Fixierungen

an wie vielen Fixierungen (a) in der Psychiatrie und (b) in anderen als psychiatrischen Einrichtungen waren Polizeibeamte des Landes Schleswig-Holstein seit 2010 beteiligt.

Bitte senden Sie mir Durchführung- und Umgangssanweisungen und ähnliche Dokumente zum Umgang der schleswig-holsteinischen Polizei mit Menschen, die unter dem Verdacht psychischer Krankheit stehen, zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
Laura Kruse
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: an wie vielen Fixierungen (a) in der …
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
Laura Kruse
Betreff
Fixierungen [#277949]
Datum
3. Mai 2023 22:45
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
an wie vielen Fixierungen (a) in der Psychiatrie und (b) in anderen als psychiatrischen Einrichtungen waren Polizeibeamte des Landes Schleswig-Holstein seit 2010 beteiligt. Bitte senden Sie mir Durchführung- und Umgangssanweisungen und ähnliche Dokumente zum Umgang der schleswig-holsteinischen Polizei mit Menschen, die unter dem Verdacht psychischer Krankheit stehen, zu.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Laura Kruse Anfragenr: 277949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277949/
Mit freundlichen Grüßen Laura Kruse
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrte Frau Kruse, Ihre Anfrage vom 3. Mai ist hier eingegangen und wird geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: [EXTERN] Fixierungen [#277949]
Datum
8. Mai 2023 15:52
Status
Warte auf Antwort
image001.png
7,2 KB


Sehr geehrte Frau Kruse, Ihre Anfrage vom 3. Mai ist hier eingegangen und wird geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrte Frau Kruse, mit Ihrer Nachricht vom 3.5.2023 haben Sie beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wo…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Fixierungen [#277949]
Datum
2. Juni 2023 17:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kruse, mit Ihrer Nachricht vom 3.5.2023 haben Sie beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport einen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz SH gestellt und Zugang zu statistischen Daten über die Beteiligung der Landespolizei an Fixierungen begehrt. Auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass keine statistischen Daten im Innenministerium zu der Frage vorliegen, an wie vielen Fixierungen (a) in der Psychiatrie und (b) in anderen als psychiatrischen Einrichtungen Polizeibeamte des Landes Schleswig-Holstein seit 2010 beteiligt waren. Ihrer Bitte um Übersendung von Durchführung- und Umgangssanweisungen und ähnliche Dokumente zum Umgang der schleswig-holsteinischen Polizei mit Menschen, die unter dem Verdacht psychischer Krankheit stehen, entsprechend übersende ich Ihnen anbei den „Erlass IV 422/18.56 v. 24. Mai 2022, Betreff: Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen“. Weitere Unterlagen im Sinne Ihrer Anfrage sind nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen

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Laura Kruse
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich entnehme den übersandten Daten mit Bedauern, dass noch immer nicht …
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
Laura Kruse
Betreff
AW: [EXTERN] Fixierungen [#277949]
Datum
10. Juni 2023 14:23
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich entnehme den übersandten Daten mit Bedauern, dass noch immer nicht hinreichend darauf hingewiesen wird, dass Polizeibeamte in SH nicht befugt sind, durch Realhandeln selbst die Zwangsbehandlung / Fixierung / faktische Unterbringung eines Menschen zu bewirken. Angesichts 2 BvR 1763/16 werden also schwerwiegende Grundrechtsverletzungen weiterhin mindestens billigend in Kauf genommen. Das ist sehr schade. Schleswig-Holstein sorgt nicht gut für die Grundrechte seiner Bürger. Mit freundlichen Grüßen Laura Kruse Anfragenr: 277949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277949/

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