Flüchtlinge

Ein Unglück kommt selten allein.
In wenigen Tagen wird den EU-Regierungschefs die bereits vom EU-Parlament beschlossene, endgültige Beschlussvorlage zu Dublin III/ IV vorgelegt.
Jeder Geflüchtete der dann das europäische Festland erreicht, darf sich dann aussuchen, in welchem Land er kostenlos verpflegt werden möchte. Zu diesem Beschluss muss dann nur noch der EU-Rat zustimmen.

Corona-Apokalypse + Flüchtlings-Supergau !
Wenn Merkel zustimmt, HABEN WIR BEIDES.

Ich erwarte Ihre Stellungnahme

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
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Bernhard Fitger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Unglück…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Bernhard Fitger
Betreff
Flüchtlinge [#184204]
Datum
8. April 2020 00:12
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Unglück kommt selten allein. In wenigen Tagen wird den EU-Regierungschefs die bereits vom EU-Parlament beschlossene, endgültige Beschlussvorlage zu Dublin III/ IV vorgelegt. Jeder Geflüchtete der dann das europäische Festland erreicht, darf sich dann aussuchen, in welchem Land er kostenlos verpflegt werden möchte. Zu diesem Beschluss muss dann nur noch der EU-Rat zustimmen. Corona-Apokalypse + Flüchtlings-Supergau ! Wenn Merkel zustimmt, HABEN WIR BEIDES. Ich erwarte Ihre Stellungnahme
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernhard Fitger Anfragenr: 184204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184204 Postanschrift Bernhard Fitger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernhard Fitger

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Fitger, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Da sich diese jedoch nicht auf den Zugang zu einer amt…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Flüchtlinge [#184204]
Datum
8. April 2020 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fitger, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Da sich diese jedoch nicht auf den Zugang zu einer amtlichen Information i. S. d. § 1 Abs. 1 IFG bezieht, wird sie diesseits nicht weiterverfolgt. Mit freundlichen Grüßen