Flächendeckenes verfügbares Internet Deutschland

Anfrage an: Bundesnetzagentur

aktuelle Pläne wo&wo kein flächendeckendes Internet zu Verfügung steht

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2015
  • Frist
    27. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
Simon Küster
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aktuelle Pläne w…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Simon Küster
Betreff
Flächendeckenes verfügbares Internet Deutschland [#9530]
Datum
24. April 2015 21:15
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuelle Pläne wo&wo kein flächendeckendes Internet zu Verfügung steht
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Simon Küster <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Simon Küster

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Küster, vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Nachfrage hat Folgendes ergeben: Der vom Bundesmi…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Flächendeckenes verfügbares Internet Deutschland [#9530]
Datum
28. April 2015 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Küster, vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Nachfrage hat Folgendes ergeben: Der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlichte Breitbandatlas (URL: http://www.zukunft-breitband.de/Breitband/DE/Breitbandatlas/BreitbandVorOrt/breitband-vor-ort_node.html) ist das zentrale Informationsmedium der Bundesregierung über die aktuelle Situation zur Breitbandversorgung in Deutschland und dient der Erstinformation zum Versorgungsgrad von Privathaushalten. Kernelement ist die Breitbandsuche, in der die Versorgungssituation an einem bestimmten Ort dargestellt wird. Über verschiedene Werkzeuge können die Breitbandverfügbarkeit bzw. die Breitbandanbieter einer Gemeinde abgerufen werden. Innerhalb eines gewählten Gebietes können die vor Ort tätigen Infrastrukturanbieter und die Verfügbarkeit nach Technologiegruppen abgefragt werden. Die Darstellung der Breitbandverfügbarkeit erfolgt auf Basis freiwillig gelieferter Versorgungsdaten von insgesamt über 260 Telekommunikationsunternehmen. Um die Verfügbarkeiten möglichst realistisch abzubilden, erfolgt die Darstellung nicht auf Basis der jeweils vermarkteten Bandbreite, sondern den durch die Anbieter gelieferten technischen Parametern und Reichweiten: So wird beispielsweise die LTE-Technologie bei größer-gleich 2 Mbit/s bzw. größer-gleich 6 Mbit/s eingeordnet. Abweichungen zur tatsächlichen Breitbandverfügbarkeit ergeben sich allenfalls im Randbereich oder wenn keine Versorgungsdaten gemeldet wurden. Bitte beachten Sie, dass die auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlichten Bilder und Grafiken nicht ohne vorherige Absprache mit der Internetredaktion des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur <<E-Mail-Adresse>> genutzt oder veröffentlicht werden dürfen. Ich hoffe, diese Informationen tragen zur Beantwortung Ihrer Fragen bei. Mit freundlichen Grüßen