Flammschutzmittel in Kita - Bitte um Prüfberichte

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Poing, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Besorgte Eltern wandten sich mit der Frage an mich, ob die in der heutigen Pressemeldung kommunizierte mehrjährige Belastung durch Flammschutzmittel (bekannt als hormonell wirksam!) in der Kita nicht doch Langzeitfolgen bewirken konnten; ich ersuche Sie daher, mir für eine Stellungnahme zu den gesundheitlichen Risiken die vollständigen
Schadstoffprüfberichte vor und nach der Sanierung zur Verfügung zu stellen.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Poing (Informationsfreiheitssatzung Poing).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Josef Spritzendorfer
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Poing, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten T…
An Gemeindeverwaltung Poing Details
Von
Josef Spritzendorfer
Betreff
Flammschutzmittel in Kita - Bitte um Prüfberichte [#266417]
Datum
28. Dezember 2022 11:30
An
Gemeindeverwaltung Poing
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Poing, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Besorgte Eltern wandten sich mit der Frage an mich, ob die in der heutigen Pressemeldung kommunizierte mehrjährige Belastung durch Flammschutzmittel (bekannt als hormonell wirksam!) in der Kita nicht doch Langzeitfolgen bewirken konnten; ich ersuche Sie daher, mir für eine Stellungnahme zu den gesundheitlichen Risiken die vollständigen Schadstoffprüfberichte vor und nach der Sanierung zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Poing (Informationsfreiheitssatzung Poing). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Josef Spritzendorfer Anfragenr: 266417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266417/ Postanschrift Josef Spritzendorfer << Adresse entfernt >>
Gemeindeverwaltung Poing
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer, wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden diese prüfen. Mit freundlichen Gr…
Von
Gemeindeverwaltung Poing
Betreff
AW: Flammschutzmittel in Kita - Bitte um Prüfberichte [#266417]
Datum
2. Januar 2023 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer, wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden diese prüfen. Mit freundlichen Grüßen
Gemeindeverwaltung Poing
Sehr geehrter Herr Spitzendorfer, zu Ihrem Antrag auf zur Verfügung Stellung der vorliegenden Schadstoffprüfberic…
Von
Gemeindeverwaltung Poing
Betreff
AW: Flammschutzmittel in Kita - Bitte um Prüfberichte [#266417]
Datum
19. Januar 2023 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Spitzendorfer, zu Ihrem Antrag auf zur Verfügung Stellung der vorliegenden Schadstoffprüfberichte KiTa Kirchheimer Allee stellen wir fest, dass sie nach § 1 unserer Informationsfreiheitssatzung nicht in den Anwendungsbereich (kein Einwohner der Gemeinde Poing) fallen. Die Prüfung nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) ergab folgendes: Das BayUIG regelt, dass nur Daten die im Zusammenhang mit umweltrelevanten Maßnahmen oder Tätigkeiten stehen, hiervon erfasst sind. Die von Ihnen angeforderten Daten beinhalten keine Auswirkungen auf Umweltbestandteile. Deshalb werden wir von Ihnen angeforderten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Im Übrigen wurden der Träger der Einrichtung und der Elternbeirat bereits umfassend über sämtliche Gutachten und Messergebnisse informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Josef Spritzendorfer
Guten Tag, Ich bedauere Ihre Aussage, die ich nicht nachvollziehen kann, da es zwischenzeitlich zahlreiche Entsch…
An Gemeindeverwaltung Poing Details
Von
Josef Spritzendorfer
Betreff
AW: Flammschutzmittel in Kita - Bitte um Prüfberichte [#266417]
Datum
19. Januar 2023 11:32
An
Gemeindeverwaltung Poing
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich bedauere Ihre Aussage, die ich nicht nachvollziehen kann, da es zwischenzeitlich zahlreiche Entscheidungen zum "Umweltinformationsgesetz" bezüglich Prüfberichte von öffentlichen Gebäuden gibt: https://www.eggbi.eu/beratung/rechtliche-grundlagen-fuer-wohngesundheit/auflistung-von-schadstoffbelastungen-in-schulen-und-kitas/#c1376 Die Stadt München verweist in einer Beantwortung einer Anfrage dezidiert (Antwort auf Frage 1, Seite 2 bis 3): https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3871932.pdf "Gutachten über Innenraumschadstoffmessungen in allen städtischen Gebäuden unterfallen nicht nur · der städtischen Informationsfreiheitssatzung, sondern auch dem · Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG). Soweit keine Ausschlussgründe nach § 6 der städt. Informationsfreiheitssatzung bzw. nach Art. 7 oder 8 BayUIG vorliegen, besteht ein Anspruch auf Übermittlung dieser Gutachten." Eine Bewertung der gesundheitlichen Risken ist meist nicht an Hand der an Eltern weitergegebenen "Informationen" möglich, sondern nur aus den eigentlichen Prüfberichten mit Angaben zu Prüfer, Probenahme, Analytik, Prüfumfang (Auftrag) und den ermittelten Einzelwerten. Mit freundlichen Grüßen Josef Spritzendorfer Anfragenr: 266417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266417/ Postanschrift Josef Spritzendorfer << Adresse entfernt >>