"Finanzinstitut 390", eine Schattenbank?

Das "Finanzinstitut 390" mit seinen Betriebsstellen 046, 170 ist bisher nicht zu identifizieren.
Kontoauszüge, gefertigt von der Sparkasse Köln, für aktive Konten bei dem "Institut 390", liegen vor, aber keine Aufsichtsbehörde, keine weiteren diesbezgl. Anfragen bringen Abhilfe, können/wollen das "Institut 390" benennen. Insofern meine Anfrage bei dem zuständigen Ministerium, mit der Bitte um Aufklärung.

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  • Datum
    21. Oktober 2022
  • Frist
    23. November 2022
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Katja Baima
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Katja Baima
Betreff
"Finanzinstitut 390", eine Schattenbank? [#261449]
Datum
21. Oktober 2022 13:58
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das "Finanzinstitut 390" mit seinen Betriebsstellen 046, 170 ist bisher nicht zu identifizieren. Kontoauszüge, gefertigt von der Sparkasse Köln, für aktive Konten bei dem "Institut 390", liegen vor, aber keine Aufsichtsbehörde, keine weiteren diesbezgl. Anfragen bringen Abhilfe, können/wollen das "Institut 390" benennen. Insofern meine Anfrage bei dem zuständigen Ministerium, mit der Bitte um Aufklärung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katja Baima Anfragenr: 261449 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261449/ Postanschrift Katja Baima << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Katja Baima

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