Flächenverteilung im öffentlichen Raum

Anfrage an: Stadt Lingen

Eine Aufschlüsselung der aktuell genutzten und reservierten Fläche (beispielsweise in km²) im Vergleich für folgende Nutzungsformen:
- fahrende Kraftfahrzeuge
- parkende und haltende Kraftfahrzeuge
- Fußgänger*innen
- Radfahrer*innen

Wie definiert die Stadt eine faire Flächenverteilung? Wie und wann soll diese erreicht werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • 0 Follower:innen
Charlotte J. Tillmann
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Lingen Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
Flächenverteilung im öffentlichen Raum [#287195]
Datum
28. August 2023 17:23
An
Stadt Lingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufschlüsselung der aktuell genutzten und reservierten Fläche (beispielsweise in km²) im Vergleich für folgende Nutzungsformen: - fahrende Kraftfahrzeuge - parkende und haltende Kraftfahrzeuge - Fußgänger*innen - Radfahrer*innen Wie definiert die Stadt eine faire Flächenverteilung? Wie und wann soll diese erreicht werden?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Lingen (Ems) (Informationsfreiheitssatzung Lingen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 287195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287195/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann

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