Finanzmittel zum Neubau von Landesstraßen

Welche Finanz-( Finanzierungs )-mittel sind für den Neubau von Landstraßen oder Kreisstraßen im LK Osnabrück für das Jahr 2018 geplant bzw. zur Verfügung gestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2017
  • Frist
    12. Dezember 2017
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Manfred Endler
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Finanz-( Fin…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Manfred Endler
Betreff
Finanzmittel zum Neubau von Landesstraßen [#25283]
Datum
12. November 2017 13:13
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Finanz-( Finanzierungs )-mittel sind für den Neubau von Landstraßen oder Kreisstraßen im LK Osnabrück für das Jahr 2018 geplant bzw. zur Verfügung gestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred Endler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manfred Endler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Endler
Manfred Endler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzmittel zum Neubau von Landesstraßen“ vom…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Manfred Endler
Betreff
AW: Finanzmittel zum Neubau von Landesstraßen [#25283]
Datum
13. Dezember 2017 08:17
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzmittel zum Neubau von Landesstraßen“ vom 12.11.2017 (#25283) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Manfred Endler Anfragenr: 25283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manfred Endler << Adresse entfernt >>

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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Sehr geehrter Herr Endler, bitte entschuldigen Sie die leicht verspätete Antwort zu Ihrer Frage nach den Finanz…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
Finanzmittel zum Neubau von Landesstraßen [#25283]
Datum
13. Dezember 2017 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Endler, bitte entschuldigen Sie die leicht verspätete Antwort zu Ihrer Frage nach den Finanzmitteln für den Straßenneubau im LK Osnabrück im Jahr 2018. Der Geschäftsbereich Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr betreut im Landkreis Osnabrück u. a. die Landesstraßen. Die Kreisstraßen hingegen werden direkt vom Landkreis Osnabrück verwaltet. Aus diesem Grunde vermag ich Ihnen keinerlei Auskünfte über die im Jahr 2018 für Kreisstraßen zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu geben. Für das Haushaltsjahr 2018 werden für den Landesstraßenbau in Niedersachsen von der Landesregierung 84,877 Mio. € zur Verfügung gestellt. Der Großteil dieser Mittel wird für die Erhaltung von Straßen und Brücken verwendet. Darüber hinaus werden mit den Mitteln neue Radwege gebaut und vorhandene Radwege saniert sowie Teile von Landesstraßen um- und ausgebaut, insbesondere im Bereich von Unfallhäufungsstellen. Ein Neubau von Landesstraßen, wie man es bei Bundesfernstraßen z.B. durch den Bau von Ortsumgehungen kennt, findet schon seit mehreren Jahrzehnten nicht statt. Im Hinblick auf die Mittel, die für den LK Osnabrück zur Verfügung gestellt werden, kann ich Ihnen für das Jahr 2018 leider noch keine Aussagen machen, da über die Verteilung der Mittel in die einzelnen Regionen des Landes erst am Anfang des nächsten Jahres entschieden wird. Bei der Verteilung der Erhaltungsmittel spielen hier verschiedene Faktoren eine Rolle, unter anderem die durch landesweite Befahrungen ermittelten Zustandswerte der Straßen. Lediglich die finanzielle Beteiligung des Landes Niedersachsen an der in Bau befindlichen Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges der Landesstraße 109 in Vehrte ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt für das Jahr 2018 mit rund 1,25 Mio. EUR verbindlich disponiert. Mit freundlichen Grüßen