FIT-Connect-Verträge

- die mit Behörden abgeschlossenen Verträge (Nutzungsvertrag, AVV, Nutzungsbedingungen, SLAs)
- die für FIT-Connect mit Dienstleistern abgeschlossenen Verträge
- Aufzeichnungen der FITKO zur benötigten RTO/RPO von FIT-Connect

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die mit Behörden abgeschlossene…
An FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FIT-Connect-Verträge [#294906]
Datum
14. Dezember 2023 17:34
An
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die mit Behörden abgeschlossenen Verträge (Nutzungsvertrag, AVV, Nutzungsbedingungen, SLAs) - die für FIT-Connect mit Dienstleistern abgeschlossenen Verträge - Aufzeichnungen der FITKO zur benötigten RTO/RPO von FIT-Connect
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294906/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr << Antragsteller:in >> ich hoffe, Sie hatten frohe Feiertage und einen guten Start ins Neue Jahr…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
Az.: RE-21-00009 Ihre Anfrage zu: FIT-Connect-Verträge [#294906]
Datum
9. Januar 2024 10:19
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich hoffe, Sie hatten frohe Feiertage und einen guten Start ins Neue Jahr 2024. ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 14.12.2023 deren erhalt ich hiermit bestätige. Ich bitte die späte Rückmeldung aufgrund Urlaubsabwesenheiten zu entschuldigen, Ihre Anfrage befindet sind in Bearbeitung Ich werde unaufgefordert auf Sie zurück kommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte darum bitten, die Anfrage bis heute Abend zu beauskunften. Ich möchte das aus der Anfrage e…
An FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: RE-21-00009 Ihre Anfrage zu: FIT-Connect-Verträge [#294906]
Datum
15. Januar 2024 14:42
An
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte darum bitten, die Anfrage bis heute Abend zu beauskunften. Ich möchte das aus der Anfrage entstehende Wissen unmittelbar an Entscheidungsträger für die Haushaltsverhandlungen kommunizieren. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294906/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Az. RE-21-00009 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme auf Ihre Anfrage vom 14.12.2023 zurück. Hierz…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
Az. RE-21-00009 betreffend FIT-Connect-Verträge [#294906]
Datum
15. Januar 2024 20:25
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,2 KB


