 AsylG die Länder. Daher bitte ich Sie, sich mit Ihrer Fragestellung  an den zuständigen Landesbehörde bzw. den zuständigen Senat zu wenden. Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen