Fitnessstudios Eröffnung

Liebes Amt für Sport und Bewegung Stuttgart . Ich frage für Millionen anderer trainierender : Wann werden die Studios wieder eröffnet ? Wenn man in irgendwelche Kauflands, Lidl und Andere Discounter geht um einzukaufen dann sind diese allesamt voll . Es wird einfach nur der definierte Abstand eingehalten (1,5 Meter) . Diesen Abstand in Fitnessstudios könnte man ebenfalls locker einhalten ! Von uns aus auch mit erhöhten Hygienemaßnahmen aber ohne Sport drehen die Leute noch am Rad.
Im Namen von zurzeit
Millionen nicht trainierender Menschen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. April 2020
  • Frist
    9. Mai 2020
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Burhan Bolat
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liebes Am…
An Amt für Sport und Bewegung Stuttgart Details
Von
Burhan Bolat
Betreff
Fitnessstudios Eröffnung [#184318]
Datum
9. April 2020 17:50
An
Amt für Sport und Bewegung Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liebes Amt für Sport und Bewegung Stuttgart . Ich frage für Millionen anderer trainierender : Wann werden die Studios wieder eröffnet ? Wenn man in irgendwelche Kauflands, Lidl und Andere Discounter geht um einzukaufen dann sind diese allesamt voll . Es wird einfach nur der definierte Abstand eingehalten (1,5 Meter) . Diesen Abstand in Fitnessstudios könnte man ebenfalls locker einhalten ! Von uns aus auch mit erhöhten Hygienemaßnahmen aber ohne Sport drehen die Leute noch am Rad. Im Namen von zurzeit Millionen nicht trainierender Menschen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Burhan Bolat Anfragenr: 184318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184318 Postanschrift Burhan Bolat << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Burhan Bolat

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Amt für Sport und Bewegung Stuttgart
Sehr geehrter Herr Bolat, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist diese bei uns an der falschen Stelle. Bitte r…
Von
Amt für Sport und Bewegung Stuttgart
Betreff
Re: WG: Fitnessstudios Eröffnung [#184318]
Datum
14. April 2020 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Bolat, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist diese bei uns an der falschen Stelle. Bitte richten Sie diese an das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg als Urheber der Corona-Verordnung. Danke Ihnen und freundliche Grüße