Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen"

1. Dokumente die das Anmeldungsverfahren und die Erreichbarkeiten wie in der "Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen anlässlich der Verleihung des Internationalen Karlspreis zu Aachen vom 11. Mai 2023" bekanntgemacht durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in den "Nachrichten für Luftfahrer" Zeichen: 2023-1-2818 nach Nr. 1.4 Abs. 3 mitteilen.

2. eine Liste der erfolgten Anmeldungen von Ein-, Aus- und Durchflüge bei Flügen nach Sichtflugregeln in die Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" bei der Polizei Nordrhein-Westfalen.

Falls das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nicht zuständig sein sollte, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle der Polizei NRW

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Juni 2023
  • Frist
    29. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" [#282580]
Datum
27. Juni 2023 13:33
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Dokumente die das Anmeldungsverfahren und die Erreichbarkeiten wie in der "Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen anlässlich der Verleihung des Internationalen Karlspreis zu Aachen vom 11. Mai 2023" bekanntgemacht durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in den "Nachrichten für Luftfahrer" Zeichen: 2023-1-2818 nach Nr. 1.4 Abs. 3 mitteilen. 2. eine Liste der erfolgten Anmeldungen von Ein-, Aus- und Durchflüge bei Flügen nach Sichtflugregeln in die Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" bei der Polizei Nordrhein-Westfalen. Falls das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nicht zuständig sein sollte, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle der Polizei NRW
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/282580/upload/cff5e73b9304e6633ca84072f1e3814bb773af58/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW ) stellt in § 4 Abs. 1 IFG N…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" [#282580]
Datum
10. Juli 2023 06:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW ) stellt in § 4 Abs. 1 IFG NRW auf in der angerufenen Behörde (in diesem Fall Ministerium des Innern NRW) vorhandene Informationen ab. Eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen