Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Abschiebung von Personen zwischen den Jahren 2019-2022

Guten Tag,

auf Grundlage meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, bitte ich um Auskunft und Informationen, wie viele Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Abschiebung von Personen zwischen den Jahren 2019-2022 geführt haben, aufgeschlüsselt nach Jahren und Zolldirektion, wie in der Pressemitteilung des Zolls zu entnehmen sind:

https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2023/z98_ausweismissbrauch.html

Zudem bitte ich um Auskunft und Dokumente der Evaluation, inwiefern die Zahlen der Schwarzarbeit damit gesenkt werden konnten.

*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, auf Grundlage meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, bitte ich um Auskunft und Informationen, wie viel…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Abschiebung von Personen zwischen den Jahren 2019-2022 [#279737]
Datum
24. Mai 2023 16:32
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auf Grundlage meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, bitte ich um Auskunft und Informationen, wie viele Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Abschiebung von Personen zwischen den Jahren 2019-2022 geführt haben, aufgeschlüsselt nach Jahren und Zolldirektion, wie in der Pressemitteilung des Zolls zu entnehmen sind: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2023/z98_ausweismissbrauch.html Zudem bitte ich um Auskunft und Dokumente der Evaluation, inwiefern die Zahlen der Schwarzarbeit damit gesenkt werden konnten. *Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 279737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279737/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Abschiebung von Personen in de…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Abschiebung von Personen in den Jahren 2019-2022
Datum
25. Mai 2023 12:34
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00042-DI.B.16 (202300127658) Sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre Anfrage vom 24. Mai 2023 bezüglich der Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die zur Abschiebung von Personen geführt haben, ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Nguyen, Sie wandten sich über die Plattform „FragDenStaat“ mit E-Mail vom 24. M…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
1. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
806,8 KB
Sehr geehrte Frau Nguyen, Sie wandten sich über die Plattform „FragDenStaat“ mit E-Mail vom 24. Mai 2023 an die Generalzolldirektion (GZD) und baten unter Bezug auf das IFG und die Pressemitteilung des Hauptzollamts Aachen vom 3. Januar 2023 um Auskunft, wie viele Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur Abschiebung von Personen zwischen den Jahren 2019-2022 geführt haben und inwiefern die Zahlen der Schwarzarbeit damit gesenkt werden konnten. Über Ihren Antrag entscheide ich als zuständige Stelle der GZD für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gemäß § 1 Abs. 1 S.1i.V.m.§9 IFG wie folgt: I. Der Antrag wird abgelehnt. ll. Diese Antwort ist gebührenfrei. Begründung: § 1 Abs. 1 S. 1 IFG gewährt gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen i. S.d.§ 2 Nr. 1 IFG. Nach § 1 Abs. 2 IFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur für die bei der jeweiligen Behörde vorhandenen Informationen bzw. Akten. Der Generalzolldirektion liegen die von Ihnen begehrten Informationen nicht vor. Die Aufgaben der FKS ergibt sich aus den §§ 2 ff. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Hiervon ist die Abschiebung von Ausländern nicht umfasst. Daher enthält die Statistik der FKS keine entsprechenden Daten, sodass eine Auswertung nicht möglich ist. Da die Abschiebung von Ausländern keine Aufgaben der FKS ist, fand auch keine Evaluation statt, inwiefern durch die Abschiebungen die Schwarzarbeit gesenkt werden konnte. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 1 S. 2 IFG i. V. m. Teil A Ziffer 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu & 1 Informationsgebührenverordnung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Generalzolldirektion, Am Propsthof 78a in 53121 Bonn, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen