Fiskale Maßnahmen Corona-Pandemie: Datensätze

Überbrückungshilfen I-IV (Plus), Neustarthilfe, Novemberhilfen, Dezemberhilfen, Soforthilfen (Fiskale Maßnahmen Corona), monatlich aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweig und Bundesland

Hintergrund:

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Rahmen der Corona-Pandemie hat die deutsche Regierung gewaltige finanzielle Hilfspakete zur Stabilisierung der Wirtschaft beschlossen. Leider sind trotz des Umfangs der Hilfen (bspw. Überbrückungshilfe IV: 4,04 Milliarden Euro, vgl. BMWK) darüber keine umfassenden Daten veröffentlicht. Da es sich um öffentliche Gelder handelt, bitte ich um die Zusendung und Veröffentlichung der benannten Datensätze.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Überbrückungshilfen I-IV (Plus), Neus…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fiskale Maßnahmen Corona-Pandemie: Datensätze [#272327]
Datum
7. März 2023 13:35
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Überbrückungshilfen I-IV (Plus), Neustarthilfe, Novemberhilfen, Dezemberhilfen, Soforthilfen (Fiskale Maßnahmen Corona), monatlich aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweig und Bundesland Hintergrund: Sehr geehrte Damen und Herren Im Rahmen der Corona-Pandemie hat die deutsche Regierung gewaltige finanzielle Hilfspakete zur Stabilisierung der Wirtschaft beschlossen. Leider sind trotz des Umfangs der Hilfen (bspw. Überbrückungshilfe IV: 4,04 Milliarden Euro, vgl. BMWK) darüber keine umfassenden Daten veröffentlicht. Da es sich um öffentliche Gelder handelt, bitte ich um die Zusendung und Veröffentlichung der benannten Datensätze.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272327/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG v…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
230310 Eingangsbestätigung zu Fiskale Maßnahmen Corona-Pandemie: Datensätze [#272327]
Datum
10. März 2023 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 07. März 2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VIIA4 - „Corona Zuschussprogramme: Umsetzung und Schlussabrechnung“ zuständig. Zu Ihrem Antrag weise ich auf Folgendes hin: Die Bearbeitung Ihres Antrags ist aufgrund seines Umfangs mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) sieht dabei einen Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vor. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Die voraussichtlich anfallenden Gebühren könnten sich verringern oder auch entfallen, wenn Sie den Umfang Ihres Antrags einschränken würden. Hier böte sich aus hiesiger Sicht an, Ihren Antrag auf eine Übersicht nach Branchen und Bundesländern zum Stand 31.12.2022 zu beschränken und auf die sehr zeitaufwendige monatliche Aufschlüsselung zu verzichten. Bitte teilen Sie mir bis 24. März 2023 mit, ob Sie Ihren Antrag trotz voraussichtlich anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten und ob Sie Ihren Antrag inhaltlich einschränken möchten. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Freundliche Grüße

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag auf Informationszugang nach IFG vom 07. März 2023 im Bund…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
230417 Vorgang seitens BMWK abgeschlossen zu Fiskale Maßnahmen Corona-Pandemie: Datensätze [#272327]
Datum
17. April 2023 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag auf Informationszugang nach IFG vom 07. März 2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte ich Ihnen am 10. März 2023 eine Eingangsbestätigung, verbunden mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung meinerseits zunächst ausgesetzt wird, zugesandt. Gleichzeitig hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass die Bearbeitung aufgrund seines Umfangs mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sei, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen würden. Um den mit der Beantwortung Ihrer Anfrage verbundenen Zeitaufwand zu beschränken und somit die voraussichtlich anfallenden Gebühren zu reduzieren, schlug ich vor, Ihren Antrag auf eine Übersicht nach Branchen und Bundesländern zum Stand 31.12.2022 zu beschränken. Ich bat um Rückmeldung bis 24. März 2023. Da ich bis heute keine Rückmeldung von Ihnen erhalten habe, gehe ich davon, dass sich Ihre Anfrage zwischenzeitlich erledigt hat beziehungsweise Sie Ihre Anfrage nicht aufrecht erhalten möchten. Daher wird der Vorgang meinerseits nicht weiter verfolgt und abschließend zu den Akten gelegt. Freundliche Grüße