Fließender Verkehr im durchfahrtsbeschränkten Bereich der Fruchthallstraße, Kaiserslautern

Für den Bereich der Fruchthallstraße in Kaiserslautern im Bereich der Durchfahrtsbeschränkung/Fußgängerzone entlang der Mall (Freigegeben für Linienverkehr und Fahrräder) in den Kalenderjahren 2018, 2019 und 2020

a) die jeweilige Anzahl
- der Tage mit stationären, temporären Kontrollen des fließenden Verkehrs
- der durchgeführten Fahrzeugkontrollen / Durchfahrtsberechtigung
- der dabei festgestellten Verstöße bzw. Mängel und deren Art (z. B. fehlende Berechtigung, Nötigung, Geschwindigkeitsübertretung, o. ä.)

b) eine Auflistung bzw. Zusammenstellung aller sonstigen Anregungen, Hinweise oder Anzeigen bezogen auf den fließenden Verkehr im og. Bereich, die Ihrer Behörde im genannten Zeitraum bekannt geworden sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für den Bereich der Fruc…
An Polizeipräsidium Westpfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fließender Verkehr im durchfahrtsbeschränkten Bereich der Fruchthallstraße, Kaiserslautern [#223440]
Datum
15. Juni 2021 00:05
An
Polizeipräsidium Westpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Bereich der Fruchthallstraße in Kaiserslautern im Bereich der Durchfahrtsbeschränkung/Fußgängerzone entlang der Mall (Freigegeben für Linienverkehr und Fahrräder) in den Kalenderjahren 2018, 2019 und 2020 a) die jeweilige Anzahl - der Tage mit stationären, temporären Kontrollen des fließenden Verkehrs - der durchgeführten Fahrzeugkontrollen / Durchfahrtsberechtigung - der dabei festgestellten Verstöße bzw. Mängel und deren Art (z. B. fehlende Berechtigung, Nötigung, Geschwindigkeitsübertretung, o. ä.) b) eine Auflistung bzw. Zusammenstellung aller sonstigen Anregungen, Hinweise oder Anzeigen bezogen auf den fließenden Verkehr im og. Bereich, die Ihrer Behörde im genannten Zeitraum bekannt geworden sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223440/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fließender Verkehr im durchfahrtsbeschränkten B…
An Polizeipräsidium Westpfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fließender Verkehr im durchfahrtsbeschränkten Bereich der Fruchthallstraße, Kaiserslautern [#223440]
Datum
17. Juli 2021 02:02
An
Polizeipräsidium Westpfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fließender Verkehr im durchfahrtsbeschränkten Bereich der Fruchthallstraße, Kaiserslautern“ vom 15.06.2021 (#223440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223440/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Westpfalz
Transparenzgesetz, Ihre Anfrage per Mail vom 15.06.2021, u.a. Gemal1 § 3 Abs. 4 L TranspG gilt für Strafverfolgung…
Von
Polizeipräsidium Westpfalz
Via
Briefpost
Betreff
Transparenzgesetz, Ihre Anfrage per Mail vom 15.06.2021, u.a.
Datum
19. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Gemal1 § 3 Abs. 4 L TranspG gilt für Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden eine Veröffentlichungspflicht nur, soweit diese Behörden Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Ihre Anfrage zum Thema fließender Verkehr ist jedoch ausschließlich der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung (Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten) zuzuordnen, es handelt sich also nicht um eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass die Polizei Ihnen hierzu keine Auskunft erteilt.