Firmennummern und Geltungsbereiche

antworten und/oder Beweise auf folgende Fragen, bzw. Anliegen.

1. Wieso haben sämtliche Parteien, die BRD, der Bundestag, der Bundesrat und letztendlich sogar die Bundekanzlerin eine DUNS-Nummer? Diese sind Identifikationsnummern für Unternehmen. Inwiefern haben diese dann hoheitliche Rechte und dürfen Gesetze verabschieden? Von welcher Person, die hoheitliche Rechte besitzt wurden diese Rechte diesen Unternehmen zugewiesen oder übertragen? Muss eine Bundeskanzlerin, ein Bundesrat oder ein Bundestag Zahlungen abwickeln? Wofür? Sonst erschließt mir nichts warum diese DUNS-Nummern haben.

2. Durch die Bereinigungsgesetze wurden die Geltungsbereiche der Gerichtsverfassungsgesetze, der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung aufgehoben. Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt das Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben in „Deutschland“ Gesetzeskraft): „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192=DVBI 1964, 147). Auch das Bundesverfassungsgericht hat folgendes beschlossen: „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft“ (BVerfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363)).

Ich frage mich wieso man den Geltungsbereich bei Schiffen und Luftfahrzeugen, die die Bundesflagge oder das Staatsangehörigkeitszeichen führen dürfen, nicht auch aufgehoben hat? (§5 OWiG)

Ich freue mich auf eine klärende Antwort von Ihnen!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: antworten und/ode…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Firmennummern und Geltungsbereiche [#231784]
Datum
26. Oktober 2021 22:27
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
antworten und/oder Beweise auf folgende Fragen, bzw. Anliegen. 1. Wieso haben sämtliche Parteien, die BRD, der Bundestag, der Bundesrat und letztendlich sogar die Bundekanzlerin eine DUNS-Nummer? Diese sind Identifikationsnummern für Unternehmen. Inwiefern haben diese dann hoheitliche Rechte und dürfen Gesetze verabschieden? Von welcher Person, die hoheitliche Rechte besitzt wurden diese Rechte diesen Unternehmen zugewiesen oder übertragen? Muss eine Bundeskanzlerin, ein Bundesrat oder ein Bundestag Zahlungen abwickeln? Wofür? Sonst erschließt mir nichts warum diese DUNS-Nummern haben. 2. Durch die Bereinigungsgesetze wurden die Geltungsbereiche der Gerichtsverfassungsgesetze, der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung aufgehoben. Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt das Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben in „Deutschland“ Gesetzeskraft): „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192=DVBI 1964, 147). Auch das Bundesverfassungsgericht hat folgendes beschlossen: „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft“ (BVerfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363)). Ich frage mich wieso man den Geltungsbereich bei Schiffen und Luftfahrzeugen, die die Bundesflagge oder das Staatsangehörigkeitszeichen führen dürfen, nicht auch aufgehoben hat? (§5 OWiG) Ich freue mich auf eine klärende Antwort von Ihnen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231784/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Firmennummern und Geltungsbereiche“ vom 26.10.…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Firmennummern und Geltungsbereiche [#231784]
Datum
30. November 2021 14:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Firmennummern und Geltungsbereiche“ vom 26.10.2021 (#231784) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231784/