Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Liebes Amt für Sport und Bewegung Stuttgart . Ich frage für Millionen anderer trainierender : Wann werden die Studios wieder eröffnet ? Wenn man in irgendwelche Kauflands, Lidl und Andere Discounter geht um einzukaufen dann sind diese allesamt voll . Es wird einfach nur der definierte Abstand eingehalten (1,5 Meter) . Diesen Abstand in Fitnessstudios könnte man ebenfalls locker einhalten ! Von uns aus auch mit erhöhten Hygienemaßnahmen aber ohne Sport drehen die Leute noch am Rad.
Im Namen von zurzeit
Millionen nicht trainierender Menschen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Burhan Bolat
Anfragenr: 184318
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Burhan Bolat
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