Az. RE-21-00009 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme auf Ihre Anfrage vom 14.12.2023 zurück. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass wir Ihren Antrag ablehnen. Grund hierfür ist, dass es sich bei den begehrten Informationen Ihrer Anfrage, soweit Sie sich auf die Verträge und Aufzeichnungen der FITKO hinsichtlich Fit-Connect bezieht, um Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse im Sinne der § 82 Nr. 4 HDSIG handelt. Eine Veröffentlichung der angefragten Informationen könnte insbesondere Dritten Angriffe auf den Betrieb von Fit-Connect ermöglichen bzw. wesentlich erleichtern. Darüber hinaus ist eine Einwilligung der Veröffentlichung der Verträge mit Dienstleistern nicht zu erwarten, da diese der Geheimhaltung unterliegen, sodass auch insoweit kein Auksunftsanspruch besteht gemäß § § 86 Satz. 2 HDSIG. Im Übrigen war Ihre Anfrage auch hinsichtlich begehrter Auskünfte über abgeschlossene Verträge mit Behörden abzulehnen. Einerseits ist die begehrte Auskunft in der Form zu allgemein gehalten - die Anfrage bezieht sich auf eine Vielzahl unterschiedlichster Aktenvorgänge - bei denen auch zu berücksichtigen wäre, dass die jeweilige Behörde als beteiligte Dritte in die Bearbeitung Ihrer Anfrage mit einbezogen werden müsste. Daher stellt die Bearbeitung Ihrer Anfrage schon insoweit einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand dar, der gemäß § 85 Absatz 2 HDSIG abzulehnen ist. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Vereinbarungen mit anderen Behörden ebenfalls regelmäßig der Vertraulichkeit unterliegen und eine Zustimmung der Vertragspartner zu einer Veröffentlichung voraussichtlich nicht erfolgen würde, weshalb auch insoweit kein Auskunftsanspruch gemäß § 86 Satz 2 HDSIG bestünde. Wir weisen des Weiteren darauf hin, dass ein Anspruch auf die Informationen wegen rein wirtschaftlicher Interessen Ihrerseits gemäß § 82 Nummer 5 HDSIG ggf. ebenfalls nicht bestehen könnte. Eine dahingehende, weitere Prüfung unterblieb, da wir Ihre Anfrage bereits aus anderen Gründen ablehnen mussten. Nach alldem war Ihr Antrag vom 14.12.2023 auf Auskunft insgesamt abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe mir lediglich eine fristgerechte Beauskunftung meines Antrages gewünscht. …
An FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. RE-21-00009 betreffend FIT-Connect-Verträge [#294906]
Datum
16. Januar 2024 13:22
An
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe mir lediglich eine fristgerechte Beauskunftung meines Antrages gewünscht. Da ihr "Bescheid" offensichtlich rechtsfehlerhaft ist, weil die notwendige Rechtsbelehrung fehlt, biete ich Ihnen hiermit Gelegenheit, ihren Bescheid im Sinne der Prozessökonomie zu korrigieren. Darüberhinaus möchte ich darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht - eine Drittbeteiligung nicht optional ist, was die FITKO erwartet oder nicht erwartet ist nicht von Belang. Die FITKO wird von mir einen gesonderten Antrag auf Informationszugang zu der Kommunikation mit den beteiligten Unternehmen und Behörden erhalten. Ob Dritte hier Geschäftsgeheimnisse reklamieren und diese als betroffen betrachten, ist offensichtlich nicht durch die FITKO festzustellen. - die FITKO als AöR keinen Schutz eigener Geschäftsgeheimnisse geltend machen kann, die FITKO steht nicht im Wettbewerb und die Informationen haben keinen wirtschaftlichen Wert. - das geringe Alter der FITKO auf einen übersichtlichen Aktenbestand hindeutet und das schon aus Compliance-Gründen umzusetzende Vertragsmanagement das Auffinden der FIT-Connect-Verträge mit geringem Aufwand ermöglichen sollte, insbesondere da die Zahl der Nutzenden (vgl. https://docs.fitko.de/fit-connect/docs/organisation-tasks/Anbindungskatalog ) sehr übersichtlich ist, ebenso die Zahl der Dienstleister. Ich halte daher meinen Antrag für ausreichend bestimmt, ich bin aber gerne bereit ihre Beratung nach § 85 Abs. 2 S. 3 in Anspruch zu nehmen, um den Antrag mit ihrer Hilfe zu konkretisieren. Teilen Sie mir dazu gerne eine Übersicht der laufenden Verträge der FITKO mit. - das Bereitstellen einfacher Kopien der Verträge keinen hohen Verwaltungsaufwand bedeutet - die Behauptung von IT-Sicherheitsrisiken einer näheren Betrachtung nicht stand hält - eine "Vertraulichkeit" zwischen Behörden nicht besteht und nicht vereinbart werden kann, das HDSIG und HSÜVG werden durch Vertragsklauseln nicht außer Kraft gesetzt - Ihre ehrenrührige Unterstellung "rein wirtschaftlicher Interessen" vor dem Hintergrund meines ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Engagements um die Verwaltungsdigitalisierung jeder Grundlage entbehrt - ich darum bitte, im Bescheid auf Konjunktive zu verzichten, nach § 87 Abs. 3 HDSIG sind Ablehnungen zu begründen Für die Begründung nach § 85 Abs. 3 HDSIG: Die FITKO stellt FIT-Connect als Zustelldienst für G2G, B2G und C2G vor. Die öffentlich zugänglichen Nutzungsbedingungen, die Spezifikation sowie die beschriebenen Service Level Agreements implizieren allerdings, dass FIT-Connect für den B2G- und C2G-Bereich ungeeignet ist, da die rechtlichen Anforderungen der angebundenen Verwaltungsleistungen nicht berücksichtigt werden. Ebenso scheinen die Anforderungen der DSGVO nicht umgesetzt und keine ausreichenden vertraglichen Verpflichtungen zu existieren. Da IT-Großprojekte wie die Registermodernisierung auf FIT-Connect aufbauen, möchte ich die Entscheidungsträger mithilfe der Dokumente darauf hinweisen, welche Änderungsbedarfe im Bundeshalt und im sog. "OZG2" bestehen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294906/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>