Fledermausvorkommen in Kiel, Neumühlen-Dietrichsdorf, An der Holsatiamühle

Anfrage an: Umweltschutzamt Kiel

Auf dem Grundstück An der Holsatiamühle 3 befindet sich ein alter (Tief-)Bunker, der als Fledermausquartier identifiziert wurde. Das Grundstück soll bebaut werden.
Liegen Ihnen Informationen über
- das Vorhandensein einer Fledermauspopulation vor?
- wenn ja, um welche Art(en) handelt es sich?
- wenn nein: Haben Vergrämungsmaßnahmen oder andere artschutzrechtlich relevante Maßnahmen stattgefunden, die den Bestand beeinträchtigen und oder gefährden?
- wenn ja, auf wessen Veranlassung haben derartige Maßnahmen stattgefunden ?
und
- wurden die Maßnahmen artenschutzrechtlich genehmigt ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2024
  • Frist
    16. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf dem Grundstück An der Holsatiamüh…
An Umweltschutzamt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fledermausvorkommen in Kiel, Neumühlen-Dietrichsdorf, An der Holsatiamühle [#300093]
Datum
14. Februar 2024 13:50
An
Umweltschutzamt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf dem Grundstück An der Holsatiamühle 3 befindet sich ein alter (Tief-)Bunker, der als Fledermausquartier identifiziert wurde. Das Grundstück soll bebaut werden. Liegen Ihnen Informationen über - das Vorhandensein einer Fledermauspopulation vor? - wenn ja, um welche Art(en) handelt es sich? - wenn nein: Haben Vergrämungsmaßnahmen oder andere artschutzrechtlich relevante Maßnahmen stattgefunden, die den Bestand beeinträchtigen und oder gefährden? - wenn ja, auf wessen Veranlassung haben derartige Maßnahmen stattgefunden ? und - wurden die Maßnahmen artenschutzrechtlich genehmigt ?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300093/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltschutzamt Kiel
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage, die derzeit bearbeitet wird. Wi…
Von
Umweltschutzamt Kiel
Betreff
AW: Fledermausvorkommen in Kiel, Neumühlen-Dietrichsdorf, An der Holsatiamühle [#300093]
Datum
22. Februar 2024 13:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage, die derzeit bearbeitet wird. Wir bedauern, dass Sie nicht bereits frühzeitiger eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltschutzamt Kiel
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Mail vom 14.02.2024 haben Sie uns im Rahmen eines Antrags gemäß…
Von
Umweltschutzamt Kiel
Betreff
AW: Fledermausvorkommen in Kiel, Neumühlen-Dietrichsdorf, An der Holsatiamühle [#300093]
Datum
28. März 2024 00:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Mail vom 14.02.2024 haben Sie uns im Rahmen eines Antrags gemäß § 4 (1) Informationszugangsgesetz SH einige Fragen zu Fledermausvorkommen im Gebiet des B-Plans 1019V gestellt. Mit Ihrem Einverständnis möchten wir Ihnen nicht im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsaktes antworten, sondern formlos in dieser Mail. Falls Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein sollten, geben Sie uns bitte einen kurzen Hinweis. Die Fragen aus Ihrer Mail vom 14.02.24 beantworten wir wie folgt: Auf dem Grundstück An der Holsatiamühle 3 befindet sich ein alter (Tief-)Bunker, der als Fledermausquartier identifiziert wurde. Das Grundstück soll bebaut werden. - Liegen Ihnen Informationen über das Vorhandensein einer Fledermauspopulation vor? Ja. Grundlage für die vorgesehene Bebauung ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1019V, der am 19.01.2024 rechtskräftig wurde. Für die geplante Bebauung soll der Bunker auf dem Grundstück „An der Holsatiamühle“ beseitigt werden. Bei der Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Aufstellung des B-Plans wurde eine Relevanz des Bunkers hinsichtlich der Artengruppe Fledermäuse festgestellt. Die artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans 1019V gibt detailliert Auskunft über das Vorhandensein der Fledermäuse. Ferner werden darin Maßnahmen zur Einhaltung des Zugriffsverbots gemäß § 44 (1) BNatSchG vorgegeben. - Wenn ja, um welche Art(en) handelt es sich? Im Gebiet wurden die folgenden fünf Fledermausarten nachgewiesen: Wasserfledermaus, Myotis daubentonii (mit hoher Wahrscheinlichkeit Bunker = Winterquartier), Zwergfledermaus, Pipistrellus pipistrellus (kein Bezug zum Bunker), Mückenfledermaus, Pipistrellus pygmaeus (kein Bezug zum Bunker), Rauhautfledermaus, Pipistrellus nathusii (kein Bezug zum Bunker), Großer Abendsegler, Nyctalus noctula (kein Bezug zum Bunker). Als potenziell vorkommende Arten wurden die folgenden drei Arten eingestuft: Teichfledermaus, Myotis dasycneme, Große Bartfledermaus, Myotis brandtii, Braunes Langohr, Plecotus auritus. Sollten diese Arten tatsächich vorkommen, überwintern sie mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bunker. - Wenn nein: Haben Vergrämungsmaßnahmen oder andere artenschutzrechtlich relevante Maßnahmen stattgefunden, die den Bestand beeinträchtigen und/oder gefährden? Es haben keine Maßnahmen stattgefunden, die den Bestand beeinträchtigen und oder gefährden. Gemäß Vorgaben der artenschutzrechtlichen Stellungnahme wurden 2019 die Einflugöffnungen am Bunker in der Art verschlossen, dass Individuen den Bunker zwar verlassen, aber nicht zurückkehren können. Zusätzlich wird unmittelbar vor Abbruch des Bunkers eine Endkontrolle durchgeführt werden. - Wenn ja, auf wessen Veranlassung haben derartige Maßnahmen stattgefunden? - Wurden die Maßnahmen artenschutzrechtlich genehmigt? Wer die Umsetzung der Maßnahmen letztlich veranlasst hat, ist der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt. Sie wurden durch das Biologische Fachbüro Bioplan vorgegeben und auch durchgeführt. Auftraggeber für die artenschutzrechtliche Stellungnahme war das Architekturbüro Schnittger Architekten + Partner. Die durch das Biologische Fachbüro Bioplan vorgegebenen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und nicht vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen sind geeignet, die Verbotstatbestände gemäß § 44 (1) BNatSchG nicht zum Tragen kommen zu lassen. Die Maßnahmen selbst waren nicht genehmigungsbedürftig. Auch für die geplante Beseitigung des Bunkers ist aufgrund der vorangegangenen Vorkehrungen keine artenschutzrechtliche Genehmigung oder Befreiung erforderlich. Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße