Flächendeckende Einführung einer Pappiertonne im Stadtgebiet Düsseldorf

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach aktueller Information soll in der Stadt Düsseldorf eine flächendeckende Papiersammlung mittels Abfallgefäßen erfolgen. Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen:

1.) Erhofft sich die Landeshauptstadt Düsseldorf hierdurch eine Erhöhung der Sammelmengen?
Wenn ja, wird es eine Entlastung der Bürger durch die Mehreinnahmen geben oder zu einer Mehrbelastung der Haushalte führen?
1.1) Welche Mengen wurden bisher gesammelt, welche Sammelmenge ist nach der Umstellung zu erwarten?
2) Gibt es hierzu einen Verwertungsvertrag? Wenn nein, wird es hierzu eine Ausschreibung geben? Wenn ja, wer verwertet das Papier und welche Vergütung wird erzielt.
3.) Wird eine Mitbenutzung durch die Dualen Systeme erfolgen?
4.) Wird das Papier in der Region verwertet oder beseitigt?
5.) Durch wen wird die Sammlung erfolgen?
6.) Durch wen wird die Aufstellung der Müllbehälter erfolgen?
7.) Ist die Benutzung der Müllbehälter verpflichtend?
8.) Was geschieht mit den bereits aufgestellten und bislang genutzten Depotbehältern? Stehen sie den Bürgern weiterhin an gewohnter Stelle zur Verfügung?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
Oliver Zimmermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach aktueller In…
An Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
Oliver Zimmermann
Betreff
Flächendeckende Einführung einer Pappiertonne im Stadtgebiet Düsseldorf [#131803]
Datum
17. April 2019 16:20
An
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach aktueller Information soll in der Stadt Düsseldorf eine flächendeckende Papiersammlung mittels Abfallgefäßen erfolgen. Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen: 1.) Erhofft sich die Landeshauptstadt Düsseldorf hierdurch eine Erhöhung der Sammelmengen? Wenn ja, wird es eine Entlastung der Bürger durch die Mehreinnahmen geben oder zu einer Mehrbelastung der Haushalte führen? 1.1) Welche Mengen wurden bisher gesammelt, welche Sammelmenge ist nach der Umstellung zu erwarten? 2) Gibt es hierzu einen Verwertungsvertrag? Wenn nein, wird es hierzu eine Ausschreibung geben? Wenn ja, wer verwertet das Papier und welche Vergütung wird erzielt. 3.) Wird eine Mitbenutzung durch die Dualen Systeme erfolgen? 4.) Wird das Papier in der Region verwertet oder beseitigt? 5.) Durch wen wird die Sammlung erfolgen? 6.) Durch wen wird die Aufstellung der Müllbehälter erfolgen? 7.) Ist die Benutzung der Müllbehälter verpflichtend? 8.) Was geschieht mit den bereits aufgestellten und bislang genutzten Depotbehältern? Stehen sie den Bürgern weiterhin an gewohnter Stelle zur Verfügung? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!
Oliver Zimmermann <<E-Mail-Adresse>>
Oliver Zimmermann
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Flächendeckende Einführung einer Pappier…
An Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
Oliver Zimmermann
Betreff
AW: Flächendeckende Einführung einer Pappiertonne im Stadtgebiet Düsseldorf [#131803]
Datum
21. Mai 2019 07:27
An
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Flächendeckende Einführung einer Pappiertonne im Stadtgebiet Düsseldorf“ vom 17.04.2019 (#131803) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Zimmermann Anfragenr: 131803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Zimmermann << Adresse entfernt >>
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Zimmermann, Ihre Anfrage vom 17.4. über das Portal Fragdenstaat hat das hier zuständige Umwe…
Von
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
WG: AW: Flächendeckende Einführung einer Pappiertonne im Stadtgebiet Düsseldorf [#131803] "Mahnung"
Datum
27. Mai 2019 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zimmermann, Ihre Anfrage vom 17.4. über das Portal Fragdenstaat hat das hier zuständige Umweltamt nicht erreicht. Ich bestätige nun den Eingang Ihrer Mail vom 21.5., auch als Beginn der Frist. Sie erhalten eine Antwort an Ihre Postadresse. Mit freundlichen Grüßen
Oliver Zimmermann
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Flächendeckende Einführung einer Pappier…
An Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
Oliver Zimmermann
Betreff
AW: WG: AW: Flächendeckende Einführung einer Pappiertonne im Stadtgebiet Düsseldorf [#131803] "Mahnung" [#131803]
Datum
4. September 2019 10:06
An
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Flächendeckende Einführung einer Pappiertonne im Stadtgebiet Düsseldorf“ vom 17.04.2019 (#131803) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 107 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Zimmermann Anfragenr: 131803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist eingegangen und wird an die zuständige Stelle der …
Von
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: AW: WG: AW: Flächendeckende Einführung einer Pappiertonne im Stadtgebiet Düsseldorf [#131803] "Mahnung" [#131803]
Datum
4. September 2019 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist eingegangen und wird an die zuständige Stelle der Stadtverwaltung Düsseldorf weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Zimmermann, zu Ihrer Anfrage: die Sammlung von Altpapier aus privaten Haushalten erfolgt in …
Von
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
WG: Fwd: WG: Flächendeckende Einführung einer Pappiertonne im Stadtgebiet Düsseldorf [#131803]
Datum
5. September 2019 13:16
Status
Sehr geehrter Herr Zimmermann, zu Ihrer Anfrage: die Sammlung von Altpapier aus privaten Haushalten erfolgt in Düsseldorf seit vielen Jahren durch die AWISTA GmbH über mehrere Sammelsysteme: Depotcontainer, Bündelsammlung/blaue Tonne (incl. Aufstellung) und auf den Recyclinghöfen. Die blaue Tonne konnte von den Grundstückseigentümern bis zum 31.12.2018 freiwillig genutzt werden. Diese Möglichkeit bestand im ganzen Stadtgebiet, also flächendeckend. Zum 1.1.2019 hat die Stadt in ihrer Satzung einen Anschlusszwang an die blaue Tonne festgesetzt (vgl. https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/19/19-102.html §4), von dem auf Antrag eine Befreiung ausgesprochen werden kann. Hintergrund war die zunehmende Vermüllung von Depotcontainerstationen, der mit der verstärkten haushaltsnahen Sammlung entgegen gewirkt werden soll. Ziel ist, die Depotcontainer zu entlasten und nach Möglichkeit einen Teil der Container abzuziehen. Der schon vorher bestehende Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen - auch in Bezug auf die die Mitbenutzung durch den zuständigen "dualen" Systembetreiber - ist unverändert. Die bisherige Sammelmenge ist der Abfallbilanz https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/abfall/pdf/19_Abfallbilanz_18_web_bf.pdf zu entnehmen, ob sich eine Änderung der Sammelmenge ergibt, ist derzeit nicht absehbar. Mit freundlichen Grüßen