Flächendeckende Einführung einer Pappiertonne im Stadtgebiet Düsseldorf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach aktueller Information soll in der Stadt Düsseldorf eine flächendeckende Papiersammlung mittels Abfallgefäßen erfolgen. Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen:
1.) Erhofft sich die Landeshauptstadt Düsseldorf hierdurch eine Erhöhung der Sammelmengen?
Wenn ja, wird es eine Entlastung der Bürger durch die Mehreinnahmen geben oder zu einer Mehrbelastung der Haushalte führen?
1.1) Welche Mengen wurden bisher gesammelt, welche Sammelmenge ist nach der Umstellung zu erwarten?
2) Gibt es hierzu einen Verwertungsvertrag? Wenn nein, wird es hierzu eine Ausschreibung geben? Wenn ja, wer verwertet das Papier und welche Vergütung wird erzielt.
3.) Wird eine Mitbenutzung durch die Dualen Systeme erfolgen?
4.) Wird das Papier in der Region verwertet oder beseitigt?
5.) Durch wen wird die Sammlung erfolgen?
6.) Durch wen wird die Aufstellung der Müllbehälter erfolgen?
7.) Ist die Benutzung der Müllbehälter verpflichtend?
8.) Was geschieht mit den bereits aufgestellten und bislang genutzten Depotbehältern? Stehen sie den Bürgern weiterhin an gewohnter Stelle zur Verfügung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!
Anfrage erfolgreich
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Datum17. April 2019
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21. Mai 2019
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