Az: G6-12007/1#1 - Haible, Heinz
Sehr geehrter Herr Haible,
den Eingang Ihres Schreiben vom 13. Mai 2018 bestätige ich.
Sie bitten um eine allgemein Sachauskunft, so dass Ihr Schreiben nicht als Anfrage nach dem IFG zu werten ist. Daher wurde der Bürgerservice des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit der Beantwortung betraut.
Zu Ihrem Anliegen möchte ich Sie auf die Aussagen des Pressesprechers des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (Dr. Neymanns) und der Pressesprecherin der Bundesregierung (Frau StS'n Fietz) anläßlich der Regierungspressekonferenz vom 18. Mai 2018 hinweisen.
"
ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Das wäre schön. Zur Ergänzung: Könnten Sie uns jetzt die Rechtslage darstellen? Gilt nach wie vor die nach meinem Kenntnisstand mündlich im September 2015 vom damaligen Bundesinnenminister de Maizière erteilte Anordnung, dass es Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze grundsätzlich nicht gibt?
DR. NEYMANNS: Die Praxis sieht, wie folgt, aus: Wer ohne gültige Einreisepapiere oder Einreisedokumente an der Grenze auftaucht, wird zurückgewiesen, es sei denn, er oder sie sagt, er oder sie möchte in Deutschland Asyl erhalten oder in ein weiteres Land reisen. Das ist der Sachstand.
ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Frau Fietz, nach meinem Kenntnisstand gibt es bereits Überlegungen oder Gespräche zwischen dem Innenministerium und dem Kanzleramt, wie man weiterhin mit dem Grenzregime umgeht.
SRSIN FIETZ: Ich kann Ihnen zu dem Thema der AnKER-Zentren nur sagen, was die Bundeskanzlerin am Mittwoch im Bundestag gesagt hat, dass der Steuerung und Ordnung der Migration im Inneren auch ein hoher Stellenwert zukommt und dass man die AnKER-Zentren jetzt auf den Weg bringen wird und dann die Erfahrungswerte abwarten möchte.
ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Gibt es Diskussionen oder Gespräche über eine Rückkehr zum alten Grenzregime?
SRSIN FIETZ: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen."
Die Regierungspressekonferenz können Sie im kompletten Wortlaut auf der Homepage der Bundesregierung unter folgendem Link abrufen:
https://www.bundesregierung.de/Content/…
Die letzte Bundesregierung hat mehrfach Stellung zu dem seit 13.09.2018 geltenden Grenzregime genommen. Beispielhaft verweise ich auf die Antworten des ehemaligen Bundesministers Dr. de Maizière bei der Befragung der Bundesregierung am 13. Dezember 2017, auf diverse Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 18/7311 vom 20. Januar 2016, 19/753 vom 14. Februar 2018 und 19/883 vom 23. Februar 2018) sowie auf die Antwort des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Herrn Dr. Ole Schröder, auf die Bundestagsdrucksache 18/12640, Nummer 13 vom 02. Juni 2017.
Für die gegenwärtige Bundesregierung hat sich hierzu zuletzt der Parlamentarische Staatssekretärs beim BMI, Herr Marco Wanderwitz, auf die Frage der Abgeordneten Beatrix von Storch (AfD)
Wird der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, die mündliche Anweisung seines Amtsvorgängers an die Bundespolizei, keine asylbegehrenden Drittstaatsangehörigen an den deutschen Grenzen zurückzuweisen, aufheben und wieder nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 AsylG verfahren? wie folgt geäußert:
Die im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen am 13. September 2015 getroffene Entscheidung im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung, wonach Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige nicht zur Anwendung kommen, steht im Einklang mit dem geltenden Recht und gilt fort. Diese Entscheidung hat die Bundesregierung in der Vergangenheit, zuletzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/883, bereits mehrfach erläutert. Im Übrigen hat der Deutsche Bundestag den Antrag der Fraktion der AfD Umfassende Grenzkontrollen sofort einführen Zurückweisung bei unberechtigtem Grenzübertritt am 16. März 2018 abgelehnt.
Das Plenarprotokoll der 21. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 16. März 2018 können Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages unter folgendem Link abrufen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/…
Der o.a. AFD-Antrag wurde unter TOP 19 behandelt, im Protokoll nachzulesen auf den Seiten 1741 bis 1753.
Mit freundlichen Grüßen