Flüchtlinge und Asylbewerber sollen Karnevalsveranstaltungen meiden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flüchtlinge und Asylbewerber sollen Karnevalsveranstaltungen meiden [#20192]
Datum
4. Februar 2017 16:00
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer vom 04.02.2017 zugesandten E-Mail mit dem Betr…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
WG: Flüchtlinge und Asylbewerber sollen Karnevalsveranstaltungen meiden [#20192]
Datum
21. Februar 2017 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer vom 04.02.2017 zugesandten E-Mail mit dem Betreff " Flüchtlinge und Asylbewerber sollen Karnevalsveranstaltungen meiden". i.A. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach § 4 IFG NRW lehne ich gemäß § 7 (2) a) IFG NRW ab. Falls Sie Bedarf…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Flüchtlinge und Asylbewerber sollen Karnevalsveranstaltungen meiden [#20192]
Datum
13. März 2017 13:00
Status
Warte auf Antwort
image001.png
49,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach § 4 IFG NRW lehne ich gemäß § 7 (2) a) IFG NRW ab. Falls Sie Bedarf an einer detaillierten Begründung und der Zustellung eines klagefähigen Bescheides haben, bitte ich um die Zusendung Ihrer postalischen Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Flüchtlinge und Asylbewerber sollen Karnevalsv…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Flüchtlinge und Asylbewerber sollen Karnevalsveranstaltungen meiden [#20192]
Datum
13. März 2017 18:15
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Flüchtlinge und Asylbewerber sollen Karnevalsveranstaltungen meiden“ vom 04.02.2017 (#20192) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form beantwortet, § 37 Abs. 3 Satz 2 VwVfG NRW. Bitte stellen Sie den förmlichen Bescheid elektronisch an den hierfür eröffneten E-Mail-Zugang zu, § 5 Abs. 5 Satz 2 LZG NRW. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr geehrtAntragsteller/in folgendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
WG: Flüchtlinge und Asylbewerber sollen Karnevalsveranstaltungen meiden [#20192]
Datum
23. März 2017 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in folgendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
EMPFANGSBEKENNTNIS Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Bescheid vom 22. März 2017 am 23. März 2017 …
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Flüchtlinge und Asylbewerber sollen Karnevalsveranstaltungen meiden [#20192]
Datum
23. März 2017 19:59
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
EMPFANGSBEKENNTNIS Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Bescheid vom 22. März 2017 am 23. März 2017 erhalten zu haben. Eine unterschriebene Version dieses Empfangsbekenntnisses erhalten Sie mit gesonderter Post. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>