Flächennutzungsplan Teilplan Windenergie Verbandsgemeinde Birkenfeld

2014 wurde durch den Verbandsgemeinderat Birkenfeld die Aufstellung eines Teilplans Windenergie für den Flächennutzungsplan beschlossen. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2022 und es ist nichts passiert. Wie ist hier der Sachstand?

Ergebnis der Anfrage

Ich war von der Antwort schockiert. Sie spiegelt den Sachstand der vergangenen Jahre wider. Nichts ist passiert, Stillstand ! Nach meiner Meinung wird hier seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ein Verwaltungsakt gewollt in die Länge gezogen. Der Verbansbürgermeister versteht es bestens den Verbandsgemeinderat diesbezüglich in Schach zu halten. In meinen Augen ein zerstrittener zahnloser Tiger. Nur so ist es möglich seitens der Verwaltung das Gebiet der Verbandsgemeinde Birkenfeld dem Wildwuchs an Windenergieanlagen zu opfern. Wenn man den Flächennutzungsplan aufhebt und weiter ohne einen gültigen lebt, passiert eben so etwas. Selbst die Kreisverwaltung und ADD wird hier nicht tätig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
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Ralf Müller
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 2014 wurde dur…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Ralf Müller
Betreff
Flächennutzungsplan Teilplan Windenergie Verbandsgemeinde Birkenfeld [#259453]
Datum
21. September 2022 13:19
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2014 wurde durch den Verbandsgemeinderat Birkenfeld die Aufstellung eines Teilplans Windenergie für den Flächennutzungsplan beschlossen. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2022 und es ist nichts passiert. Wie ist hier der Sachstand?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller Anfragenr: 259453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259453/ Postanschrift Ralf Müller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehenden Antrag vom 21. September 2022 gebe ich Ihnen vor dem Hintergrund der…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Flächennutzungsplan Teilplan Windenergie Verbandsgemeinde Birkenfeld [#259453]
Datum
22. September 2022 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehenden Antrag vom 21. September 2022 gebe ich Ihnen vor dem Hintergrund der Zuständigkeit des Ministeriums der Finanzen für Bauplanungsrecht mit der Bitte um Übernahme ab. Aufgrund der Bitte des Petenten um entsprechende Unterrichtung ist dieser nachrichtlich eingebunden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Baurecht; Ihre E-Mail vom 21. September 2022 Sehr geehrter Herr Müller, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch stellen die…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Baurecht; Ihre E-Mail vom 21. September 2022
Datum
30. September 2022 15:59
Status
Sehr geehrter Herr Müller, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch stellen die Gemeinden die Bauleitpläne und damit auch die Flächennutzungspläne in eigener Verantwortung auf (sog. kommunale Planungshoheit). § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung überträgt die Flächennutzungsplanung den Verbandsgemeinden. In die Flächennutzungsplanung ist das Ministerium der Finanzen also nicht eingebunden. Es verfügt mithin nicht über die mit Ihrem Antrag nach dem Landestransparenzgesetz begehrten Informationen. Vor diesem Hintergrund habe ich Ihre u. a. E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld weitergeleitet (§ 11 Abs. 3 Landestransparenzgesetz). Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld
WG: Antrag nach dem Landestransparenzgesetz - Ihre Anfrage an das MINISTERIUM DER FINANZEN RHEINLAND-PFALZ zum Tei…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld
Betreff
WG: Antrag nach dem Landestransparenzgesetz - Ihre Anfrage an das MINISTERIUM DER FINANZEN RHEINLAND-PFALZ zum Teilplan Windenergie für den Flächennutzungsplan der VG Birkenfeld
Datum
5. Oktober 2022 07:31
Status
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8,0 KB


Sehr geehrter Herr Müller. Weiterhin gibt es keinen neuen Sachstand. Auf Ihre bereits durchgeführte Akteneinsicht weise ich hin. Der Plan ist weiterhin nicht rechtwirksam. Es gibt bis dato keinen weiteren Verfahrensschritt. Daher gilt weiterhin: „…der Teilplan Windenergie der Verbandsgemeinde Birkenfeld hat die formelle Offenlage nach den §§ 3 und 4 jeweils Abs. 2 BauGB durchlaufen. Die Ergebnisse dieses formellen Verfahrens liegen vor, sind aber noch nicht abschließend vom Verbandsgemeinderat behandelt und abgewogen worden, sodass der nächste Verfahrensabschnitt, der ggf. auch eine zweite Offenlage sein kann, noch nicht bestimmt ist. Der Plan ist noch nicht rechtswirksam, seine Planungsziele aber konkretisierter. …“ Mit freundlichen Grüßen