Fitnessstudio
Anfrage an:
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Ist es korrekt, dass im Fitnessstudio 1 :1 Sport wieder erlaubt ist. Ich kann das im derzeitigen Lockdown nicht nachvollziehen. Darf das Fitnessstudio den vollen Betrag einziehen, auch wenn dadurch nicht genügend Trainingseinheiten vorhanden sind?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum26. November 2020
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29. Dezember 2020
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