Flächendeckende Verwendung der Software Mikropro in allen Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein

Die Software der Firma Mikroprojekt ist in allen Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein in Verwendung (https://fragdenstaat.de/anfrage/gesundheitsaemter-software-der-firma-mikroprojekt-gmbh-6/).

Bitte stellen Sie mir Informationen zur Verfügung, warum sich für eine flächendeckende Einführung der Software des Herstellers Mikroprojekt GmbH in allen Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein entschieden wurde, zur Verfügung.

Ergebnis der Anfrage

Die Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein sind in der Wahl der eingesetzten Fachsoftware weitestgehend frei, selbstbestimmt und ohne Vorgabe durch das Land SH. Uns ist bekannt, dass die Fachsoftware des Herstellers Mikroprojekt GmbH nicht gleichzeitig in allen Gesundheitsämtern etabliert worden ist.
Anders als gegebenenfalls andere Bundesländer steuert Schleswig-Holstein auch die Kommunikation mit der Mikroprojekt GmbH nicht selbst.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Software der Firma Mikroprojekt i…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flächendeckende Verwendung der Software Mikropro in allen Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein [#305256]
Datum
6. April 2024 23:31
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Software der Firma Mikroprojekt ist in allen Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein in Verwendung (https://fragdenstaat.de/anfrage/gesundheitsaemter-software-der-firma-mikroprojekt-gmbh-6/). Bitte stellen Sie mir Informationen zur Verfügung, warum sich für eine flächendeckende Einführung der Software des Herstellers Mikroprojekt GmbH in allen Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein entschieden wurde, zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305256/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach IZG-SH/VIG vom 6. April 2024. Sie b…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Flächendeckende Verwendung der Software Mikropro in allen Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein
Datum
9. April 2024 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
30,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach IZG-SH/VIG vom 6. April 2024. Sie begehren Informationen zur Einführung von Software des Herstellers Mikroprojekt GmbH in den Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein. Die Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein sind in der Wahl der eingesetzten Fachsoftware weitestgehend frei, selbstbestimmt und ohne Vorgabe durch das Land SH. Uns ist bekannt, dass die Fachsoftware des Herstellers Mikroprojekt GmbH nicht gleichzeitig in allen Gesundheitsämtern etabliert worden ist. Anders als gegebenenfalls andere Bundesländer steuert Schleswig-Holstein auch die Kommunikation mit der Mikroprojekt GmbH nicht selbst. Sofern Sie spezielle Informationen zu der Einführung der Fachsoftware in den Gesundheitsämtern wünschen, sind nach unserer Einschätzung die Gesundheitsämter selbst die richtigen Ansprechpartner für die von Ihnen begehrten Informationen. Gemäß § 4 Absatz 3 IZG-SH leitet die informationspflichtige Stelle, die nicht über die begehrten Informationen verfügt, den Antrag so bald wie möglich an die über die Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist und unterrichtet die antragstellende Person hierüber. Anstelle der Weiterleitung des Antrags kann sie die antragstellende Person auch auf andere ihr bekannte informationspflichtige Stellen hinweisen, die über die Informationen verfügen. Sie haben in Ihrem Antrag vom 06.04.2024 der Weitergabe ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen, so dass ich Sie mithin entsprechend § 4 Absatz 3 Satz 2 IZG - SH hinsichtlich Ihrer Anfrage direkt an die Gesundheitsämter/Gesundheits-Fachdienste der Kreise und kreisfreien Städte des Landes Schleswig-Holstein verweise. Mit freundlichen Grüßen