Flüchtlingsstrom

Wann kommen unsere Politiker aus ihrem Dornröschen-Schlaf und machen endlich komplett unsere Grenzen dicht. Wer soll das alles bezahlen, wenn die Grünen unseren Staat schon ruinieren. Sie werden fürs Schlafen teuer bezahlt und allen nicht arbeitenden geht es in Deutschland prima.
Deutschland ist nicht mehr deutsch und wir, die das Land aufrechterhalten, haben keine Rechte mehr. Pfui, was haben wir für eine Schlafmützen-Regierung

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann kommen unser…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flüchtlingsstrom [#262123]
Datum
31. Oktober 2022 11:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann kommen unsere Politiker aus ihrem Dornröschen-Schlaf und machen endlich komplett unsere Grenzen dicht. Wer soll das alles bezahlen, wenn die Grünen unseren Staat schon ruinieren. Sie werden fürs Schlafen teuer bezahlt und allen nicht arbeitenden geht es in Deutschland prima. Deutschland ist nicht mehr deutsch und wir, die das Land aufrechterhalten, haben keine Rechte mehr. Pfui, was haben wir für eine Schlafmützen-Regierung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262123/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4-12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antrags…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
221102, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Flüchtlingsstrom [#262123]
Datum
10. November 2022 12:35
Status
Warte auf Antwort
Az: PKII4-12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 02. November 2022. Die Bundesregierung hat sich – ausweislich des Koalitionsvertrags – darauf verständigt, irreguläre Migration zu reduzieren, Ursachen für die lebensgefährliche Flucht zu bekämpfen und reguläre Migration zu ermöglichen. Kein Mensch sollte sich auf gefährlichen Fluchtrouten in Lebensgefahr bringen, um dann in Europa keine Bleibeperspektive zu haben. Dabei steht die Bundesregierung zu ihrer humanitären Verantwortung und den Verpflichtungen, die sich aus dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Europarecht ergeben, um Geflüchtete zu schützen und Fluchtursachen zu bekämpfen. Frau Ministerin hat entschieden, dass die temporären Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze auch über den 11. Nov. 2022 hinaus aufgrund der besorgniserregenden Zunahme des irregulären Migrationsgeschehens entlang der Balkanroute nach Mittel-/Westeuropa bis hin zur deutsch-österreichischen Landgrenze fortgesetzt werden. Daher wird die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an dieser Landgrenze mit Wirkung zum 12. Nov. 2022 für die Dauer von sechs Monaten neu angeordnet. Darüber hinaus würde eine unkontrollierte Einreise die Entwicklung neuer Migrationshubs in Drittstaaten infolge dortiger Visumliberalisierungsprozesse und deren Auswirkungen auch auf Deutschland nach sich ziehen. Zudem bestehen durch die Aufnahme von kriegsbedingt aus der Ukraine geflüchteten Personen und der signifikanten Zunahme von Asylantragstellern begrenzte Unterbringungskapazitäten für geflüchtete Personen. Nach sorgfältiger Abwägung waren keine milderen Maßnahmen zur Eindämmung des irregulären Migrationsgeschehens an der deutsch-österreichischen Landgrenze ersichtlich. Zudem trägt die Entscheidung – durch Hinzutreten von neuen begründenden Umständen – dem Urteil des EuGHs vom 26. April 2022 zur sechsmonatigen Höchstdauer von Binnengrenzkontrollen Rechnung. Sehr << Antragsteller:in >> das grenzkontrollfreie Reisen innerhalb des Schengenraums ist eine zentrale Säule des europäischen Einigungsprozesses, die es zu erhalten gilt. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist daher weiterhin bestrebt, zu grenzkontrollfreien Schengen-Binnengrenzen zurückzukehren, sofern dies migrations- und sicherheitspolitisch vertretbar ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen