Flüchtlingsunterkunft Lahe Kirchhorster Str.

Genehmigungsunterlagen für das geplante Flüchtlingsheim in der Kirchhorster Str. in Lahe,
Interne Vermerke und Behördenverkehr zur geplante Nutzung, geplante Aufenthaltsdauer der zukünftigen Bewohner, Ermittlung des Bedarfs (nahezu alle Flüchtlinge erreichen die EU nicht erstmalig in Deutschland), Herkunftsländer der erwarteten Flüchtlinge, Maßnahmen zum Schutz der umliegenden Anwohner (erhöhte Kriminalität von Migranten), Zusammensetzung der erwarteten Flüchtlinge (m/w, Erwachsene/Kinder), pläne für die Einbindung in die ohnehin schon durch Migranten belasteten Schulen/Kindergärten, Maßnahmen zur Vermeidung dauerhaften oder längeren Aufenthalts in der Noteinrichtung

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    15. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Genehmigungsunterlagen für das geplante…
An Landeshauptstadt Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flüchtlingsunterkunft Lahe Kirchhorster Str. [#306133]
Datum
15. April 2024 18:26
An
Landeshauptstadt Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmigungsunterlagen für das geplante Flüchtlingsheim in der Kirchhorster Str. in Lahe, Interne Vermerke und Behördenverkehr zur geplante Nutzung, geplante Aufenthaltsdauer der zukünftigen Bewohner, Ermittlung des Bedarfs (nahezu alle Flüchtlinge erreichen die EU nicht erstmalig in Deutschland), Herkunftsländer der erwarteten Flüchtlinge, Maßnahmen zum Schutz der umliegenden Anwohner (erhöhte Kriminalität von Migranten), Zusammensetzung der erwarteten Flüchtlinge (m/w, Erwachsene/Kinder), pläne für die Einbindung in die ohnehin schon durch Migranten belasteten Schulen/Kindergärten, Maßnahmen zur Vermeidung dauerhaften oder längeren Aufenthalts in der Noteinrichtung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306133/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Hannover
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht wurde an uns weitergeleitet. Wir haben die Anfrage zu…
Von
Landeshauptstadt Hannover
Betreff
AW: Flüchtlingsunterkunft Lahe Kirchhorster Str. [#306133]
Datum
16. April 2024 10:28
Status
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht wurde an uns weitergeleitet. Wir haben die Anfrage zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Kolleg*innen des Fachbereichs Gesellschaftliche Teilhabe weitergegeben. Eine Rückmeldung erhalten Sie schnellstmöglich. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Hannover
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten: Die Unterkunft für Geflüc…
Von
Landeshauptstadt Hannover
Betreff
WG: Flüchtlingsunterkunft Lahe Kirchhorster Str. [#306133]
Datum
23. April 2024 17:27
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2548-2023-anlage1.pdf
122,5 KB
2548-2023-anlage3.pdf
917,5 KB
drucksachenr-2548-2023.pdf
539,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten: Die Unterkunft für Geflüchtete in der Kirchhorster Straße in Lahe wird als Notunterkunft in Form von Leichtbauhallen geplant und errichtet werden. Sie dient als reine Reservekapazität für den Fall, dass sämtliche regulären Aufnahmekapazitäten in Hannover durch ansteigende Aufnahmezahlen zu einem zukünftigen Zeitpunkt erschöpft sein sollten. Ob und wann dieser Fall eintreten wird, ist für die Landeshauptstadt Hannover derzeit nicht absehbar. Momentan verfügt die Stadt noch über ausreichende reguläre Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten. Eine konkrete Belegungsplanung kann es für eine nur für den Notfall vorgesehene Anlage naturgemäß nicht geben. Im besten Fall wird die Anlage überhaupt nicht oder jedenfalls nur temporär zur kurzfristigen Aufnahme von Geflüchteten benötigt werden. Ein längerer Aufenthalt von bestimmten Personengruppen in dieser Einrichtung ist nicht beabsichtigt. Für besondere Maßnahmen zum Schutz der umliegenden Bevölkerung sehen wir zum derzeitigen Zeitpunkt daher keine Veranlassung. Derartige Maßnahmen haben sich auch an anderen Standorten keineswegs als erforderlich erwiesen. Für den aktuellen Planungsstand verweise ich auf die Drucksache Nr. 2547/2023. Die Drucksache sowie die wesentlichen Anlagen finden Sie im Anhang. Ein Bauantrag für die Errichtung der Leichtbauhallen wurde bisher noch nicht bestellt, insoweit existieren bisher auch noch keine Genehmigungsunterlagen. Die gesetzlichen Beteiligungsrechte der Anwohner*innen im Baugenehmigungsverfahren sind uns bekannt und werden selbstverständlich auch eingehalten werden. Soweit Sie zum Kreis der unmittelbar betroffenen Nachbar*innen gehören sollten, können Sie zu gegebener Zeit natürlich gern einen Antrag auf Aktenansicht an die Baugenehmigungsbehörde stellen. Darüber hinaus sehen wir in diesem Fall weder das NUIG noch das VIG als einschlägig an. Von einer weitergehenden Übersendung von Unterlagen sehe ich daher ab und bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen